Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Einstretchen Gefahrgutpakete #28265 05.02.2020 07:22
Registriert: Oct 2017
Beiträge: 14
A
Alex-k Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
A
Registriert: Oct 2017
Beiträge: 14
Guten Morgen,

ich hätte mal bitte eine Frage.

Folgendes Problem. Wie haben verschickt. 24 Gefahrgutpakete , die zu jeweils 12 Stück lose auf einer Palette standen.

Leider hatte mein Versand gemeint , dem LKW Fahrer zu liebe, die Pakete auf der Palette einzustrechten mit durchsichtiger Wickelfolie.
Als Ladungssicherung so zu sagen.

Jetzt wurde die Sendung an der Rederei abgelehnt, weil ja keine 24 Pakete , sondern 2 Paletten angeliefert wurden.
Diese dann logischerweise nicht als Overpack gekennzeichnet und Markiert wuerden.

verstehe ich, da ja aus den losen Paletten eine Einheit / Overpack gemacht wurde .

Meine Frage: wie verhält sich das: Habe ich mit dem einstretchen einen Overpack gemacht oder ist es wie bei einem GG Karton, der erst zum Gefahrgutkarton wird,
mit anbringen der entsprechenden Markierungen und Kennzeichen.

Gibt es eine andere möglichkeiten, die losen Pakete zu sichern?

Besten Dank für eure Meinung und Hilfe

Viele Grüße

Alex

Re: Einstretchen Gefahrgutpakete [Re: Alex-k] #28267 05.02.2020 07:41
Registriert: May 2008
Beiträge: 798
aw_ Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 798
Moin,
wenn man eine Ladeeinheit aus mehreren GG-Versandstücken bildet, ist das immer eine Umverpackung und muss entsprechend markiert und gekennzeichnet werden.
Siehe 1.2.1 ADR oder IMDG (Begriffsbestimmung) Umverpackung.

Wenn man die K + M erkennen kann, muss man sie nicht wieder anbringen. Das ist aber (für uns zumindest) rein theoretisch. Praktisch bringen wir alle K+M auch auf dem Overpack an sobald irgendetwas um die Versandstücke gewickelt ist, um eben Diskussionen zu vermeiden.

Natürlich kannst Du auch die Versandstücke lose übergeben, nur muss dann jedes Packstück einzeln gesichert sein. Ob das Sinn macht müsst ihr entscheiden.

Denk mal darüber nach euren Versand zu unterweisen ;-)
gruss..aw

Re: Einstretchen Gefahrgutpakete [Re: Alex-k] #28269 05.02.2020 09:42
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
Ursprünglich geschrieben von: Alex-k
Wie haben verschickt. 24 Gefahrgutpakete , die zu jeweils 12 Stück lose auf einer Palette standen.
....Jetzt wurde die Sendung an der Rederei abgelehnt, weil ja keine 24 Pakete , sondern 2 Paletten angeliefert wurden.
Diese dann logischerweise nicht als Overpack gekennzeichnet und Markiert wuerden.


Und gut, daß die Reederei hier aufgepaßt hat. Versandstücke auf Palette ohne Kennzeichnung geht gar nicht.
Einstretchen (ohne Lücken oder eingedrückte Kartons!). Kennzeichen und Aufschrift drauf. Shippers muß auch dazu passen!
Gruß
M.A.T.

Re: Einstretchen Gefahrgutpakete [Re: Alex-k] #28271 05.02.2020 11:37
Registriert: Dec 2019
Beiträge: 19
G
GGC Offline
Mitglied
Offline
Mitglied
G
Registriert: Dec 2019
Beiträge: 19
Moin Alex,
wird denn im Container weiterverschickt, oder sollen die Kisten als Stückgut verschifft werden?
Im zweiten Fall kann ich aus leidlicher Erfahrung berichten, dass eingestretchte Palletten doch recht schwer formschlüssig zu sichern sind (es sei denn man nutzt Luftkissen, was im Stückgutbereich aber eher selten ist, in Containern jedoch Gang und Gäbe).
Da macht es für den Reeder mehr Sinn, die Kisten einzeln zu verladen und (z.B. durch Abpallen bzw. mittels Gurten) zu sichern.
Spricht in dem Fall etwas dagegen, die Palletten im Terminal wieder zu öffnen und die Kisten einzeln zu verladen?

Gruß,
Ben

Re: Einstretchen Gefahrgutpakete [Re: Alex-k] #28321 11.02.2020 08:27
Registriert: Oct 2017
Beiträge: 14
A
Alex-k Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
A
Registriert: Oct 2017
Beiträge: 14
Hallo zusammen.

aw. nätürlich können die Pakete lose übergeben werden, das verstehe ich. Hatte aber leider auch schon , dass der Fahrer igrendwo angehalten hat und die Pakete dann eingestrecht hat,
deswegen war es meine Frage,ob es eine andere Lösung gibt.

M.A.T. Ich hatte mit keinem Wort geschrieben, dass die Kartons nicht gekennzeichnet waren.Da haben Sie was falsch verstanden.
Selbstveständlich war jeder der 24 Kartons richtig Markiert und gekennzeichnet.

GGC nein werden nicht im Container verschickt.

Ich habe sie jetzt eingestrecht und als Overpack verschickt mit dazugehörigern Papieren.


Das Problem warum ich nicht einfach einen Overpack machen kann oder will: ich habe mehrere Kunden die wollen keinen Overpack. Aus mehreren Gründen.

Deswegen war es meine Frage, ob ich sie irgendwie sichern kann ohne dass sie zu einem Overpack werden.

Grüße
Alex

Re: Einstretchen Gefahrgutpakete [Re: Alex-k] #28324 11.02.2020 11:21
Registriert: May 2008
Beiträge: 798
aw_ Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 798
Moin,
hier kann ich nur wieder auf Unterweisungen aller Beteiligten hinweisen. Das mangelhafte Wissen ist offensichtlich, egal ob bei Versand, Fahrer oder Kunden, die keinen Overpack wollen..
Natürlich kann man bei Fremdunternehmen 'nur' darauf hinweisen, aber das sollte man wenigstens tun.
gruss..aw

Re: Einstretchen Gefahrgutpakete [Re: Alex-k] #28530 11.03.2020 20:58
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,604
Claudi Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,604
Ursprünglich geschrieben von: Alex-k Hallo zusammen.

aw. nätürlich können die Pakete lose übergeben werden, das verstehe ich. Hatte aber leider auch schon , dass der Fahrer igrendwo angehalten hat und die Pakete dann eingestrecht hat,
deswegen war es meine Frage,ob es eine andere Lösung gibt.


Kein Fahrer stretcht spontan in Eigenregie Pakete ein. Und wenn ihr sie lose verladet, wie ist dann die Ladungssicherung gewährleistet?

Ursprünglich geschrieben von: Alex-k

Ich habe sie jetzt eingestrecht und als Overpack verschickt mit dazugehörigern Papieren.

Das Problem warum ich nicht einfach einen Overpack machen kann oder will: ich habe mehrere Kunden die wollen keinen Overpack. Aus mehreren Gründen.

Deswegen war es meine Frage, ob ich sie irgendwie sichern kann ohne dass sie zu einem Overpack werden.

Grüße
Alex



Was ist denn an diesen neuen Papieren jetzt anders als an den alten?
Kunden wollen kein Overpack? Ggf. ist der Begriff Overpack nicht ganz klar:

Korrekte Kartons, wahrscheinlich korrekt und völlig üblich mit Wickelfolie auf Palette gepackt - das ist IMMER ein Overpack, denn alles, vom Spannband über Wickelfolie durchsichtig, schwarz, bunt,... bis zur Holzkiste um die eigentlichen Versandstücke, die man einzeln versenden könnte, ist ein Overpack.

Aber:
Gekennzeichnet mit Kennzeichen, Markierungen etc. + Overpack MUSS nur werden, wenn irgendwelche dieser Angaben verdeckt sind. Ist alles klar erkennbar durch entsprechendes Packschema, durchsichtige Folie, dann ist auf der Folie nichts weiter erforderlich. Es gibt keinen gefahrgutrechtlichen Grund, solche Paletten abzulehnen.

Wir reden hier vom Seeverkehr (Reederei). Im IMDG-Code gibt es keine Forderung, eine IMO-Erklärung als "overpack used" auszustellen, anders als im Luftverkehr. Wäre zwar nett, kommt vielleicht irgendwann, aber bis dahin kann das im See- und Straßenverkehr bedeuten, dass zwei Paletten, zwei Holzkisten etc. angeliefert werden, aber deren Inhalt, die 24 Versandstücke (Kisten aus Pappe) auf der IMO/ dem Beförderungspapier stehen. Es steht natürlich jedem frei, zusätzlich auf das Overpack hinzuweisen um Missverständnisse zu vermeiden, aber gesetzl. vorgeschrieben ist das nicht (nur im Luftverkehr).

Die Kisten werden nicht in Containern verschifft? Wie dann? Als konventionelles Stückgut doch nicht? Oder ist es ein Trailer/ LKW auf Fähre? Aber dann werden die 24 Kartons doch nicht lose transportiert?
War vielleicht das Holz das Problem?

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 11.03.2020 21:02.
Re: Einstretchen Gefahrgutpakete [Re: Claudi] #28619 24.03.2020 08:21
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
Ich rate meinen Kunden, solche Konstellationen unbedingt zu vermeiden und die Paletten als Overpacks zu kennzeichnen (Eintrag in die IMO-Erklärung kann man machen, muss man aber nicht).

Die Reederei hat das letzte Wort. Wenn denen irgend was nicht passt, fährt die Sendung (erstmal) nicht. Ganz einfach...

Man kann den IMDG-Code kätzerisch durchaus als "Richtlinie, von der die Reedereien gern mal abweichen" verkaufen. wink

Wie Claudi schon geschrieben hatte, sollte jedoch die Frage erlaubt sein, wie man im LCL Verkehr diese einzelnen Pappkisten im Vorlauf auf dem Fahrzeug gegen Verrutschen sichern möchte. Wieso werden die "lose auf Palette stehend" übergeben? Da ist keinerlei Ladungssicherung auf dem Fahrzeug möglich. Selbst wenn die Paletten später bündig stehen, können die ungesicherten Pappkisten verrutschen. Bei einer Kontrolle werden die ungesicherten Pappkisten sanktioniert (Verstoß gegen 7.5.7 ADR). Die Pappkisten müssen mit der Palette verbunden sein. Die Norm EN 12195 bechreibt eine Neigungsprüfung, die man mit der fertigen Palette einmal duurchgeführt und protokolliert haben sollte.


Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Defintion Verantwortlichkeiten
von Wolfgang - 28.03.2024 14:54
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
DIN 55415
von M.A.T. - 23.03.2024 22:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3