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svP - Wie richtig Schulen? #28358 17.02.2020 06:37
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Niko_Prepp Offline OP
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Servus zusammen,

ich bin seit zwei Wochen der Gefahrgutbeauftragte in einem mittelständischen Sondermaschinenbauunternehmen. Der den Job zuvor ausgeübt hat, es gab keine Übergabe/Einlernphase, hat mir eine Aufgabe überlassen an die ich mich gerade herantaste und noch etwas unsicher bin was die Schulung der svP (sonstige verantwortliche Personen) betrifft.

Bis jetzt gibt es noch keine beauftragten Personen ~ Gefahrgut in den Bereichen Versand-intern, Versand-Export, WE und Packraum. Dies darf ich gerade organisieren und strukturieren.
Die Schulung der bP läuft, relativ klar, über eine Schulung nach ADR 1.3 bei einem Anbieter unseres Vertrauens ab.

Doch wie müssen die svP geschult werden?
Reicht da eine Unterweisung im Haus vom Gb oder ist hier auch eine Schulung vom Fachanbieter nötig?



Sorry falls es dir Frage so schon gab und beantwortet wurde, die Suchfunktion war leider nicht erfolgreich.

Re: svP - Wie richtig Schulen? [Re: Niko_Prepp] #28359 17.02.2020 09:00
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M.A.T. Offline
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Hallo, Niko-Prepp
Schulen kann der interne Gb oder ein externer Gb/Schulungsträger. Die Schulung sollte aufgaben- und arbeitsplatzbezogen sein, das organisatorische Wissen des Internen ist darum unverzichtbar. Die Inhalte aus 1.3 können m.E. auch für alle anderen Schulungen verwendet werden, natürlich nach Auswahl der benötigten Inhalte und auf dem angepaßten Niveau. Es gab dazu einige Diskussionen hier, zb hier und hier..
Soweit ich informiert bin, stellen viele Ausbilder ihr Material aus kommerziellen Quellen so zusammen, daß es für die Zielgruppe paßt.
Den Begriff svP gibt es offiziell seit einigen Jahren nicht mehr.
Viel Erfolg.
M.A.T.

Re: svP - Wie richtig Schulen? [Re: M.A.T.] #28372 19.02.2020 13:18
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DJSMP Offline
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Wir verwenden auch weiterhin die Begriffe "sonstig beteiligte Personen" oder "sonstig verantwortliche Personen", um diese Mitarbeitergruppe ohne Aufsichtsfunktion hierarisch von den "beauftragten Personen" (Aufsichtspersonen) abzugrenzen. Da sehe ich in der Verwendung der Begriffe überhaupt kein Problem! wink

Re: svP - Wie richtig Schulen? [Re: DJSMP] #28379 19.02.2020 16:02
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Claudi Online
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ich finde nur den Begriff "sonstige verantwortliche Personen" schwierig, denn die, die man damit meint (ausführende/ beteiligte MA, die keine beauftragten Personen sind), haben keine Verantwortung im Sinne des Gefahrgutrechts. Sie müssen sich an ihren Arbeitsvertrag halten und an Vorgaben der Vorgesetzten/ beauftragten Personen.

Das möchte ich nur betonen, weil diese ausführenden Leute oftmals Bußgelder fürchten --> was deren Motivation nicht gerade erhöht

oder

deren Vorgesetzte davon ausgehen, dass die ausführenden MA Bußgelder zahlen müssten --> was den Stellenwert und das Verantwortungsbewusstsein bei den Vorgesetzten nicht unbedingt erhöht

Re: svP - Wie richtig Schulen? [Re: Claudi] #28380 19.02.2020 16:18
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
ich finde nur den Begriff "sonstige verantwortliche Personen" schwierig, denn die, die man damit meint (ausführende/ beteiligte MA, die keine beauftragten Personen sind), haben keine Verantwortung im Sinne des Gefahrgutrechts. Sie müssen sich an ihren Arbeitsvertrag halten und an Vorgaben der Vorgesetzten/ beauftragten Personen.

Das möchte ich nur betonen, weil diese ausführenden Leute oftmals Bußgelder fürchten --> was deren Motivation nicht gerade erhöht

oder

deren Vorgesetzte davon ausgehen, dass die ausführenden MA Bußgelder zahlen müssten --> was den Stellenwert und das Verantwortungsbewusstsein bei den Vorgesetzten nicht unbedingt erhöht


Deshalb sind das bei uns die 'Beteiligten' und eine der ersten Folien an der Wand stellt die Verantwortlichkeit klar, also wer wirklich das Bußgeld bekommt..
gruss..aw

Re: svP - Wie richtig Schulen? [Re: aw_] #28383 19.02.2020 16:54
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DJSMP Offline
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Wir verwenden den Begriff "sonstig beteiligte Personen". Ich reiße aber auch niemandem den Kopf ab, wenn er "verantwortliche" verwendet. Auf wen die "besondere persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände (besondere persönliche Merkmale)" der Geschäftsleitung anzuwenden sind, regelt ja die schriftliche Pflichtendelegation zur beauftragten Person. wink

Re: svP - Wie richtig Schulen? [Re: DJSMP] #28386 19.02.2020 21:12
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Gerald Offline
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Hallo,
für die Begriffe von "beauftragte Person" bzw. sonstige verantwortliche Mitarbeiter" gibt es in den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen meiner Meinung nach keine Begriffsbestimmung.

In der GbV von Neugefasst durch Bek. v. 26.3.1998 I 648; zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 3.8.2010 I 1139 stand in § 1a Begriffsbestimmungen unter Ziffer:

5. "beauftragte Personen"
solche, die im Auftrag des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften zu erfüllen haben;

6. "sonstige verantwortliche Personen"
solche, denen nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter unmittelbar Aufgaben zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen worden sind, insbesondere Fahrzeugführer, Schiffsführer, ausgenommen Unternehmer und Inhaber von Betrieben.

Warum soll man diese nicht weiter nutzen können, auch wenn sie jetzt nicht mehr in den gesetzlichen Bestimmungen stehen?

Auch wenn in der Bundesrat-Drucksache 821/10 vom 13.12.2010 Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) auf Seite 13 stand:
"Die bisher in der GbV enthaltenen Regelungen zu Beauftragten Personen oder sonstigen verantwortlichen Personen können künftig in der GbV entfallen, da zwischenzeitlich die internationalen Regelwerke ADR/RID/ADN/IMDG-Code Schulungs- und Unterweisungsregelungen für die im Rahmen von Gefahrgutbeförderungen beschäftigten Personen aufgenommen haben. In der GGVSEB und in der GGVSee werden bei allen Beteiligten, die Personen beschäftigen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, entsprechende Pflichten aufgenommen, um die Umsetzung verbindlicher internationaler Vorschriften sicher zu stellen. Außerdem ist durch die Vorgaben des Ordnungswidrigkeitenrechts sicher gestellt, dass eine Pflichtenübertragung nur unter den dort genannten Bedingungen wirksam ist."

In der Gela Heft 08/2018 Seite 36 stand ein Beitrag von Herrn Püllen zum Thema "Es gibt sie noch", welcher sich mit den gleichen Thema beschäftigt hat.

In meiner Unterweisung bzw. bei dem Gb-Lehrgang (S) zeige ich immer folgende Folie, welche die Zusammenhänge der Verantwortlichkeiten wieder gibt.

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: svP - Wie richtig Schulen? [Re: Niko_Prepp] #28389 20.02.2020 08:45
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JSchunck Offline
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Hallo Herr Prepp,

gemäß 1.3 ADR müssen ja alle Personen im Unternehmen, die mit gefahrgutrechtlichen Aufgaben betraut sind, unterwiesen werden. Eine Unterscheidung nach deren Beauftragung im Sinne des §9 OWIG findet an dieser Stelle also gar nicht statt. Entsprechend macht es aus meiner Sicht keinen Unterschied, ob die Beauftragten oder ausdrücklich Beauftragten im Unternehmen (Definition über § 9 OWIG) unterwiesen werden, oder die sonstigen Personen, die eben nicht eigenverantwortlich tätig sind. In keinem Fall MUSS ein externer Fachanbieter genutzt werden. Allerdings sollte die Person, die die Unterweisungen oder Schulungen durchführt fachlich geeignet sein und Einblick in die Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen haben.

Schöne Grüße aus Südhessen

Re: svP - Wie richtig Schulen? [Re: JSchunck] #28390 20.02.2020 09:10
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DJSMP Offline
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Wir kommen etwas vom Thema ab. Ich plädiere auch dafür, dass sich der Threadersteller kompetente Hilfe ins Haus holt.

Es ist richtig, dass erst einmal alle beteiligten Personen geschult werden. Aber die Unterscheidung macht schon Sinn, da (zumindest bei uns) ein Lagerleiter anders geschult wird als der Gabelstaplerfahrer Klaus. Der Lagerleiter als beteiligte beauftragte Person nach §9 OwiG kann i.d.R. zumindest grob mit dem Buch umgehen und im E-Fall mal was nachschlagen, während der Gabelstaplerfahrer Klaus als sonstig beteiligte Person das Buch nie in der Hand hatte.

Re: svP - Wie richtig Schulen? [Re: DJSMP] #28394 20.02.2020 13:03
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Niko_Prepp Offline OP
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Hallo und vielen Dank für den Input von allen,

mit dem was mein Vorgänger schon eingeleitet hatte geh ich mit dem Wissen von jetzt konform.
Die Bp sollen nach ADR 1.3 geschult werden und die svP werden intern von mir unterwiesen.
Dafür werde ich mir jetzt nach und nach die schon bestehenden Unterweisungen vornehmen und auf Aktualität überprüfen.


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