Schulungen Umfang
#28551
13.03.2020 14:18
|
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 62
badmintonmike
OP
Vollmitglied
|
OP
Vollmitglied
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 62 |
Hier zwei allgemeine Fragen zu den Schulungen für Personenkategorie PK1 (Versender) und Personenkategorie PK2 (Verpacker):
1. Beinhaltet die PK1-Schulung für Versender automatisch auch die PK2-Schulung für Verpacker? Nach den Kreuzchen in der Tabelle 1.5.A zu den Mindestanforderungen an die Schulungsinhalte würde ich das annehmen.
2. Muss beim Verpacken von Luftfracht das Verpacken persönlich durch den Mitarbeiter erfolgen, der die PK-2 Schulung gemacht hat oder kann es auch andere „unterwiesene Personen“ geben, die nach Anweisung und „unter Aufsicht“ (des Mitarbeiters der die PK2-Schulng hat) verpacken?
|
|
Re: Schulungen Umfang
[Re: badmintonmike]
#28565
16.03.2020 09:34
|
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665 |
Ein PK1 geschulter Mitarbeiter ist auch berechtigt, zu verpacken und zu kennzeichnen.
Sofern das Verpacken nicht durch einen PK 1 geschulten Mitarbeiter, der auch die Dokumente erstellt, vorgenommen wird, muss der verpackende Mitarbeiter PK 2 geschult sein. Die Schulung muss erfolgen, bevor der Mitarbeiter Pflichten übernimmt.
|
|
Re: Schulungen Umfang
[Re: DJSMP]
#28566
16.03.2020 10:08
|
Registriert: Feb 2016
Beiträge: 81
Der Schwarzwälder
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Feb 2016
Beiträge: 81 |
Hallo DJSMP da würde ich dir aber widersprechen wollen. Die Kreuzchen in der Tabelle 1.5.A suggeriert zwar dass die Schulungsinhalte von PK2 in PK1 enthalten sind, jedoch sind die Schulungsinhalte nicht deckungsgleich. Und soll der Verpacker (PK1) sich selbst kontrollieren, 4 Augen-Prinzip ?
Grüße aus dem Schwarzwald
Peter
|
|
Re: Schulungen Umfang
[Re: badmintonmike]
#28567
16.03.2020 10:56
|
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 387
Nico
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 387 |
Hallo Peter,
aber die PK1 ist "höherwertig" als die PK2. Jemand der nach PK1 geschult ist, muss nicht zusätzlich eine PK 2 Schulung besuchen und ist berechtigt Gefahrgut zu verpacken, auch wenn die Schulungsinhalte nicht unbedingt deckungsgleich sind, da der Fokus in der PK2 etwas anders gelegt wird.
lg Nico
Zuletzt bearbeitet von Nico; 16.03.2020 10:57.
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
|
|
Re: Schulungen Umfang
[Re: Der Schwarzwälder]
#28568
16.03.2020 11:08
|
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665 |
Hallo DJSMP da würde ich dir aber widersprechen wollen. Die Kreuzchen in der Tabelle 1.5.A suggeriert zwar dass die Schulungsinhalte von PK2 in PK1 enthalten sind, jedoch sind die Schulungsinhalte nicht deckungsgleich. Und soll der Verpacker (PK1) sich selbst kontrollieren, 4 Augen-Prinzip ?
Grüße aus dem Schwarzwald
Peter Hallo Peter, ein 4-Augen-Prinzip schreibt das Gefahrgutrecht prinzipiell nicht vor, nicht mal bei der Verladung in 7.5.1 ADR. Die Umsetzung mit diesem Prinzip sind alles Interpretationen der Vorschriften. Bitte nicht falsch verstehen: Unsere Kunden und auch wir wenden, wenn möglich, das 4-Augen-Prinzip an. Aber rechtlich gefordert ist es um Gottes Willen nicht! Ebensowenig muss kein Unternehmen Mitarbeiter von PK 1 UND PK 2 vorhalten. Ein PK1 geschulter Mitarbeiter darf verpacken. Ohne Wenn und Aber! Es ist für Ihn persönlich sogar besser, wenn er selbst verpackt und die Shipper's erstellt (siehe Konformitätserklärung). Du darfst nicht nur von Unternehmen ausgehen, die hunderte von Mitarbeitern im Versand beschäftigen. Auch kleine Unternehmen sind bei entsprechend geringem Sendungsaufkommen mit zwei geschulten PK1ern (Vertretungsregelung muss sein!) gut aufgestellt, um den Gefahrgutversand vorschriftenkonform zu bewältigen. Und das sage ich bewusst, obwohl ich die Schulungen selbst verkaufen muss. Sicherlich wird der Fokus bei Verpackern in den Schulungen anders gelegt. Ein gutes Training sollte aber auch bei PK 1 so ausgestaltet sein, dass genügend Praxis für das Verpacken integriert ist. Und das ist auch machbar.
|
|
Re: Schulungen Umfang
[Re: DJSMP]
#28574
17.03.2020 09:23
|
Registriert: Oct 2013
Beiträge: 228
Marco66
Methusalem
|
Methusalem
Registriert: Oct 2013
Beiträge: 228 |
Sicherlich wird der Fokus bei Verpackern in den Schulungen anders gelegt. Ein gutes Training sollte aber auch bei PK 1 so ausgestaltet sein, dass genügend Praxis für das Verpacken integriert ist. Und das ist auch machbar.
Da wäre ich sehr vorsichtig. Die erlaubten Tätigkeiten der einzelnen Personenkategorien werden in der Aufzählung unterhalb der PK-Tabelle genannt. Die Kreuzchen in der Tabelle zeigen nur dass das Thema in einer Schulung behandelt werden muss, nicht, dass der Geschulte zu dieser Arbeit befugt ist. Im Zweifelsfall würde ich einen Mitarbeiter in eine Verpackerschulung schicken oder vom Trainer die zusätzliche Befähigung als Verpacker schriftlich bestätigen lassen.
Mit freundlichen Grüßen Marco66
|
|
Re: Schulungen Umfang
[Re: badmintonmike]
#28575
17.03.2020 09:23
|
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 62
badmintonmike
OP
Vollmitglied
|
OP
Vollmitglied
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 62 |
Vielen Dank für eure Diskussionsbeiträge und Informationen !!!
LG Badmintonmike
|
|
Re: Schulungen Umfang
[Re: Marco66]
#28576
17.03.2020 09:33
|
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665 |
Da wäre ich sehr vorsichtig. Die erlaubten Tätigkeiten der einzelnen Personenkategorien werden in der Aufzählung unterhalb der PK-Tabelle genannt. Die Kreuzchen in der Tabelle zeigen nur dass das Thema in einer Schulung behandelt werden muss, nicht, dass der Geschulte zu dieser Arbeit befugt ist. Im Zweifelsfall würde ich einen Mitarbeiter in eine Verpackerschulung schicken oder vom Trainer die zusätzliche Befähigung als Verpacker schriftlich bestätigen lassen.
Es ist richtig, dass die PK's ihren Sinn haben und andere Schwerpunkte gesetzt werden. Beispielsweise kann ein PK 6 geschulter Miitarbeiter nicht zu einem Unternehmen wechseln und dort auf einmal Versender der PK 1 sein, obwohl die Kreuze gleich sind. Das ist schon klar. Es wird aber nirgends ausgeführt, dass ein Versender der PK 1 nicht verpacken darf und diese Tätigkeit Verpacken zwingend durch PK 2 geschultes Personal zu erledigen sei. Sorry eure Herleitungen sind für mich nicht nachvollziehbar. Ihr könnt euch das auch gern vom LBA bzw. der Austro Control bestätigen lassen.
|
|
Re: Schulungen Umfang
[Re: DJSMP]
#28578
17.03.2020 11:45
|
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 387
Nico
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 387 |
Da wäre ich sehr vorsichtig. Die erlaubten Tätigkeiten der einzelnen Personenkategorien werden in der Aufzählung unterhalb der PK-Tabelle genannt. Die Kreuzchen in der Tabelle zeigen nur dass das Thema in einer Schulung behandelt werden muss, nicht, dass der Geschulte zu dieser Arbeit befugt ist. Im Zweifelsfall würde ich einen Mitarbeiter in eine Verpackerschulung schicken oder vom Trainer die zusätzliche Befähigung als Verpacker schriftlich bestätigen lassen.
Gibt es wirklich Schulungsunternehmen die einem dann eine zusätzliche PK 2 Schulung einreden oder eine Befähigung bescheinigen? Das habe ich noch nie gehört! Die PK 1 beinhaltet alles was jemand zum Verpacken von Gefahrgut wissen muss. Hat doch auch einen ganze anderen Zeitansatz! Ich kann hier DJSMP nur zustimmen. Die Behörden werden hier antworten, dass jemand mit PK 1 Schulung nicht zusätzlich eine PK 2 Schulung absolvieren muss.
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|
|
|