Weitertransport von UN3334 im Strassenverkehr
#27838
26.11.2019 17:48
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PMM
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Guten Abend,
Ich bin stellvertretender Gb bei einem Importeur und habe Prüfungen nach ADR, RID und IMDG bestanden. Leider fehlt es mir an Kenntnissen zu ICAO/IATA, da wir selbst nie nach IATA versenden und hoffe, dass Sie mir hier weiterhelfen können.
Es soll ein Muster eines Gemischs von außerhalb der EU importiert werden, dass laut SDS unter UN3334 Aviation regulated liquid, n.o.s. fällt. Für die anderen Verkehrsträger ist das Produkt nicht reguliert.
Meine Frage ist folgende: Müssen Kennzeichnung und Bezettelung nach IATA am europäischen Flughafen vor dem Weitertransport auf der Straße entfernt werden, da es im Sinne des ADR kein Gefahrgut ist?
Für dem umgekehrten Fall, dass ein Gut gemäß ICAO/IATA nicht gefährlich ist, nach ADR aber schon, und natürlich für den Fall, dass es für beide Verkehrsträger zu kennzeichen wäre, ist die Vorschrift in 1.1.4.2. ja sehr deutlich. Aber für diesen speziellen Fall habe ich keine Antwort in der Vorschrift gefunden.
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Re: Weitertransport von UN3334 im Strassenverkehr
[Re: PMM]
#27840
26.11.2019 19:06
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M.A.T.
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Hallo und willkommen! Ich sehe es so, daß Sie schon an der richtigen Stelle geschaut haben. Maßgeblich scheint mir hier die Formulierung im ersten Satz. Eine nicht nach ADR vorgeschriebene Kennzeichnung ist m. E. der Sachverhalt, daß die Beförderung nicht den ADR-Vorschriften entspricht. Damit gelten die Vorgaben von a) bis c), in Ihrem Fall insbesondere a).. Daß der Gesetzgeber es auch so gemeint hat ergibt sich aus dem letzten Satz, der die Geltung für den umgekehrten Fall ausschließt. Gruß M.A.T.
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Re: Weitertransport von UN3334 im Strassenverkehr
[Re: M.A.T.]
#27843
27.11.2019 09:00
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DJSMP
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Ich empfehle ein Begleitdokument, in dem der nach 5.4.1.1.7 ADR geforderte Eintrag "BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 1.1.4.2.1" erscheint. Vielleicht kommt das Papier ja auch beim BAG-Beamten an, der ggf. kontrolliert.
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Re: Weitertransport von UN3334 im Strassenverkehr
[Re: DJSMP]
#27944
09.12.2019 17:38
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Ich danke herzlich für due Empfehlungen.
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Re: Weitertransport von UN3334 im Strassenverkehr
[Re: M.A.T.]
#27949
10.12.2019 07:06
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Udo Freitag
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Hallo,
ich würde, wenn überhaupt, im Begelitpapier (Lieferschein usw.) vermerken. "Kein Gefahrgut gemäß ADR". Vor - und Nachlauf Luftverkehr nach Absatz 1.1.4.2.1 i.V.m. Absatz 5.4.1.1.7 ADR sehe ich in Deinem Fall für nicht anwendbar.
Gruß
Udo
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