Moinsen,
in der Tabelle 172.101 steht bei UN1950: 173.306. Hier wird ein DOT 2 receptacle verlangt. Allerdings nur bei Exeptions also LQ. Unser Ami-Gb meint aber das gilt immer.
Wäre toll, wenn man das entkräften könnte - dann hätten wir es auch einfacher.
Bei den Alu-Cylindern ist der Stempel auf dem Dosenboden.
gruss..aw
Hallo aw_,
ja die Herleitung kann ich nachvollziehen. Ich habe mir jetzt nochmal diverse Spraydosen aus Metall in meiner Umgebung raus gesucht. Keine Einzige hat ein DOT Marking an der Unterseite. Auch mein Sodastream-Zylinder (UN 1013) hat "nur" das europäische Pi-Marking und keine extra DOT-Zulassung. Aber da gibts sicherlich extra US-Gefäße dieser Firma.
Ich musste mich bisher zum Glück nur mit Importen in die USA beschäftigen, bei denen die Spraydosen anschließend nicht weiter befördert wurden. Nach meiner Lesart wird die Vorschrift in "Verpackungsanweisung" §173.306 mit den Importparagrafen §171.23 ff. für Importe ausgehebelt. Aber dann geht es nach einer Zwischenlagerung für die Spraydosen nicht weiter.
Was ich mich auch schon fragte: Ist die Beförderung von einigen UN 1950-Eintragungen als Regelversand innerhalb der USA überhaupt gewollt/zulässig? Oder werden diese UN 1950 immer als LQ befördert? In die USA rein kann ich mit den Importparagrafen §171.23 ff. Regelversand nach IMDG-Code/ICAO T.I. auch im Nachlauf anwenden.
Aber wenn ich mal in die Hazmat Table schaue, steht bei den "normalen" UN 1950-Eintragungen ohne n.o.s. nur die besagte Exceptions Verpackungsanweisung §173.306 in Spalte 8A und bei den Regelversand-Verpackungsanweisungen (z.B. Non-Bulk Spalte 8B) steht ein "none".
Sorry, dass wir jetzt etwas vom Thema abdriften...