Multilateralen Sondervereinbarung M324
#28583
18.03.2020 14:33
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Gerald
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Hallo, da hat die zuständige Behörde bzw. die IHK wegen der Coronakrise doch Recht schnell reagiert. In der Multilateralen Sondervereinbarung M324 steht eine Lösung im Bezug des Abschnitt 1.5.1 ADR über Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 ADR. In welcher u.a. steht: "Abweichend von den Vorschriften des ersten Unterabsatzes des Absatzes 8.2.2.8.2 ADR blei-ben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig...." Das ist schonmal eine positive Nachricht im Zusammenhang mit der Coronakrise.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 18.03.2020 16:25. Bearbeitungsgrund: Änderung in M324
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Multilateralen Sondervereinbarung M234
[Re: Gerald]
#28586
18.03.2020 14:55
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Matthias Wiegand
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Moin Gerald, jetzt müssen wir nur abwarten, wann Deutschland die Multilaterale Vereinbarung zeichnen wird, damit auch wir in Deutschland diese anwenden können.
mfG aus dem Teufelsmoor
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Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324
[Re: Matthias Wiegand]
#28587
18.03.2020 15:58
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Gerald
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Hallo Matthias, hier steht am Ende "Diese gilt in Deutschland sowie den ADR-Vertragsstaaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben." Und da diese Multilateralen Sondervereinbarung 324 vom 13.03.2020 in Brüssel gezeichnet wurde, gehe ich mal davon aus, dass dies Zeitnah in den nächsten Tagen passieren wird. Und dann auf der Seite der UNECE steht.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 18.03.2020 16:39. Bearbeitungsgrund: Änderung in m324
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Multilateralen Sondervereinbarung M234
[Re: Gerald]
#28588
18.03.2020 16:03
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aw_
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Nur mal der Korrektheit halber: Die Vereinbarung heisst M 324 gruss..aw
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Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324
[Re: aw_]
#28589
18.03.2020 16:22
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Gerald
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Hallo aw, Du hasst vollkommen Recht, da hat sich der Schreibfehlerteufel eingeschlichen. Sorry!!! 
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324
[Re: Gerald]
#28590
19.03.2020 11:50
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GertenF
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Guten Morgen die Herren !
Ich bin angehender GBA in meiner Firma und hätte gestern die Prüfung an der IHK ablegen sollen.
Mein Kollege, dessen Nachfolge ich in wenigen Jahren antreten soll, hat mir von der SV M 324 berichtet. Nun wollte ich mich gerne dazu äußern und mal Anmerken, dass die Menschen vergessen wurden, deren Zulassung zur GBA-Prüfung nach 1.8.3.10 ADR nun auch ablaufen würde, solange alle Prüfungen gecancelt sind :-)
Die „Lehrlinge“ wurde mal wieder vergessen wie es scheint. Leider wüssten wir nicht, wie wir das an entsprechende Stellen kommunizieren könnten. Wenn hier also jemand einen entsprechenden Draht hat / kennt, wäre eine Info bevor die Vereinbarung abgesegnet wird praktisch. Denn ich gehe davon aus man möchte diese Menschen nicht vergessen bzw. benachteiligen.
MfG
Fabian Gerten
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Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324
[Re: GertenF]
#28591
19.03.2020 12:17
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aw_
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Moin, Es wird niemand vergessen oder benachteiligt. Jeder Gb hat dafür zu sorgen, dass der Schulungsnachweis rechtzeitig verlängert wird. Ansprechpartner ist somit die IHK. Wenn man dort anfragt, bekommt man das schon mitgeteilt. Aber es ist ein schönes Beispiel welches zeigt, dass der Job des Gb nicht damit getan ist im ADR zu blättern, sondern es gehören auch z.B. die MV im ADR (wie hier) oder die Verordnungen dazu und deren Änderungen. Man sollte immer auf dem Laufenden bleiben. Deine Anmeldung hier war somit eine gute Entscheidung. Gruss..aw
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Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324
[Re: GertenF]
#28592
19.03.2020 12:27
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Matthias Wiegand
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Guten Morgen Herr Gerten, besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen. Tatsächlich haben die Industrie- und Handelskammern bis auf weiteres alle Prüfungstermin gestrichen. Siehe z.B. IHK Hannover: https://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/aktuell/coroap01.htmlIn Ihrem Fall sehe ich noch keine Benachteiligung, da bei Ihnen ja noch nichts ablaufen kann. Mit der Sondervereinbarung M324 bekommen ja die derzeitigen Zertifikatinhaber eine längere Schutzfrist gewährt (vorausgesetzt Deutschland zeichnet die M324 auch). Sie werden doch bestimmt dann von Ihrer Kammer einen neuen Prüfungstermin genannt bekommen und legen dann Ihre Prüfung ab und können dann als Gefahrgutbeauftragter eingesetzt werden. Eine Benachteiligung würde ich nur sehen, wenn Sie mit bestehen der Prüfung und Bestellung zum Gb auch finanziell besser gestellt wären. Das wäre dann bitter und muss unter "dumm gelaufen" verbucht werden. mfG
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Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324
[Re: GertenF]
#28593
19.03.2020 12:31
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Gerald
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Hallo Fabian, ...deren Zulassung zur GBA-Prüfung nach 1.8.3.10 ADR nun auch ablaufen würde, solange alle Prüfungen gecancelt sind : Das ist ja sehr gut, dass Du gleich am Anfang Deiner neuen Tätigkeit als Gb Gedanken machst. Ich wollte in meinem Beitrag nur aufzeigen, dass man sich Gedanken gemacht hat, wie man trotz Corona dem Absatzes 1.8.3.16.1 bzw. Absatzes 8.2.2.8.2 ADR gerecht wird. Wenn Du auf die Seite gehst, wirst Du feststellen das bei M324 schon ein Platzhalter gesetzt ist. Jetzt warten wir mal ein wenig Zeit ab, bis das Dokument eingestellt ist und die ersten ADR-Staaten gezeichnet haben. Das wird dann aber recht schnell gehen. Zurzeit finde in Deutschland eh keine Lehrgänge statt und es werden auch keine Prüfungen abgenommen. Nachtrag:Die M324 wurde durch Luxenburg eröffnet und von Österreich, Norwegen und Frankreich gezeichnet. Ihr seht jetzt kommt der Ball ins rollen. @ Matthias Du siehst es geht vorwärts! Nur leider im Bezug von Deutschland geht es nicht vorwärts! Es gibt eine Info der IHK Schwaben für ablaufende Gefahrgut-Schulungszertifikate.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 20.03.2020 11:28. Bearbeitungsgrund: Änderung im Bezug LBA
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324
[Re: Gerald]
#28594
19.03.2020 13:51
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Nico
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Das LBA (sogar recht schnell!!) hat eine Duldungsreglung für ablaufende Gefahrgut-Schulungszertifikate bekannt gegeben. Ich hoffe dass wir in Österreich schnell etwas ähnliches bekommen für die Luftfrachtschulungen. Ich habe auf Anfrage die Antworterhalten, dass dies derzeit diskutiert wird, aber das Bundesministerium ein entsprechendes Gesetz erlassen muss. Derzeit ist es nicht möglich eventuell ablaufende Zertifikate zu verlängern. Grüße aus zuHauseIsolation aus Wien
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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