Hallo zusammen,
Was ich frage, wurde hier bestimmt schon mal behandelt, aber ich kann mir leider nicht mehr alles merken... <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Gilt die GGAV, so wie sie im ADR 2003 abgedruckt ist, weiterhin? Oder kann ich die Ausnahme (z.B. Ausnahme 18) erst wieder in Anspruch nehmen, wenn die Neubearbeitung erfolgt ist?
Gruss aus Memmingen,
Sascha