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Gefahrgut Kartons Nachprüfung erforderlich ? #28046 07.01.2020 07:34
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Alex-k Offline OP
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Hallo zusammen,

ein gutes neues Jahr an alle noch.

Ich hätte mal bitte eine Frage.

Wir wollen ein Gefahrgut UN 3265, Kl.8, III , in unser Sortiment aufnehmen. Abgefüllt ist es in 1 Liter und 10 Ltier Kanistern.
Diese Kanister sind als Einzelverpackung zugelassen mit UN Codierung geprägt.

Wenn ich diese aber trotzdem in unsere, GG Kartons verpacken und verschicken möchte, müssen dann die Kartons
nachgeprüft werden.

Besten Dank für eure Hilfe .

Viele Grüße

Alex

Re: Gefahrgut Kartons Nachprüfung erforderlich ? [Re: Alex-k] #28047 07.01.2020 09:42
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Nitro Offline
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Guten Tag

Ich sehe hier zwei Optionen.

Falls die GG-Kartons als Aussenverpackung verwendet werden sollen, kann auf eine Nachprüfung verzichtet werden, wenn die Voraussetzungen nach ADR 4.1.1.5.1 eingehalten werden.

Einfacher ist es meines Erachtens aber die GG-Kartons als Umverpackung nach ADR 5.1.2 zu verwenden.
Da die Kanister ja bereits zugelassen sind, entfällt die Prüfung in jedem Fall.
Allerdings müssen dann die Kanister auch vollständig nach ADR etikettiert werden.

Freundliche Grüsse
Nitro

Re: Gefahrgut Kartons Nachprüfung erforderlich ? [Re: Nitro] #28048 07.01.2020 11:26
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M.A.T. Offline
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Hallo, Alex-K
neben der "Umverpackung" wäre auch sinnvoll zu schauen, ob der Inhalt nach einem Baumfisch verlangt - dieser UNNR sind einige WGK-Stoffe zugeordnet.
Gruß
M.A.T.

Re: Gefahrgut Kartons Nachprüfung erforderlich ? [Re: Nitro] #28049 07.01.2020 11:41
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Alex-k Offline OP
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Hallo Nitro,

vielen Dank für deine Hilfe.


Ich hatte mir die 4.1.1.5.1 auch mehrmals durchgelesen, eventuell hatte ich es falsch verstanden.

Ich habe es so aufgefasst, wenn mein GG Karton mit 20x1 Liter Flaschen geprüft wurde, dass ich dann vareieren kann wie ich möchte. Z.B. ich verpacke nur 5 oder auch mal 10 Flaschen. Die Anforderungen nach 4.1.1.5.1 werden dabei natürlich einghalten.
Da der Karton ja mit 20 Stück ursprünglich geprüft wurde.

Jetzt meine Meinung:
Da die Flaschen und Kanister die ich verwenden möchte ja als Einzelverpackung zugelassen sind, wäre ich jetzt der Meinung.

Ich kann z.B. 2 x 10 Liter Kanister in meinen GG Karton verpacken ohne diesen zu prüfen. Da die Kanister ja als Einzelverpackung zugelassen sind und der GG Karton ja ein zusätzlicher Schutz wäre. Natürlich den Karton mit den erforderlichen Markierungen und Kennzeichen versehen.

Verstehe ich so die 4.1.1.5.1 richtig?

Grüße
Alex

Re: Gefahrgut Kartons Nachprüfung erforderlich ? [Re: Alex-k] #28050 07.01.2020 14:04
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Gerald Offline
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Hallo Alex,
Antwort auf
UN 3265, Kl.8, III , in unser Sortiment aufnehmen. Abgefüllt ist es in 1 Liter und 10 Ltier Kanistern.


In Absatz 4.1.1.5.1 geht es in erster Linie um die Prüfung der Außenverpackung, "Wenn die Außenverpackung einer zusammengesetzten Verpackung oder einer Großver­packung erfolgreich mit verschiedenen Typen von Innenverpackungen geprüft worden ist, dürfen auch verschiedene der letztgenannten in dieser Außenverpackung oder Groß­verpackung zusammengefasst werden. Außerdem sind, ohne dass das Versandstück anderen Prüfungen unterzogen werden muss, folgende Veränderungen bei den Innen­verpackungen zugelassen, soweit ein gleichwertiges Leistungsniveau beibehalten wird:"

Warum nutzt Du nicht für UN 3265, 3. III, 1 L das Kapitel 3.4 (LQ), da in Kapitel 3.2 in Spalte 7a der Eintrag "5l" steht. Bei den Kanistern mit 5 Liter, würde ich über den Abschnitt 5.1.2, so wie es Nico schon erwähnt hat, gehen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrgut Kartons Nachprüfung erforderlich ? [Re: Gerald] #28063 13.01.2020 08:36
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Alex-k Offline OP
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HAllo,

vielen Dank für eure Unterstützung.

Ich werde die 1 Liter Kanister nach LQ verschicken und die 10 Liter nach 5.1.2.

Besten Dank an alle

Grüße

Re: Gefahrgut Kartons Nachprüfung erforderlich ? [Re: Alex-k] #28402 21.02.2020 08:59
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DJSMP Offline
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Bei LQ bitte daran denken, dass bei der Verwendung einer Pappkiste als Außenverpackung, diese den allgemeinen Bauvorschriften (u.a. Cobb-Test) entsprechen muss! Kann man gleich beim Gefahrgutkarton bleiben...


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