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UN-Gebindezulassung #28640 26.03.2020 19:33
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mike Offline OP
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Hallo zusammen,

unsere Spraydosen haben keine UN Gebindezulassung – ist das rechtens? sick

Über Infos würde ich mich sehr freuen!

Viele Grüße
Mike

Re: UN-Gebindezulassung [Re: mike] #28641 27.03.2020 08:31
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aw_ Offline
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Ursprünglich geschrieben von: mike
unsere Spraydosen haben keine UN Gebindezulassung – ist das rechtens?

Moin,
Aerosole wirst Du im Kapitel 6.1 ADR/IMDG als bauartgeprüftes Gebinde nicht finden. Somit ist das für den Versand eine Innenverpackung und ist gem. Verpackungsanweisung des jeweiligen Verkehrsträgers zu verpacken. Sie müssen aber dem Abschnitt 6.2.6 ADR entsprechen, welche identisch den Vorgaben der Richtlinie 75/324/EWG (RL für Aerosolpackungen) ist.

In der Luftfracht gibt es IP7.. Codes. Wobei IP7 und IP7A nach amerikanischem und IP7B nach europäischem Recht hergestellt sind. IP7B gibt es auch und gilt für Kunststoffaerosole.
Beim Versand in die USA würde ich darauf achten, dass bei Druckgaspackungen:
- der ‚DOT-Stempel‘ am Boden angebracht ist,
- die Inhaltstoffe gelistet sind,
- Pulver oder flüssige Stoffe ausgestossen werden - reine Prüfgase sind dort keine Aerosole
sonst könnte es richtig teuer werden.
gruss..aw

Re: UN-Gebindezulassung [Re: aw_] #28642 27.03.2020 10:28
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DJSMP Offline
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Moin aw_

hol mich mal bitte ab. Wieso ein "DOT-Stempel" auf der Unterseite der Spraydose?

Ich schaue in den Importpart §171.23 "Requirements for specific materials and packagings transported under the ICAO Technical Instructions, IMDG Code, Transport Canada TDG Regulations, or the IAEA Regulations" und finde unter anderem Anforderungen zu Zyinder in (a) und für verschiedene Materialien, u.a. Spraydosen unter b).

Eine Spraydose ist doch kein Zylinder, für den 49 CFR §171.23 (a) gilt oder habe ich was übersehen? Ich sehe hier nur die Anforderungen unter (b) "Conditions and requirements specific to certain materials—(1) Aerosols". Da hast du recht, dass aus der Spraydose was raus kommen muss. Ab wo liest du genau rau, dass die Spraydosen ein DOT Marking haben müssen?

Es hat doch keine europäische Spraydose eine DOT Konformität, zumindest ist mir noch keine untergekommen. sick

Re: UN-Gebindezulassung [Re: DJSMP] #28643 27.03.2020 12:03
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aw_ Offline
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Moinsen,
in der Tabelle 172.101 steht bei UN1950: 173.306. Hier wird ein DOT 2 receptacle verlangt. Allerdings nur bei Exeptions also LQ. Unser Ami-Gb meint aber das gilt immer.
Wäre toll, wenn man das entkräften könnte - dann hätten wir es auch einfacher.
Bei den Alu-Cylindern ist der Stempel auf dem Dosenboden.

gruss..aw

Re: UN-Gebindezulassung [Re: aw_] #28649 28.03.2020 11:34
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mike Offline OP
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...vielen Dank für die Antworten!
Das hilft mir auf jeden Fall mal weiter.

Bleibt alle gesund und Grüße
mike

Re: UN-Gebindezulassung [Re: aw_] #28651 28.03.2020 12:04
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M.A.T. Offline
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Hallo, zusammen,
schauen Sie doch mal bei den PHMSA-Interpretations, ob es eine passende dazu gibt. Die Suche nach § 121.23(a) selbst hat bei mir allerdings keine ergeben.
Gruß
M.A.T.

Re: UN-Gebindezulassung [Re: aw_] #28660 30.03.2020 17:21
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: aw_
Moinsen,
in der Tabelle 172.101 steht bei UN1950: 173.306. Hier wird ein DOT 2 receptacle verlangt. Allerdings nur bei Exeptions also LQ. Unser Ami-Gb meint aber das gilt immer.
Wäre toll, wenn man das entkräften könnte - dann hätten wir es auch einfacher.
Bei den Alu-Cylindern ist der Stempel auf dem Dosenboden.

gruss..aw


Hallo aw_,

ja die Herleitung kann ich nachvollziehen. Ich habe mir jetzt nochmal diverse Spraydosen aus Metall in meiner Umgebung raus gesucht. Keine Einzige hat ein DOT Marking an der Unterseite. Auch mein Sodastream-Zylinder (UN 1013) hat "nur" das europäische Pi-Marking und keine extra DOT-Zulassung. Aber da gibts sicherlich extra US-Gefäße dieser Firma.

Ich musste mich bisher zum Glück nur mit Importen in die USA beschäftigen, bei denen die Spraydosen anschließend nicht weiter befördert wurden. Nach meiner Lesart wird die Vorschrift in "Verpackungsanweisung" §173.306 mit den Importparagrafen §171.23 ff. für Importe ausgehebelt. Aber dann geht es nach einer Zwischenlagerung für die Spraydosen nicht weiter.

Was ich mich auch schon fragte: Ist die Beförderung von einigen UN 1950-Eintragungen als Regelversand innerhalb der USA überhaupt gewollt/zulässig? Oder werden diese UN 1950 immer als LQ befördert? In die USA rein kann ich mit den Importparagrafen §171.23 ff. Regelversand nach IMDG-Code/ICAO T.I. auch im Nachlauf anwenden.

Aber wenn ich mal in die Hazmat Table schaue, steht bei den "normalen" UN 1950-Eintragungen ohne n.o.s. nur die besagte Exceptions Verpackungsanweisung §173.306 in Spalte 8A und bei den Regelversand-Verpackungsanweisungen (z.B. Non-Bulk Spalte 8B) steht ein "none".

Sorry, dass wir jetzt etwas vom Thema abdriften...


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