Gefahrgut Kartons Nachprüfung erforderlich ?
#28046
07.01.2020 08:34
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Alex-k
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Hallo zusammen,
ein gutes neues Jahr an alle noch.
Ich hätte mal bitte eine Frage.
Wir wollen ein Gefahrgut UN 3265, Kl.8, III , in unser Sortiment aufnehmen. Abgefüllt ist es in 1 Liter und 10 Ltier Kanistern. Diese Kanister sind als Einzelverpackung zugelassen mit UN Codierung geprägt.
Wenn ich diese aber trotzdem in unsere, GG Kartons verpacken und verschicken möchte, müssen dann die Kartons nachgeprüft werden.
Besten Dank für eure Hilfe .
Viele Grüße
Alex
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Re: Gefahrgut Kartons Nachprüfung erforderlich ?
[Re: Alex-k]
#28047
07.01.2020 10:42
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Nitro
Spezi
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Guten Tag
Ich sehe hier zwei Optionen.
Falls die GG-Kartons als Aussenverpackung verwendet werden sollen, kann auf eine Nachprüfung verzichtet werden, wenn die Voraussetzungen nach ADR 4.1.1.5.1 eingehalten werden.
Einfacher ist es meines Erachtens aber die GG-Kartons als Umverpackung nach ADR 5.1.2 zu verwenden. Da die Kanister ja bereits zugelassen sind, entfällt die Prüfung in jedem Fall. Allerdings müssen dann die Kanister auch vollständig nach ADR etikettiert werden.
Freundliche Grüsse Nitro
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Re: Gefahrgut Kartons Nachprüfung erforderlich ?
[Re: Nitro]
#28048
07.01.2020 12:26
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M.A.T.
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Hallo, Alex-K neben der "Umverpackung" wäre auch sinnvoll zu schauen, ob der Inhalt nach einem Baumfisch verlangt - dieser UNNR sind einige WGK-Stoffe zugeordnet. Gruß M.A.T.
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Re: Gefahrgut Kartons Nachprüfung erforderlich ?
[Re: Nitro]
#28049
07.01.2020 12:41
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Alex-k
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Hallo Nitro,
vielen Dank für deine Hilfe.
Ich hatte mir die 4.1.1.5.1 auch mehrmals durchgelesen, eventuell hatte ich es falsch verstanden.
Ich habe es so aufgefasst, wenn mein GG Karton mit 20x1 Liter Flaschen geprüft wurde, dass ich dann vareieren kann wie ich möchte. Z.B. ich verpacke nur 5 oder auch mal 10 Flaschen. Die Anforderungen nach 4.1.1.5.1 werden dabei natürlich einghalten. Da der Karton ja mit 20 Stück ursprünglich geprüft wurde.
Jetzt meine Meinung: Da die Flaschen und Kanister die ich verwenden möchte ja als Einzelverpackung zugelassen sind, wäre ich jetzt der Meinung.
Ich kann z.B. 2 x 10 Liter Kanister in meinen GG Karton verpacken ohne diesen zu prüfen. Da die Kanister ja als Einzelverpackung zugelassen sind und der GG Karton ja ein zusätzlicher Schutz wäre. Natürlich den Karton mit den erforderlichen Markierungen und Kennzeichen versehen.
Verstehe ich so die 4.1.1.5.1 richtig?
Grüße Alex
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Re: Gefahrgut Kartons Nachprüfung erforderlich ?
[Re: Alex-k]
#28050
07.01.2020 15:04
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Gerald
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Hallo Alex, UN 3265, Kl.8, III , in unser Sortiment aufnehmen. Abgefüllt ist es in 1 Liter und 10 Ltier Kanistern. In Absatz 4.1.1.5.1 geht es in erster Linie um die Prüfung der Außenverpackung, "Wenn die Außenverpackung einer zusammengesetzten Verpackung oder einer Großverpackung erfolgreich mit verschiedenen Typen von Innenverpackungen geprüft worden ist, dürfen auch verschiedene der letztgenannten in dieser Außenverpackung oder Großverpackung zusammengefasst werden. Außerdem sind, ohne dass das Versandstück anderen Prüfungen unterzogen werden muss, folgende Veränderungen bei den Innenverpackungen zugelassen, soweit ein gleichwertiges Leistungsniveau beibehalten wird:"Warum nutzt Du nicht für UN 3265, 3. III, 1 L das Kapitel 3.4 (LQ), da in Kapitel 3.2 in Spalte 7a der Eintrag "5l" steht. Bei den Kanistern mit 5 Liter, würde ich über den Abschnitt 5.1.2, so wie es Nico schon erwähnt hat, gehen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gefahrgut Kartons Nachprüfung erforderlich ?
[Re: Gerald]
#28063
13.01.2020 09:36
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Alex-k
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HAllo,
vielen Dank für eure Unterstützung.
Ich werde die 1 Liter Kanister nach LQ verschicken und die 10 Liter nach 5.1.2.
Besten Dank an alle
Grüße
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Re: Gefahrgut Kartons Nachprüfung erforderlich ?
[Re: Alex-k]
#28402
21.02.2020 09:59
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DJSMP
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Bei LQ bitte daran denken, dass bei der Verwendung einer Pappkiste als Außenverpackung, diese den allgemeinen Bauvorschriften (u.a. Cobb-Test) entsprechen muss! Kann man gleich beim Gefahrgutkarton bleiben...
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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