UN 3171 Beförderung mit beschädigten Batterien
#28059
11.01.2020 12:48
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Gerald
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Hallo, für die Tagung vom 16. bis 20. März 2020 in Bern gibt es einen Vorschlag der Schweiz, wie die Beförderung von UN 3171 batteriebetriebenen Fahrzeugen, bei welchen die Batterie beschädigt ist und nicht ausgebaut werden kann. Dafür soll ein neuer Abschnitt 6.11.6 "Container für Batterien und für ein einzelnes Fahrzeug oder Gerät, das Batterien enthält" aufgenommen werden. Nachzulesen unter Beförderung von batteriebetriebenen Fahrzeugen Damit könnten solche Probleme, wie der Ausgebrannter Tesla in Österreich zeitnah bestimmt leichter gelöst werden. Das Problem ist wohl zurzeit gelöst wurden, aber mit sehr viel Aufwand.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: UN 3171 Beförderung mit beschädigten Batterien
[Re: Gerald]
#28061
11.01.2020 15:22
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Nico
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Hallo Gerald,
danke für den sehr interessanten Link. In den österr. Printmedien wurden nämlich andere Informationen bekannt gegeben, leider haeb ich mir den Artikel nicht kopiert... Darin hieß es, dass die Batterie ausgebaut wurde und festgestellt wurde, dass die Batterie, trotz des Fahrzeugbrandes, keinen Schaden genommen hätte! Auch hieß es in dem Artikel, dass Tesla sich weigern würden die Batterie auszubauen, da das Fahrzeug nicht direkt durch Tesla verkauft wurde und sie somit nicht dafür verantwortlich sind Batterien auszubauen oder zurück zunehmen. Ich habe die Informationen in dem Artikel schon sehr mit Vorsicht genossen. Einerseits war es eine Zeitung die hier nicht unbedingt für die journalistische Qualität bekannt ist, andererseits habe ich die dort bekannt gegebenen Informationen online nicht finden können. Und es hatte mich sehr überrascht, dass ein komplett ausgebranntes Fahrzeug eine intakte Batterie beinhaltet haben soll...
Lg aus dem schönen Österreich Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: UN 3171 Beförderung mit beschädigten Batterien
[Re: Nico]
#28062
12.01.2020 22:10
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Gerald
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Hallo Nico, besten Dank. Sieh mal unter BMP Fire Li-Ion Löschcontainer nach. Da siehst Du ein Beispiel, wie ein Container nach dem neuer Abschnitt 6.11.6 aussehen könnte, wenn die Aufnahme dieses Abschnitts bei der Tagung in Bern für das ADR 2021 beschlossen werden solle. Wäre nicht schlecht, vor allen Dingen wenn es um die Beförderung beschädigter Fahrzeuge mit Lithiumbatterien gehen würde. Dann würde die Geschichte mit den Problemen bei der Entsorgung z.b. mit dem Tesla aus Österreich der Vergangenheit angehören.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: UN 3171 Beförderung mit beschädigten Batterien
[Re: Nico]
#28234
31.01.2020 16:55
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Phi_l
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Hallo zusammen, da mich dieser Vorfall und die sich anschließende Berichterstattung sehr interessiert hat möchte ich kurz einen Artikel verlinken, bei welchem unter anderem ein Foto des (erstaunlich gut erhaltenen) Akkus des Fahrzeugs abgebildet ist. https://t3n.de/news/oesterreichischer-unfall-tesla-1225910/Ein bisschen Kontext noch, das Problem bei dieser Geschichte war, dass der Entsorger sich gegenüber Tesla als Entsorger für den Raum Österreich verpflichtet hatte, ohne im Besitz der notwendigen österreichischen Genehmigungen zu sein. Da diese nicht vorlagen und auch sonst kein ortsansässiger Entsorger eine solche Genehmigung hatte, zog sich das ganze dann eine Weile hin... Ergo kein Sicherheitsproblem, sondern ein bürokratisches. LG Phil
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