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Beförderungspaper durch Lagerbewirtschafter? #28188 28.01.2020 17:08
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StefanMUC1 Offline OP
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Hallo zusammen!

Wie könnte man Eurer Meinung nach argumentieren.
Wir sind nach ADR Absender, da wir mit dem Beförderer einen Beförderungsvertrag haben. In der Regel erstellen wir im Lagersystem vollautomatisch ADR Beförderungspapiere.

In Ausnahmefällen in denen kein Beförderungspapiere systemseitig erstellt werden kann, wollen wir unseren Lagerbewirtschafter (Verpacker und Verlader) für die manuelle Erstellung des Beförderungspapiers beauftragen.

Was nun, wenn der Lagerbewirtschafter trotz korrekter Informationen von uns das Beförderungspapier falsch erstellt? Bei einer Kontrolle durch BAG, Poliei würden wir als Absender den Anhörungsbogen erhalten.
Wie könnten wir gegenüber Ordnungsbehörde argumentieren nicht für das Beförderungspapier verantwortlich zu sein und für die Ordnungswidgirgkeit von €500,-- der Mitarbeiter des Lagerbewirtschafters hier verantwortlich ist.

Bin gespannt auf Eure Meinung!


Danke!

Re: Beförderungspaper durch Lagerbewirtschafter? [Re: StefanMUC1] #28190 28.01.2020 18:52
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DJSMP Offline
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Die Definition der GGVSEB "Absender ist das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages, gilt als Absender der Absender nach diesem Vertrag." dürfte ja bekannt sein.

Rein rechtlich sehe ich erst einmal keine Möglichkeit, aus der Absenderpflicht heraus zu kommen, wenn Ihr im Beförderungspapier als Absender drin steht. Warum auch? Ihr seid verantwortlich, auch wenn Ihr das delegiert. Warum soll der Lagerhalter dann in eurem Auftrag das Papier mit euch als Absender erstellen? Warum macht ihr das nicht selbst?

Re: Beförderungspaper durch Lagerbewirtschafter? [Re: DJSMP] #28198 29.01.2020 14:19
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M.A.T. Offline
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Hallo,
nicht die Person ist definiert, sondern das Unternehmen. Wer dann im Unternehmen zeichnet hängt von ordnungsgemäßer (da sonst unwirksam!) Delegation, Aufgabenzuweisung, Entscheidungsbefugnis und Schulung ab.
Gruß
M.A.T.

Re: Beförderungspaper durch Lagerbewirtschafter? [Re: M.A.T.] #28200 29.01.2020 14:51
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Claudi Online
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Unterschrieben werden muss ja zumindest nach ADR nix, verantwortlich ist der Unternehmer oder seine für den Bereich beauftragte Person (sofern die Pflichtenübertragung auch rechtlich haltbar ist).

Man kann natürlich Aufgaben outsourcen, aber die Verantwortlichkeit als Absender, "dafür zu sorgen", dass ein Bef.papier entsprechend GGVSEB vorliegt, werdet ihr nicht los. Ihr müsst also dafür sorgen, dass der Lagerbewirtschafter in die Lage versetzt wird, ein korrektes Bef.papier zu erstellen, z. B. mittels Software, von euch vorgegebenen Vorlagen oder ähnl. Im Falle eines Ordnungswidrigkeitenvorwurfs müsst ihr nachweisen, wie ihr denn dafür gesorgt habt, dass die Pflicht eigentlich erfüllt wird.

Wäre es nicht einfacher, durch euch ein Befpapier zu erstellen und dem Lagerbewirtschafter fix und fertig zuzumailen, damit er es nur noch ausdrucken muss (ggf. trägt der konkrete Mengen/ Stückzahlen ein, falls das vorher noch nicht feststeht). Mit excel kann man z. B. auch sehr einfach was basteln, womit die Gefahrgutpunkte errechnet und eingetragen werden, falls das eine Fehlerquelle beim Lagerbewirtschafter ist.

Re: Beförderungspaper durch Lagerbewirtschafter? [Re: Claudi] #28217 30.01.2020 11:29
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H.P. Kiefler Offline
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Hallo,
ich sehe das genauso wie Claudi. Man darf zwar die Erstellung an den Beförderer oder Lageristen delegieren aber für den Inhalt ist der Absender nach GGVSEB § 2 und § 18 verantwortlich. So wird auch dieser, bei nicht Einhaltung der Vorschriften, wie Fehler bei den Eintragungen, zur Kasse gebeten. Also ggf. die Papiere vorher kontrollieren.


HPK
Nichts bleibt wie es ist.
Re: Beförderungspaper durch Lagerbewirtschafter? [Re: H.P. Kiefler] #28232 31.01.2020 14:18
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StefanMUC1 Offline OP
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Vielen Dank für Eure Antworten!
Wir werden dies selbst machen, da wir aus unserer Absenderpflicht nicht rauskommen. Und so eine Diskussion mit einer Ordnungsbehörde zu führen das braucht man man auch nicht!


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