Hallo!
Es ist zwar nicht unbedingt eine Gefahrgut- sondern eine Gefahrstoff-Frage aber ich wollte wissen ob man sofort von gefährlichem Abfall spricht wenn man nach GHS eingestufte Stoffe entsorgt? Sind hier GHS und Abfallrecht "übereinstimmend"? (beziehe mich auf Österreich)
Mir geht es vor allem um niedrige Einstufungen (zB.: Augenreizung, < ! > - Symbol)
Danke!