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Heizöl 1000 L privat transportieren #27985 12.12.2019 11:39
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Der Schwarzwälder Offline OP
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Guten Morgen Gefahrgutgemeinde,

welche Vorgaben gibt es, wenn ich privat (!!) 1000 L Heizöl transportieren möchte ?

Danke schon jetzt für eure Antworten

Grüße aus dem Schwarzwald

Peter

Re: Heizöl 1000 L privat transportieren [Re: Der Schwarzwälder] #27986 12.12.2019 11:57
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DJSMP Offline
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Zunächst einmal benötigen wir hier noch weitere Angaben. In welchen Behältern (Verpackungen, IBC, Tanks,...) soll befördert werden und welche Menge pro Versandstück ist angedacht? Was ist der genaue Zweck der Beförderung?

Die Regelungen, unter denen die Privatperson nicht dem ADR unterliegt, finden sich in 1.1.3.1 a) ADR. Die Menge für Privatpersonen beträgt für Heizöl max. 60 L je Behälter und 240 L je Beförderungseinheit (Fahrzeug). Zudem müssen die Güter einzelhandelsgerecht verpackt sein. IBC's und Tanks gelten beispielsweise nicht als einzelhandelsgerecht verpackt.

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass auch die Privatperson dem ADR unterläge, wenn die Vorgaben nicht einzuhalten sind. Bei Heizöl müssen auch die steuerrechtlichen Vorgaben beachtet werden!

Bitte weitere Infos.

Re: Heizöl 1000 L privat transportieren [Re: DJSMP] #27993 13.12.2019 09:44
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Der Schwarzwälder Offline OP
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Hallo Kollege,

vielen Dank für die Info. War mir nicht ganz klar, ob man als Privatperson bei Überschreitung der Freigrenzen ebenso den Gefahrgut Vorschriften unterliegt. Der Transport soll von einem Ort in die Nachbargemeinde in einem IBC gehen. Habe den Kollegen entsprechend informiert, was er zu tun hat.

Grüße aus dem verregneten Schwarzwald

Peter

Re: Heizöl 1000 L privat transportieren [Re: Der Schwarzwälder] #27995 13.12.2019 11:47
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DJSMP Offline
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Gut, im IBC ist das Thema 1.1.3.1 a) durch. Da käme maximal eine Befreiung vom Beförderungspapier über Ausnahme 18 GGAV in Betracht.

Re: Heizöl 1000 L privat transportieren [Re: DJSMP] #28025 19.12.2019 20:36
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Claudi Offline
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Bitte auch checken, ob der IBC wirklich ein IBC ist und nicht etwa ein Tankcontainer - dann gibt es noch weiter reichende Vorschriften.
Außerdem muss der IBC alle 2,5 Jahre einer Inspektion unterzogen worden sein.

Ansonsten klappt es bis 1000 Liter ja mit der Freistellung nach 1.1.3.6 ADR, also 2kg-Feuerlöscher, Ladungssicherung, Markierung/ Kennzeichnung IBC, Unterweisung der Beteiligten, Beförderungspapier kann ggf. entfallen wegen Ausnahme 18 GGAV wie DJSMP schon schrieb.

Re: Heizöl 1000 L privat transportieren [Re: Claudi] #29310 05.08.2020 07:23
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Nico Offline
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Hallo zusammen,

ich kram das hier mal wieder hoch, da ich heute das erste mal über die Ausnahme 18 gestolpert bin.
Weiß jemand ob es so etwas auch in Österreich gibt?

lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Heizöl 1000 L privat transportieren [Re: Nico] #29311 05.08.2020 07:31
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ralfgrahneis19 Offline
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Guten Morgen Nico,

die Ausnahme 18 (GGAV) gilt in Österreich ebenso, kannst du also problemlos anwenden.

Gruß
Ralf

Zuletzt bearbeitet von ralfgrahneis19; 05.08.2020 07:31.
Re: Heizöl 1000 L privat transportieren [Re: ralfgrahneis19] #29313 05.08.2020 09:33
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Nico Offline
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hallo und danke für die schnelle Rückmeldung!
Kannst du mir dazu die österr. Rechtsquelle nennen? Eine GGAV finde ich in Österreich nicht.
Wenn eine österr. Niederlassung eines deutschen Konzern etwas in Österreich verschicke möchte, kann ich ja keine deutsche Verordnung im österr. Rechtsstaat anwenden.
lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Heizöl 1000 L privat transportieren [Re: Nico] #29314 05.08.2020 10:29
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M.A.T. Offline
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Hallo, selbstverständlich gilt die GGAV in A nicht. Genausowenig wie das österr. Gefahrgutgesetz in D.
Vielleicht läßt sich aus dem Vollzugerlaß 2007 etwas in der Richtung herauslesen, ich sehe es aber nicht. Eine Multilaterale Vereinbarung entsprechenden Inhalts ist in Ridder, Holzhäuser, ADR 2019, jedenfalls auch nicht verzeichnet.
Gruß
M.A.T.

Re: Heizöl 1000 L privat transportieren [Re: M.A.T.] #29315 05.08.2020 10:46
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ralfgrahneis19 Offline
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Hallo Nico, MAT,

sorry, da war ich auf dem "Holzweg", hatte die GGAV (Ausnahme 18) für den int. Transport (DE-AT) im Kopf, für einen Transport innerhalb AT gilt diese, wie MAT richtigerweise schreibt, nicht.

Gruß
Ralf

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