Arbeitsmaschine hinter UN 3257
#28609
23.03.2020 14:05
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Puck40
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Hallo,
nachdem ich im ADR nicht fündig geworden bin, hat vielleicht jemand eine Idee wie dieses Problem gelöst werden kann:
Hinter dem mit UN 3257 geladenen Zugfahrzeug wird eine Arbeitsmaschine (Straßenfertiger) als Anhänger mitgeführt.
Die Zugmaschine hat folgende Kennzeichnung: Kennzeichen für erwärmte Stoffe+ orangefarbene Tafel: 99/3257 + Gefahrzettel Klasse 9.
Die Frage ist hier, welche Kennzeichnung benötigt die Arbeitsmaschine?
Es gibt immer wieder verschiedene Diskussionen mit der BAG bei Kontrollen dieses Fahrzeugs.
Die Meinungen der einzelnen Kontrolleure liegen da ziemlich auseinander.
Vielen Dank!
LG Puck40
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Re: Arbeitsmaschine hinter UN 3257
[Re: Puck40]
#28610
23.03.2020 14:29
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Gerald
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Hallo Puck50, das sind im Bezug der Arbeitsmaschine (Straßenfertiger) zu wenig Angaben.
Denn bei UN 3257 könnte die Sondervorschrift 643 oder 668 vielleicht genutzt werden. Und ist auf der Arbeitsmaschine ein ortsbewegliche Tanks oder Schüttgut- Container bzw. ein Tank. Ich denke mal, dass wir uns nicht im Stückgutbereich befinden?
Es könnte auch eine andere UN-Nummer genutzt werden, wenn es eine Arbeitsmaschine ist, welche unter den alten Unterabschnitt 1.1.3.3 b) (welcher im ADR 2019 weggefallen ist, aber mit Übergangszeit) fallen würde.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Arbeitsmaschine hinter UN 3257
[Re: Gerald]
#28622
24.03.2020 13:27
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Puck40
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Hallo Gerald,
ich habe folgende Informationen bezüglich der Arbeitsmaschine erhalten:
Bei diesem Fahrzeug handelt es sich um eine Anhängerarbeitsmaschine. Dieser Anhänger wird vom ziehenden Fahrzeug mit Bitumen per Leitung versorgt. Es wird ausschließlich auf der Baustelle Splitt (Schüttgutcontainer) im Anhänger geladen und sofort auf der Baustelle verarbeitet. Bitumen(Heißbitumen) wird nicht im Anhänger geladen bzw .transportiert.
Mir stellt sich die Frage, ob diese Arbeitsmaschine überhaupt gekennzeichnet werden muss?
Viele Grüße Puck40
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Re: Arbeitsmaschine hinter UN 3257
[Re: Puck40]
#28624
24.03.2020 14:21
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Gerald
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Hallo Puck40, die Angaben sind ja gut, aber so richtig vorstellen kann ich mir das nicht.
Ich kenne aus meiner Jugend Fahrzeuge, wo mit einer Sprüheinrichtung flüssieger Teer bzw. Bitum auf der Straße verteilt und dann Splitt aufgebracht wurde. Den Rest haben die Fahrzeuge gemacht, welche die Straße benutzt haben.
Ich könnte mir vorstellen, das Du UN 3528 mit den Sondervorschriften 363, 667 oder 669 nutzen könntest. Eine andere Möglichkeit wäre die Nutzung von UN 3530 mit den Sondervorschriften 363, 667 oder 669.
Eine dritte Möglichkeit wäre UN 3548 mit den Sondervorschriften 274 und 667, der Verpackungsanweisung P006 bzw. LP 03 und vielleicht Unterabschnitt 1.1.3.6 (wenn die Aufbewahrung in Versandstücken IBC u.ä. erfolgt).
Ob bei Beförderung unter UN 3257 die Bedingungen "bei oder über 100 °C und, bei Stoffen mit einem Flammpunkt, unter seinem Flammpunkt (einschließlich geschmolzenes Metall, geschmolzenes Salz, usw.), eingefüllt bei einer Temperatur über 190 °C" erfüllt werden, kann ich nicht mit den zur Verfügung gestellten Angaben nachvollziehen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Arbeitsmaschine hinter UN 3257
[Re: Gerald]
#28637
26.03.2020 11:50
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Puck40
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Hallo Gerald,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort! Wie ich bereits vermutet habe, ist es nicht eindeutig zu klären mit diesen Angaben. Ich werde mir die einzelnen UN-Nr. ansehen. Vielleicht ist dort die Lösung bereits enthalten.
Viele Grüße
Puck40
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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