Hallo,
nach dem Deutschland am 30.03.2020 die M 326 und RID 3/2020 unterzeichnet haben, können diese jetzt angewandt werden.

Aus diesem Grund habe ich das Thema jetzt hier neu eröffnet und stelle eine überarbeitet Tabelle der Übergangsreglungen nach ADR, ADN und RID (Luftverkehr habe ich nicht Berücksichtigt.) ein.

Klar gibt es noch andere Übergangsreglungen außerhalb vom Gefahrgutrecht, wie bei Hauptuntersuchung bzw. Kontrolle im Bezug Eintrag im Führerschein mit Ziffer 95 u.ä.

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Gruss aus Unterfranken

Gerald