Transport als Privatperson
#28114
18.01.2020 10:06
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DJ121
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Liebes Forum, ich bin auf die ADR gestoßen und mich würde folgendes Sachverhalt interessieren. Als Privatperson darf ich im Auto Sprit transportieren. Max 240 l. Also 12 20 l Kanister. Müssen die gekennzeichnet sein? Soweit ich gelesen habe müssen keine Piktogramm drauf sein. Ich lasse mich gern eines besseren belehren. Wie verhält es sich denn wenn man Schwefelsäure, conz, 1 l mitführt. Ein anderen hypothetischer Punkt wie ist es bei Feststoffen wie z.B. Rohrreniher (Natriumhydroxid). Af was muss da aufgepasst werden, wo kann ich mich verständlichen einlesen bzw. bin ich hier zur Beantwortung der Frage ngenau richtig? Danke euch
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Re: Transport als Privatperson
[Re: DJ121]
#28115
18.01.2020 12:06
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Gerald
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Hallo, in Unterabschnitt 1.1.3.1 a) steht:
Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für: "Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälte rund 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;"
Damit keine Kennzeichnung u.ä. aber zu unter normalen Beförderubgsbedingungen steht in der RSEB 2019 unter Ziffer 1-2: "Beispiele für erforderliche Maßnahmen im Sinne von „normalen Beförderungsbedingungen“ sind: – ausreichende Ladungssicherung, – wirksamer Schutz von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2 (z. B. Schutzkappen), – Verwendung sicherer Verschlüsse für flüssige und feste Stoffe".
Das wichtigste habe ich gekennzeichnet. Aber beachte Bitte den Hinweis "für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt" ist!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Transport als Privatperson
[Re: Gerald]
#28142
21.01.2020 22:45
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DJ121
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Kann man denn als Privatperson Chemikalien, die gut verpackt sind, problemlos transportieren?
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Re: Transport als Privatperson
[Re: DJ121]
#28144
22.01.2020 10:12
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Gerald
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Hallo, Kann man denn als Privatperson Chemikalien Ja, unter Einhaltung der Bedingungen, wie sie in meinen oberen Beitrag stehen. Und sie müssen für den "für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt" sein. Bekommst es ja auch z.B. in den Drogeriemärkten. Bitte diesen Passus nicht ausnutzen. Das wurde schon öfters probiert, zum Beispiel mit Lithiumbatterien im Flugzeug in größerer Menge für eine Firma. Ging natürlich schief und das in den USA, der Prozess läuft!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Transport als Privatperson
[Re: DJ121]
#28145
22.01.2020 10:14
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M.A.T.
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Hallo DJ121, siehe oben die umfassende Antwort von "Gerald". Falls allerdings eine Bedingung nicht erfüllt ist - meist Lasi - greift das komplette ADR. Gruß M.A.T.
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Re: Transport als Privatperson
[Re: Gerald]
#28147
22.01.2020 12:23
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... Bitte diesen Passus nicht ausnutzen. ... Möchte ich aus drei weiteren Gründen unterstreichen. Einmal ist mit den ganzen Kanistern hinten im Pkw das Fahrverhalten deutlich anders. Von der Verladung auf dem Rücksitz etc - schon gesehen - ganz zu schweigen, und sichern kann man sowas im normalen Pkw nicht. Nimmt man dagegen einen Kastenlieferwagen oder Kleintransporter geht die Bedingung "privat" baden. Sodann ist einfach die Wahrscheinlichkeit recht hoch, daß zumindest einer der Kanister nicht dicht schließt und sich ein zündfähiges Gemisch im nicht EX-geschützten Innenraum entwickelt. Schließlich ist bei einem Auffahrunfall alles erledigt. Gruß M.A.T.
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Re: Transport als Privatperson
[Re: M.A.T.]
#28149
22.01.2020 20:19
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Wie verhält es sich wenn man einen Sprinter verwendet?
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Re: Transport als Privatperson
[Re: DJ121]
#28150
23.01.2020 08:14
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DJSMP
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Die Regelungen sind zunächst unabhängig vom eingesetzten Beförderungsmittel. Natürlich ist die Möglichkeit, im Sprinter zur Kontrolle angehalten zu werden höher als im PKW. Die Frage ist auch noch, wem der Sprinter gehört. Wenn der Sprinter z.B. einer Firma gehört, dürfte man zunächst in Erklärungsnot bezüglich der Nicht-Gewerblichkeit geraten.
Ich stelle mir auch direkt die Frage, warum für eine Privatbeförderung mit den genannten Mengenlimitierungen ein Sprinter eingesetzt werden soll?
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H372
von Peter06 - 04.12.2024 15:55
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