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Marine Pollutant - ja oder nein?! #27983 11.12.2019 18:39
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Fritz Offline OP
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Hallo,

ich zweifle ein wenig, ob ich bei folgenden UN Nummern ein Marine Pollutant Placard anbringen muss.

UN 1856 Klasse 4.2
UN 3175 Klasse 4.1
UN 3077 Klasse 9

Im IMDG Handbuch steht nichts von Marine Pollutant, allerdings finde ich im Internet auch Seiten, in denen steht, dass es sich bei UN 3175 und UN 3077 um Marine Pollutant handelt. Die genaue Zusammensetzung der Gefahrenstoffe kann ich leider nicht ermitteln. Es handelt sich bei allen drei um Abfall.

Gruß Fritz

Re: Marine Pollutant - ja oder nein?! [Re: Fritz] #27984 11.12.2019 21:57
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M.A.T. Online
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Guten Abend,
zunächst einmal gilt nur die Vorschrift und nicht, was irgendjemand im Internet schreibt. Meinen Sie mit IMDG-Handbuch den Vorschriftentext?
Hier kann man systematisch vorgehen, ist zwar etwas umständlich aber eine Abkürzung kenne ich nicht. Dabei hilft 2.10.2. Zunächst 3077: das ist in 5.2.1.6.1 geregelt. Also ja, denn der Eintrag ist ja für Meeresschadstoffe, soweit Sie nicht einen Nachweis des Gegenteils für Ihren Stoff haben.
Dann die anderen beiden. Zunächst im Alpha-Index unter der richtigen Stoffbenennung nachsehen, wenn da nichts steht, in 3.2 unter der UN in Spalte 4 nach P schauen.
Dann die Hilfe durch Veröffentlichungen wie den Gefahrgut-Schlüssel von Kühn/Birett. Dort findet sich unter UN 1856
kein Hinweis, daß nach ADN oder WGK eine Wassergefährdung vorliegt. Zu UN 3175 gibt es den Hinweis, daß der Eintrag bis 2009 ein mp-Stoff war, und keine WGK-Einstufung vorliegt. Daraus zu schließen, daß 3175 es immer noch ist, halte ich für nicht abwegig. Immer auch die SV - zB 216 - und die 5 Liter-Regelung prüfen.
Falls all das nichts ergibt, müssen Sie nach 2.9.3 vorgehen. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit erfahrungsgmäß recht hoch, daß die eventuell vorhandenen Verunreinigungen - Mineralöle - eine Umweltgefährdung darstellen. Falls zumindest einige oder alle der beteiligten Gefahrstoffe bekannt sind könnte mit deren Namen (oder WGK-Kennummer oder CAS-#) die Prüfung jeweils wiederholt werden. Daß WGK nicht exakt gleich MP ist bringt zwar eine Unschärfe, gleichzeitig aber eine Wahrscheinlichkeit, die aufwendige Prüfungen ersparen hilft.
Gruß
M.A.T.

Re: Marine Pollutant - ja oder nein?! [Re: M.A.T.] #27987 12.12.2019 11:15
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DJSMP Offline
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UN 3077 und UN 3082 behandle ich auf Grund des Proper shipping names unabhängig vom gefährlichen Inhaltsstoff immer als Marine pollutant. In einem anderen Thread wurde ausgeführt, dass das auch die Wasserschutzpolizei so sieht und eine Nichtdeklaration zu Fragen bzw. Verzögerungen führen dürfte. Die Formulierung in 2.10.3.1 "Meeresschadstoffe sind nach 2.9.3 zu klassifizieren" (das sind die umweltgefährdenden Stoffe) bedingt für mich, dass in der Praxis ein umweltgefährdender Stoff auch immer als Meeresschadstoff klassifiziert werden sollte. Nicht umsonst, haben die Verkehrsträger als Einträge in Beförderungspapieren mittlerweile die "Sprache der anderen Vorschrift" ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS, MARINE POLLUTANT, usw. akzeptiert. Ich kann auch nicht verstehen, warum man, MARPOL-Liste hin oder her, bei diesen beiden UN-Nummern nicht einfach mal ein P in die Listen setzt und gut ist. Irgendeine Lobby wird es bisher verhindert haben...

Die Frage nach einer MP-Eigenschaft UN 3175 SOLIDS CONTAINING FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. (techn. name) lässt sich pauschal überhaupt nicht beantworten. Hier kommt es wirklich darauf an, was drin ist. Da hilft auch nicht, dass es vielleicht SDB im Internet gibt, bei denen diese UN-Nummer tatsächlich als Meeresschadstoff eingestuft wurde, weil eben ein solcher drin war.

In 2.10.2.7 wäre noch eine Freistellung bis 5 kg zu finden. Behälter (Innen- oder Einzelverpackungen) mit UN 3077 bis 5 kg unterlägen auf Wunsch gar nicht mehr dem IMDG-Code. Bei UN 3175 (vorausgesetzt, es ergäbe sich überhaupt eine Einstufung als Meeresschadstoff), fiele auf Wunsch die Meeresschadstoff-Eigenschaft weg und es bliebe "nur noch" die Gefahreigenschaft der Klasse 4.1 übrig.

Re: Marine Pollutant - ja oder nein?! [Re: DJSMP] #27994 13.12.2019 10:43
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Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
UN 3077 und UN 3082 behandle ich auf Grund des Proper shipping names unabhängig vom gefährlichen Inhaltsstoff immer als Marine pollutant. In einem anderen Thread wurde ausgeführt, dass das auch die Wasserschutzpolizei so sieht und eine Nichtdeklaration zu Fragen bzw. Verzögerungen führen dürfte. Die Formulierung in 2.10.3.1 "Meeresschadstoffe sind nach 2.9.3 zu klassifizieren" (das sind die umweltgefährdenden Stoffe) bedingt für mich, dass in der Praxis ein umweltgefährdender Stoff auch immer als Meeresschadstoff klassifiziert werden sollte. Nicht umsonst, haben die Verkehrsträger als Einträge in Beförderungspapieren mittlerweile die "Sprache der anderen Vorschrift" ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS, MARINE POLLUTANT, usw. akzeptiert. Ich kann auch nicht verstehen, warum man, MARPOL-Liste hin oder her, bei diesen beiden UN-Nummern nicht einfach mal ein P in die Listen setzt und gut ist. Irgendeine Lobby wird es bisher verhindert haben...



Hi Fritz,
die Frage ist doch, wieviel schlimmer es ist, wenn ich UN3077 und UN3082 pauschal als MP klassifiziere.
Okay, da kommt die Staurestriktion "nicht auf Aussenkante" hinzu, aber davon abgesehen hat das große (finanzielle) Auswirkungen, falls ich MP deklariere? Zumindest in meiner Firma wird kein kommerzieller Zuschlag für MP verlangt, da ist Gefahrgut (nahezu immer) gleich Gefahrgut.

Gruß,
Ben

Re: Marine Pollutant - ja oder nein?! [Re: GGC] #27996 13.12.2019 11:09
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Hallo, GGC,
nach meinem Verständnis ist eine MP-Einstufung nicht zur Preisbeeinflussung vorgesehen, sondern aus zwei Gründen.
1. Nach dieser Eigenschaft die Beförderung so durchzuführen, daß nichts freigesetzt wird.
2. Um für den Fall, daß dennoch Gut freigesetzt wird, die richtigen Maßnahmen einleiten zu können.
Sollte ein undeklariertes MP bei Freisetzung Schäden verursachen, wird sich eine finanzielle Frage mit ganz anderer Gewichtung stellen.
Gruß
M.A.T.

Re: Marine Pollutant - ja oder nein?! [Re: M.A.T.] #27999 13.12.2019 13:16
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Hi MAT,
das ist klar verstanden, meine Frage ist aber auch genau das Gegenteil.
wenn ich fälschlich "zuviel", nämlich MP deklariere...
Dann muss ich den Stauvorschriften folgen (hieraus könnte sich ein Preisaufschlag ergeben) und behandle den Stoff als MP (kein Spillage über Bord waschen etc.), aber welche "Gefahr" droht mir aus der ich sag mal unbeabsichtigten Falschdeklarierung, vor allem bei den beiden UN-Nummern, bei denen jeder offensichtlich von MP ausgeht??

Gruß,
Ben

Re: Marine Pollutant - ja oder nein?! [Re: GGC] #28000 13.12.2019 13:47
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Hallo, GGC
Ihre Intention verstehe ich jetzt hoffentlich richtig. Aus praktischer Sicht halte ich eine Überkennzeichnung bei anderen als 3077 / 3082 (dort ist es nur theoretisch möglich, sehe ich exakt so wie DJSMP) für nur schädlich, falls dadurch unnötige kostenpflichtige oder gar schädliche Unfallmaßnahmen getroffen würden. Ich habe von solch einem Fall aber real noch nie gehört - und wenn es um "Chemie" geht ist an Bord eh' keine Wahlmöglichkeit. Was von Vorschriftenmachern vielleicht nicht überall verstanden wird. In den USA allerdings ist Überklassifizierung prinzipiell nicht statthaft und wird sehr wahrscheinlich als Verstoß behandelt. Das wurde im Forum hier schon mal diskutiert.
Im Zeifelsfall würde man wohl, angesichts der Kosten und Zeit für eine vollständige Laboranalyse auf MP, Hinweise wie oben geschildert (ADN, WGK, alte MP) als Grund für eine MP-Einstufung umsetzen.
Gruß
M.A.T.


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