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Schulungen Umfang #28551 13.03.2020 14:18
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badmintonmike Offline OP
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Hier zwei allgemeine Fragen zu den Schulungen für Personenkategorie PK1 (Versender) und Personenkategorie PK2 (Verpacker):

1. Beinhaltet die PK1-Schulung für Versender automatisch auch die PK2-Schulung für Verpacker?
Nach den Kreuzchen in der Tabelle 1.5.A zu den Mindestanforderungen an die Schulungsinhalte würde ich das annehmen.

2. Muss beim Verpacken von Luftfracht das Verpacken persönlich durch den Mitarbeiter erfolgen, der die PK-2 Schulung gemacht hat oder kann es auch andere „unterwiesene Personen“ geben, die nach Anweisung und „unter Aufsicht“ (des Mitarbeiters der die PK2-Schulng hat) verpacken?

Re: Schulungen Umfang [Re: badmintonmike] #28565 16.03.2020 09:34
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Ein PK1 geschulter Mitarbeiter ist auch berechtigt, zu verpacken und zu kennzeichnen.

Sofern das Verpacken nicht durch einen PK 1 geschulten Mitarbeiter, der auch die Dokumente erstellt, vorgenommen wird, muss der verpackende Mitarbeiter PK 2 geschult sein. Die Schulung muss erfolgen, bevor der Mitarbeiter Pflichten übernimmt.

Re: Schulungen Umfang [Re: DJSMP] #28566 16.03.2020 10:08
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Der Schwarzwälder Offline
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Hallo DJSMP
da würde ich dir aber widersprechen wollen. Die Kreuzchen in der Tabelle 1.5.A suggeriert zwar dass die Schulungsinhalte von PK2 in PK1 enthalten sind, jedoch sind die Schulungsinhalte nicht deckungsgleich. Und soll der Verpacker (PK1) sich selbst kontrollieren, 4 Augen-Prinzip ?

Grüße aus dem Schwarzwald

Peter

Re: Schulungen Umfang [Re: badmintonmike] #28567 16.03.2020 10:56
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Nico Offline
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Hallo Peter,

aber die PK1 ist "höherwertig" als die PK2. Jemand der nach PK1 geschult ist, muss nicht zusätzlich eine PK 2 Schulung besuchen und ist berechtigt Gefahrgut zu verpacken, auch wenn die Schulungsinhalte nicht unbedingt deckungsgleich sind, da der Fokus in der PK2 etwas anders gelegt wird.

lg
Nico

Zuletzt bearbeitet von Nico; 16.03.2020 10:57.

Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Schulungen Umfang [Re: Der Schwarzwälder] #28568 16.03.2020 11:08
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Ursprünglich geschrieben von: Der Schwarzwälder
Hallo DJSMP
da würde ich dir aber widersprechen wollen. Die Kreuzchen in der Tabelle 1.5.A suggeriert zwar dass die Schulungsinhalte von PK2 in PK1 enthalten sind, jedoch sind die Schulungsinhalte nicht deckungsgleich. Und soll der Verpacker (PK1) sich selbst kontrollieren, 4 Augen-Prinzip ?

Grüße aus dem Schwarzwald

Peter


Hallo Peter,

ein 4-Augen-Prinzip schreibt das Gefahrgutrecht prinzipiell nicht vor, nicht mal bei der Verladung in 7.5.1 ADR. Die Umsetzung mit diesem Prinzip sind alles Interpretationen der Vorschriften. Bitte nicht falsch verstehen: Unsere Kunden und auch wir wenden, wenn möglich, das 4-Augen-Prinzip an. Aber rechtlich gefordert ist es um Gottes Willen nicht! Ebensowenig muss kein Unternehmen Mitarbeiter von PK 1 UND PK 2 vorhalten. Ein PK1 geschulter Mitarbeiter darf verpacken. Ohne Wenn und Aber! Es ist für Ihn persönlich sogar besser, wenn er selbst verpackt und die Shipper's erstellt (siehe Konformitätserklärung).

Du darfst nicht nur von Unternehmen ausgehen, die hunderte von Mitarbeitern im Versand beschäftigen. Auch kleine Unternehmen sind bei entsprechend geringem Sendungsaufkommen mit zwei geschulten PK1ern (Vertretungsregelung muss sein!) gut aufgestellt, um den Gefahrgutversand vorschriftenkonform zu bewältigen. Und das sage ich bewusst, obwohl ich die Schulungen selbst verkaufen muss.

Sicherlich wird der Fokus bei Verpackern in den Schulungen anders gelegt. Ein gutes Training sollte aber auch bei PK 1 so ausgestaltet sein, dass genügend Praxis für das Verpacken integriert ist. Und das ist auch machbar.

Re: Schulungen Umfang [Re: DJSMP] #28574 17.03.2020 09:23
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Marco66 Offline
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Ursprünglich geschrieben von: DJSMP

Sicherlich wird der Fokus bei Verpackern in den Schulungen anders gelegt. Ein gutes Training sollte aber auch bei PK 1 so ausgestaltet sein, dass genügend Praxis für das Verpacken integriert ist. Und das ist auch machbar.


Da wäre ich sehr vorsichtig. Die erlaubten Tätigkeiten der einzelnen Personenkategorien werden in der Aufzählung unterhalb der PK-Tabelle genannt. Die Kreuzchen in der Tabelle zeigen nur dass das Thema in einer Schulung behandelt werden muss, nicht, dass der Geschulte zu dieser Arbeit befugt ist.
Im Zweifelsfall würde ich einen Mitarbeiter in eine Verpackerschulung schicken oder vom Trainer die zusätzliche Befähigung als Verpacker schriftlich bestätigen lassen.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Schulungen Umfang [Re: badmintonmike] #28575 17.03.2020 09:23
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Vielen Dank für eure Diskussionsbeiträge und Informationen !!!

LG
Badmintonmike

Re: Schulungen Umfang [Re: Marco66] #28576 17.03.2020 09:33
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Ursprünglich geschrieben von: Marco66

Da wäre ich sehr vorsichtig. Die erlaubten Tätigkeiten der einzelnen Personenkategorien werden in der Aufzählung unterhalb der PK-Tabelle genannt. Die Kreuzchen in der Tabelle zeigen nur dass das Thema in einer Schulung behandelt werden muss, nicht, dass der Geschulte zu dieser Arbeit befugt ist.
Im Zweifelsfall würde ich einen Mitarbeiter in eine Verpackerschulung schicken oder vom Trainer die zusätzliche Befähigung als Verpacker schriftlich bestätigen lassen.


Es ist richtig, dass die PK's ihren Sinn haben und andere Schwerpunkte gesetzt werden. Beispielsweise kann ein PK 6 geschulter Miitarbeiter nicht zu einem Unternehmen wechseln und dort auf einmal Versender der PK 1 sein, obwohl die Kreuze gleich sind. Das ist schon klar. Es wird aber nirgends ausgeführt, dass ein Versender der PK 1 nicht verpacken darf und diese Tätigkeit Verpacken zwingend durch PK 2 geschultes Personal zu erledigen sei. Sorry eure Herleitungen sind für mich nicht nachvollziehbar. Ihr könnt euch das auch gern vom LBA bzw. der Austro Control bestätigen lassen.


Re: Schulungen Umfang [Re: DJSMP] #28578 17.03.2020 11:45
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Nico Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Marco66


Da wäre ich sehr vorsichtig. Die erlaubten Tätigkeiten der einzelnen Personenkategorien werden in der Aufzählung unterhalb der PK-Tabelle genannt. Die Kreuzchen in der Tabelle zeigen nur dass das Thema in einer Schulung behandelt werden muss, nicht, dass der Geschulte zu dieser Arbeit befugt ist.
Im Zweifelsfall würde ich einen Mitarbeiter in eine Verpackerschulung schicken oder vom Trainer die zusätzliche Befähigung als Verpacker schriftlich bestätigen lassen.


Gibt es wirklich Schulungsunternehmen die einem dann eine zusätzliche PK 2 Schulung einreden oder eine Befähigung bescheinigen? Das habe ich noch nie gehört!
Die PK 1 beinhaltet alles was jemand zum Verpacken von Gefahrgut wissen muss. Hat doch auch einen ganze anderen Zeitansatz!
Ich kann hier DJSMP nur zustimmen. Die Behörden werden hier antworten, dass jemand mit PK 1 Schulung nicht zusätzlich eine PK 2 Schulung absolvieren muss.


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.

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