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Beklebung Umverpackung #28331 12.02.2020 16:16
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AndiM
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Guten Tag zusammen,
hätte mal eine Frage in die Runde. Wír beladen Seefracht Container für einen namhaften Automobil Hersteller. In den meisten Fällen, haben wir Ganzbehälter die wir eins zu eins in den Contaienr laden können.
Ab und zu bekommen wir auch Einzelteile, die wir dann in eine Umverpackung verstauen müssen. Geschrieben wird, dass alles was sich in der Umverpackung befindet und nicht von aussen sichbar ist, aufgeklebt werden muss.
Mein Frage dazu, muss der Begrenzte Menge Aufkleber mit drauf, oder reicht hier die Kl. 2.2 die als volles Gefahrgut sich in der Umverpackung befindet. Auf der Containeraussenseit wird ja nur die Kl. 2.2 geklebt, da das volle Gefahrgut die Begrenzte Menge aufhebt.

Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

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Re: Beklebung Umverpackung [Re: ] #28332 12.02.2020 17:23
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Denys Offline
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Hallo Andi,

meiner Meinung nach besagt hier 3.4.5.4 IMDG eindeutig, dass sowohl LQ-Kennzeichen als auch das/die Kennzeichen für die nicht in begrenzten Mengen dazugeladenen Gefahrgüter drauf müssen.

3.4.5.4 IMDG: Werden Versandstücke, die gefährliche Güter in begrenzten Mengen enthalten, in eine Umverpackung
oder Ladeeinheit eingesetzt, so ist die Umverpackung oder die Ladeeinheit mit den nach diesem Ka-
pitel erforderlichen Kennzeichen zu versehen, es sei denn, die für alle in der Umverpackung oder der
Ladeeinheit enthaltenen gefährlichen Güter repräsentativen Kennzeichen sind sichtbar. [...]

Die anderen Vorschriften in 5.2.1.2 gelten nur,
wenn andere gefährliche Güter, die nicht in begrenzten Mengen verpackt sind, in der Umverpackung
oder einer Ladeeinheit enthalten sind, und nur in Bezug auf diese anderen gefährlichen Güter.


Gruß

Denys

Zuletzt bearbeitet von Denys_Sikorskiy; 12.02.2020 17:26.
Re: Beklebung Umverpackung [Re: ] #28333 12.02.2020 17:27
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Matthias Wiegand Offline
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Hallo AndiM,
gem. 3.4.5.4 IMDG-Code sind auch bei LQ die die Umverpackungen mit dem Kennzeichen gem. 3.4.5.1 in der Größe 100 x 100mm zu kennzeichnen.
Die Erleichterung (Verzicht auf die Kennzeichnung LQ) wie für die Beförderungseinheit in 3.4.5.5.2 IMDG-Code geregelt, gilt für die Umverpackung leider NICHT.

mfG
aus dem windigen Teufelsmoor

Re: Beklebung Umverpackung [Re: ] #28334 12.02.2020 20:46
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AndiM
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AndiM
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Hallo zusammen,

danke für die Antwort und der genauen Beschreibung.


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