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Li-IOn Batterien Container falsch gelabelt #28177 28.01.2020 08:21
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chilledkroete Offline OP
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Hallo,

ich brauche wieder mal den Rat der Experten.
Wir bekommen containerweise Lithium Ionen Zellen UN3480 <20Wh aus Südkorea per Schiff mit CIF Hamburg angeliefert. Es gilt die SP 188. Fälschlicherweise wurde der Container vom aktuellen Transport als Gefahrgut gelabelt, aber ohne IMO Erklärung nach Hamburg verschifft.
Dort steht er jetzt seit 2 Wochen im Lager. Unser Spediteur, der den Weitertransport nach Österreich übernimmt, sagt, dass er ohne IMO Erklärung nicht auf Bahn oder Straße verladen kann. Der Spediteur aus Südkorea sagt, dass der Container falsch gelabelt wurde und es keine IMO Erklärung braucht/gibt.

Wie löse ich das Problem und bekomme den Container frei?
Kann ich ein ADR-Beförderungspapier selbst erstellen um einen Straßentransport zu organisieren? Laut unserem Spediteur darf man das nicht ohne der IMO Erklärung. Ich wüsste aber nicht warum.
Reicht es die Labels vom Container runterzunehmen und alles ist gut für den Schienen- & Straßentransport?

Danke für die Hilfe!
LG Oliver

Re: Li-IOn Batterien Container falsch gelabelt [Re: chilledkroete] #28179 28.01.2020 09:34
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Jacob Madsen Offline
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Moin chilledkroete,

wenn die SP 188 anwendbar ist, dann gibt es keine IMO-Erklärung. Das hast Du ja beschrieben.
Die SV 188 gibt es allerdings ja auch im ADR. Warum willst Du also ein ADR-Beförderungspapier erstellen ? Das ist nicht erforderlich.
Daher sollte der Container neutralisiert werden und mit einem (anderen) Spediteur nach Österreich befördert werden.

Sprich doch mal mit der zuständigen Kontrollbehörde, der WSP in Hamburg. Vielleicht können die den Knoten lösen.
Einen Kontakt findest Du bei der Zentralstelle Gefahrgutüberwachung / Hafensicherheit unter 040 / 4286 65 471


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

**********

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Re: Li-IOn Batterien Container falsch gelabelt [Re: Jacob Madsen] #28181 28.01.2020 09:59
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Skypainter Offline
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Moin chilledkroete,

und hoffentlich hast du die Prüfzusammenfassungen für die Batterien. Ansonsten könnte es schwierig werden.

Gruß
Skypainter


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Re: Li-IOn Batterien Container falsch gelabelt [Re: Skypainter] #28184 28.01.2020 10:42
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DJSMP Offline
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Wenn der Container schon beim Spediteur steht, muss der Spediteur überzeugt werden. Mein Tipp wäre auch, dass man MIT den Prüfzusammenfassungen als Nachweis im Gepäck versucht, die Beteiligten davon zu überzeugen, dass das SV 188 Batterien sind. Das kann allerdings sein, dass dann der komplette Container ausgepackt wird.

Re: Li-IOn Batterien Container falsch gelabelt [Re: chilledkroete] #28186 28.01.2020 13:23
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chilledkroete Offline OP
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Danke für eure raschen Antworten!

Wir haben unter der Nummer, die Jacob Madsen uns gegeben hat, angerufen. Der Herr von der Wasserschutzpolizei war sehr freundlich und hat gesagt, dass der Container nicht gesperrt ist und es deshalb nicht deren Angelegenheit sei. Sollten wir aber weiter Probleme haben, helfen sie uns trotzdem.

Das UN38.3 Zertifikat liegt immer bei Hand. Die Zellen sind übliche Handelsware, die wir schon seit mehr als 2 Jahren kaufen. Das ist kein Problem.

Wir konnten jetzt dem südkoreanischen Spediteur abringen, dass die Container-Labels entfernt werden. Für schlappe 200 Euro.... Das ist zwar Wucher, aber immer noch besser als die nächsten Tage die Lagergebühr für den Container zu zahlen. Wer schlussendlich für die zusätzlichen Kosten aufkommt, müssen wir noch klären. Das wird wie immer ein Kampf bei sowas.

Nochmals Danke!
LG

Re: Li-IOn Batterien Container falsch gelabelt [Re: chilledkroete] #28187 28.01.2020 14:01
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Skypainter Offline
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Ursprünglich geschrieben von: chilledkroete


Das UN38.3 Zertifikat liegt immer bei Hand. Die Zellen sind übliche Handelsware, die wir schon seit mehr als 2 Jahren kaufen. Das ist kein Problem.



Hallo Chilledkroete,

beinhaltet der Container nur 1 Batterietyp?
Als Inverkehrbringer benötigst du für jeden Typ den Testbericht nach UN 38.3 UND die Prüfzusammenfassung nach UN 38.5. Würden wir den Container bewegen und in den Frachtpapieren sehen, dass es Lithium Batterien sind, dann wäre die Vorlage dieser Dokumente Pflicht.

Ansonsten gibst du als Absender nicht zum Verkehr zugelassenes Gefahrgut auf den Transport.

Nur so am Rande bemerkt. Auch für Handelsware die seit 2 Jahren gekauft wird, können sich die Vorschriften ändern.

Gruß
Skypainter


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Re: Li-IOn Batterien Container falsch gelabelt [Re: Skypainter] #28203 29.01.2020 15:54
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chilledkroete Offline OP
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Hallo Skypainter,

ja, das ist nur ein Batterietyp, aber das ist schlussendlich ja egal.

Stimmt, die Vorschriften können sich ändern, z.B. die Prüfzusammenfassung ab 2020, die du erwähnst. Aber das ist uns klar.

LG Oliver

Re: Li-IOn Batterien Container falsch gelabelt [Re: chilledkroete] #28323 11.02.2020 09:04
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Hallo,

eine Frage noch, weil wir gerade in Gespräche mit Lieferanten und Spediteure bzgl. Kostenübernahme gehen.

Transport man unter SP188 braucht man die Container nicht labeln. So weit, so klar. Aber, wenn man sie labelt, braucht man dann eine IMO Erklärung?
Hintergrund ist, dass wir die Schuldzuweisung Richtung Lieferanten belegen wollen. Unsere Idee ist zu sagen, dass gelabelt wurde und deshalb der Container ohne IMO Erklärung gar nicht verladen hätte werden dürfen. Stimmt das oder wäre es rechtlich egal, dass ein Container unter SP188 auch gelabelt wurde?

Danke, LG
Oliver


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