Hallo chilledkroete,
gemäß 5.4.1.1.1 f) ist die "die Gesamtmenge jedes gefährlichen Gutes mit unterschiedlicher UN-Nummer, unterschiedlicher offizieller Benennung für die Beförderung oder unterschiedlicher Verpackungsgruppe (als Volumen bzw. als Brutto- oder Nettomasse)" anzugeben.
Die offizielle Benennung für die UN 3480 lautet - Lithium-Ionen-Batterie. Somit ist das Gewicht der Batterie (Gegenstand) anzugeben. Nicht das Gewicht der Zellen oder das des enthaltenden Lithium.
Anmerkung:
In dem Moment in dem Du aus, nach 38.3 UN Handbuch, geprüften Zellen eine Batterie zusammenschraubst handelt es sich um eine neue Batterie welche ebenfalls das Prüfprozedere zu durchlaufen hat. Ansonsten würde es sich bei der "neuen" Batteire um einen Prototypen oder eine Vorproduktionsserie handeln für die erheblich restiktivere Verpackungsvorschriften gelten.
Gruß
Markus