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Bestellungsurkunde zum Gb #28489 05.03.2020 19:15
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Niko_Prepp Offline OP
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[verbundenes Bild]Moin zusammen,

mein AG möchte mir gerne eine Bestellungsurkunde aushändigen und hat dafür eine nette Dame aus der HR beauftragt. Nach dem sie mir nun schon zwei mal eine von Fehler nur so triefende Urkunden übermittelt hat darf ich ihr nun selbst einen Vorschlag für eine Urkunde machen. laugh

Anbei noch die aktuelle letzte Version. Gibt es da noch was zu ergänzen?
Bin der Meinung das ich mal was gehört hatte wegen dem Inhalt das der Gb in der Verantwortung des Unternehmens handelt. Genauen Wortlaut habe ich nicht zur Hand und mein ADR Buch ist auf der Arbeit.

Vielen Dank

Anhänge Bestellung A.jpgBestellung B.jpg
Re: Bestellungsurkunde zum Gb [Re: Niko_Prepp] #28490 05.03.2020 22:03
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Gerald Offline
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Hallo Niko,
sieht nicht schlecht aus.

Unter Dokumente für den Gb findest Du noch ein paar Formblätter, welche die Arbeit als Gb erleichtern.

Hier noch einen Link zu einem Formular.

Das mit der Weisungsbefugnis ist aber immer so ein Problem.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Bestellungsurkunde zum Gb [Re: Gerald] #28491 06.03.2020 00:28
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Niko_Prepp Offline OP
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Vielen Dank Gerald,

was meinst du mit der dem Problem zur Weisungsbefugnis?


Grüße
Niko

Re: Bestellungsurkunde zum Gb [Re: Niko_Prepp] #28492 06.03.2020 09:33
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M.A.T. Offline
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Hallo, Herr Prepp,
die Version scheint ohne nennenswerte Rechtschreibkenntnisse verfaßt zu sein. Es fehlen die Unterschriften der betroffenen Personen, und das Datum. Ein Verweis auf die Rechte und Pflichten nach GbV wäre sinnvoller als eine Zusammenstellung, die nicht nur für Übertragungsfehler anfällig ist. Kennt bei der PA denn jemand überhaupt die GbV? Welche Weisungsbefugnisse tatsächlich vorhanden sind, und vor allem, gegenüber wem, ist ein ganz heikles Thema und sollte im Rahmen des Arbeitsvertrages geregelt sein, weil es sonst zu Kollisionen und Interessenkonflikten kommen kann. Die jetzige Formulierung ist extrem dehnbar, in alle Richtungen. Daß eine solche Bestellung auch allen bekanntzugeben ist und nicht nur in der Personalakte stehen darf ist auch ein Punkt. Warum nicht einfach einen erprobten Vordruck - wie von der IHK bereitgestellt - verwenden?
Daß Sie die passende Schulung und Prüfung vorher absolviert haben ist ja klar.
Viel Erfolg.
M.A.T.

Re: Bestellungsurkunde zum Gb [Re: M.A.T.] #28493 06.03.2020 09:46
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Skypainter Offline
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Urgestein
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Hallo Herr Prepp,
mal von der Orthographie abgesehen, diese Bestellung ist definitiv Sprengstoff für ein gesundes Arbeitsverhältnis.
Einige Punkte der Tätigkeiten gemäß ADR bzw. GbV sind nicht aufgeführt oder so lala verfasst, dass Diskussionen an der Tagesordnung sein werden.
Gefahrgutbeauftragter IATA Code. Die Stelle müssen Sie mir mal zeigen, wo das steht.

Und eine so pauschale Weisungsbefugnis.... aua.
Sind Sie schon jetzt in einer Position, die eine gewisse Weisungsbefugnis beinhaltet oder eher (bitte nicht persönlich auffassen) der "niedere Angestellte" der jetzt auch die Rolle des Gb übernehmen soll.
In letzterem Fall werden Sie sich schwer tun, überhaupt irgendeine Anweisung durchsetzen zu können.
"Herr XYZ mag ja sein, aber mischen Sie sich nicht in unsere Ablaufprozesse."

Hier wäre dann u.U. ein Organisationsverschulden zu prüfen....

Nach 30 Jahren Gb kenne ich so ziemlich alle Hürden und Argumente

Zuletzt bearbeitet von Skypainter; 06.03.2020 10:37.

ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Bestellungsurkunde zum Gb [Re: Skypainter] #28496 06.03.2020 15:37
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Niko_Prepp Offline OP
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Hallo und vielen Dank,

Unterschrift und Datum habe ich abgeschnitten um den Bildabschnitt klein zu halten und Daten nicht anzuzeigen.

Das sich einige Fehler eingeschlichen haben ist mir und meiner direkten Leitung klar. Hat denn wer ein Beispiel
wie eine absolut richtige Urkunde auszusehen hat?

Ich werde mich mal an das Muster der IHK über das Wochenende ran setzen.


Viele Grüße
Niko

Re: Bestellungsurkunde zum Gb [Re: Niko_Prepp] #28500 06.03.2020 22:11
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M.A.T. Offline
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Hallo,
"absolut richtig" ist jede Urkunde, die die rechtlichen Vorgaben erfüllt, denke ich mal. Und dafür stehen weiter oben ja Links; auf dem Markt gibt es auch mehrere kommerzielle Angebote wie hier. Beim Studium der Erläuterungen, die Gerald schon verlinkt hat, dürfte klar werden, was richtig ist.
Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 06.03.2020 22:13.

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