ich habe heute einen kleinen Tank geliefert bekommen mit Diesel (Menge 25 Liter, Kapazität 2200 Liter). Dieser Tank befindet sich in einem Metallrahmen. Tank selbst sieht aus wie ein Generator. Dieser Tank wurde verschifft unter UN 1202 Klasse 3. Allerdings befinden sich nur zwei kleine Klasse 3 Label auf dem Tank (gegenüberliegend). Da es unter UN 1202 verschift wurde, sollten hier aber Großzettel der Klasse 3 (Placards) auf allen vier Seiten angebracht sein, oder nicht? Oder gilt die Sondervorschrift 363 auch für spezielle Tanks?
Gruß Fritz
Re: Dieseltank, UN 1202, Bezettelung
[Re: Fritz]
#2803630.12.201918:37
mit den wenigen Informationen zu Deinen Behältnis (kleiner Tank) sehe ich diesen unter der Definition als Großpackmittel (IBC) gem. 1.2.1 IMDG. Diese können einen Fassungsraum bis 3000 l haben. Damit fallen sie bezüglich der Kennzeichnung unter Kapitel 5.2 IMDG. Dort ist für IBC >450 l die Anbringung von Gefahrzetteln (10x10cm) auf zwei ggü. liegenden Seiten gefordert. So ist Dein Tank bezettelt.; nach meinem Dafürhalten ist das korrekt. Die SV 363 ist bei der UN 1202 in der Gefahrgutliste (Kap. 3.2 IMDG) nicht aufgeführt und findet daher keine Anwendung. Abgesehen davon trifft sie inhaltlich hier nicht zu.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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Von der Beschreibung kann man nicht zweifelsfrei auf den Behältertyp schließen - bitte das Typenschild des Behälters befragen, ob es sich um einen IBC oder einen Tankcontainer handelt (oder im schlechtesten Fall um einen Lagertank, der gar keine Transportzulassung hat)...
Davon hängt dann ab, welche Markierung und Kennzeichnung vorzunehmen ist etc.
Re: Dieseltank, UN 1202, Bezettelung
[Re: Claudi]
#2803902.01.202011:38
Laut Papier handelt es sich um ein Eurocube IBC aus Metall (3000 Liter Kapazität). Ungefähr wie auf dem Bild im Anhang. Dieser Behälter ist in eine Art Rahmen verbaut als Schutz.
Spielt es vom bezetteln her eigentlich eine Rolle, welche Menge Diesel in dem Tank ist? Oder geht's allein um die Kapazität? Nach meinem Verständnis ist es von der Gefahr her doch ein großer Unterschied, ob 10 Liter oder 1000 Liter in dem Tank ist.
Zuletzt bearbeitet von Fritz; 02.01.202015:52.
Re: Dieseltank, UN 1202, Bezettelung
[Re: Fritz]
#2804103.01.202011:21
Laut Papier handelt es sich um ein Eurocube IBC aus Metall (3000 Liter Kapazität). Spielt es vom bezetteln her eigentlich eine Rolle, welche Menge Diesel in dem Tank ist? Oder geht's allein um die Kapazität?
Hallo Fritz,
es handelt sich also um einen IBC und damit gelten die Vorschriften zur Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken einschließlich Großpackmittel (IBC) gem. Kap. 5.2 IMDG. Die Art des Versandstücks / IBC ist hier für die Bezettelung maßgebend, nicht der tatsächliche Inhalt.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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wie schon geschrieben wurde: egal ob voll, halbvoll oder leer+ungereinigt, Gefahrgutkennzeichnung/ -markierung bleibt gleich - auf zwei gegenüberliegenden Seiten Gefahrzettel 3 (also die kleinen 10x10 cm), Fisch&Baum-Zusatzzeichen , UN 1202 (mind. 12 mm Zeichenhöhe), Proper Shipping Name "DIESEL FUEL".
Nur Gefahrzettel 3 reicht nicht aus.
Bei IBCs daran denken: die müssen alle 2,5 Jahre zu einer Inspektion, das letzte Inspektionsdatum ist auf dem Typenschild vermerkt. Ohne gültige Inspektion ist keine Beförderung möglich (außer der Behälter ist leer und wird zur Inspektion befördert).
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 30.01.202011:02.
Re: Dieseltank, UN 1202, Bezettelung
[Re: Claudi]
#2821630.01.202011:26
die müssen alle 2,5 Jahre zu einer Inspektion, das letzte Inspektionsdatum ist auf dem Typenschild vermerkt.
Ja, das stimmt nicht so ganz! Denn wenn ich die Freistellung nach ADR Unterabschnitt 1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
"Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für:"
und hier im Besonderen der Buchstabe c, wo steht "Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von ... in Mengen, die 450 Liter je Verpackung, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten."
Da bin ich aus der Inspecktion raus! Oder habe ich da was überlesen. Denn in Absatz 6.5.4.4.1 steht kein Hinweis bei Nutzung des Unterabschnitt 1.1.3.1 c), und in Unterabschnitt 1.1.3.1 steht ja, "... des ADR gelten nicht"!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Dieseltank, UN 1202, Bezettelung
[Re: Gerald]
#2821830.01.202011:41
Hallo, Gerald, ich kann Ihren ADR-Hinweis im IMDG-Code nicht nachvollziehen - gibt es da denn eine Freistellungsmöglichkeit analog 1.1.3.1 ADR? Ich kenne keine. Die LQ-Freistellungen greifen hier, denke ich, nicht. Oder? Gruß M.A.T.
Re: Dieseltank, UN 1202, Bezettelung
[Re: M.A.T.]
#2821930.01.202011:45
ich kann Ihren ADR-Hinweis im IMDG-Code nicht nachvollziehen
Da muss ich Ihnen Recht geben,habe nicht gesehen, das wir im Seerecht-IMDG-Code sind. Man sollte schon oben nachsehen, in welchen Bereich wir sind. Sorry, ist mir nun mal passiert. Aber der Hinweis im Bezug ADR stimmt schon.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Dieseltank, UN 1202, Bezettelung
[Re: Gerald]
#2822030.01.202013:09
LQ ist hier nicht relevant, weil das voraussetzen würde, dass max. 5 L Diesel in einer Innenverpackung enthalten wären, die in einer Außenverpackung verpackt wäre und das gesamt Versandstück max. 30 kg brutto wiegen dürfte. Nicht zutreffend, selbst wenn < 5 Liter Restmenge im IBC wären.