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Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324 [Re: DJSMP] #28617 24.03.2020 01:14
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Gerald Offline OP
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Hallo DJSMP,
Antwort auf
Bevor ich wieder an den Pranger gestellt werde: I


Dich hat keiner an den Pranger gestellt und das ist auch nicht meine Art. Wenn das so rüber gekommen ist, dann entschuldige ich mich bei Dir. Und wie, Du das jetzt in Deinen Beitrag geschrieben hast, kann ich es nachvollziehen, wie Du das in Deinen Beitrag rüber bringen wolltest.

Ich bin auch kein Freund von "weil das im Internet so verlautete" , sondern es sollte schon von einer offizielen Quelle kommen. Auch Deinem letzten Satz stimme ich voll zu.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324 [Re: Gerald] #28618 24.03.2020 08:09
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Alles gut Gerald, ich habe das nicht so aufgefasst. Du musst dich nicht entschuldigen! wink

Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324 [Re: DJSMP] #28627 25.03.2020 11:02
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Nico Offline
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Hallo zusammen,

heute wurde vom österr. BMK (vormals BMVIT) ein entsprechender Erlass veröffentlicht, der alle Schulungszertifikate Luftfracht, deren Ablauf zwischen 01.03.2020 – 01.11.2020 liegt, bis 01.11.2020 verlängert. Die Auffrischung muss bis spätestens 01.11.2020 absolviert werden. Die Zertifikate werden dann mit ursprünglichen Ablaufdatum verlängert. Natürlich wurden auch alle anderen Verkehrsträger angeführt und eine Übergangsfrist erlassen.
Der Erlass ist hier zu finden:
BMK
Lg und bleibt alle Gesund
Nicole


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324 [Re: Nico] #28629 25.03.2020 18:26
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Ich habe hier mal ein neues Thema eröffnet. Das ganze driftet hier etwas ab. Kann Nicole den Link aus Österreich vielleicht dort nochmal posten? Es interessiert sich noch andere, die hier im Straßenforum nicht danach suchen.

Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324 [Re: DJSMP] #28652 28.03.2020 12:15
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M.A.T. Offline
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Guten Morgen,
von D wurde die M327 am 27.3 vorgeschlagen und noch am gleichen Tag von N gezeichnet. Damit ist sie anwendbar (auf das VkBl. wird wohl niemand warten). Sie verlängert den Prüfzeitpunkt für oT und UN-MEGC, der zwischen 1.3.20 und 1.8.20 liegt, bis zum 31.8.20. Prüfungen müssen dann vor dem 1.9.20 durchgeführt sein!
Außerdem neu die M326 von den Kollegen auf der anderen Rheinseite zur Prüfung von Gefäßen für Klasse 2 - derzeit noch ohne Gegenzeichnung.
Gruß
M.A.T.

Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324 [Re: M.A.T.] #28691 06.04.2020 14:38
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Hallo zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob mein Anliegen richtig verstanden wurde :-)

"Mit der Sondervereinbarung M324 bekommen ja die derzeitigen Zertifikatinhaber eine längere Schutzfrist gewährt (vorausgesetzt Deutschland zeichnet die M324 auch)."

Zertifikatsinhaber werde ich nach erstmaliger bestehen der Prüfung. Für die Zulassung zu dieser ersten Prüfung bedurfte es einer Schulung, dann habe ich 1 Jahr Zeit, die Prüfung anzutreten, bevor diese "Zulassung zur Prüfung" erlischt und ich eine erneute Schulung machen müsste. Noch bin ich ja kein GBA ^^

Und es ist leider nicht meine erste Prüfung, bei der Regelungen geändert wurden die Erst-Prüflinge benachteiligt hatten. Statement der Universität: "Oh...ja da haben Sie alle wohl Pech, das zählt dann jetzt wie ein Fehlversuch."

Im heutigen Paragraphen- und Verordnungsdschungel schließe ich solche Entwicklungen daher nicht aus :-)

Und ich konnte auch auf den hier verlinkten Seiten und Dokumenten nichts finden, was diesen Punkt betrifft. Alles scheint erst auf Personen zu greifen, die bereits min. 1x eine erfolgreiche Prüfung abgelegt haben und bei denen es nur um eine Verlängerung durch Nachprüfung geht.

Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324 [Re: GertenF] #28692 06.04.2020 14:46
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Gerald Offline OP
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Hallo GertenF,
Antwort auf
M324 bekommen ja die derzeitigen Zertifikatinhaber eine längere Schutzfrist gewährt


Aber nur für solche, welche im Zeitraum 01.03 2020 - 01.11.2020 enden und die Prüfung muss vor dem 01.12.2020 bestanden sein.

Antwort auf
(vorausgesetzt Deutschland zeichnet die M324 auch).


Ist am 18.03.2020 geschehen, somit kann die M324 genutzt werden.

Da Du aber noch nicht die Erstprüfung abgelegt hast, wenn ich das richtig verstehe, solltest Du mal mit Deiner zuständigen IHK Kontakt aufnehmen, um mit dieser das Problem zu lösen. Ich denke mal, dass ist die beste Lösung.

Antwort auf
dann habe ich 1 Jahr Zeit,


Warum Du gewartet hast, kann ich nicht nachvollziehen. Leichter wird es nach so einer langen Zeit des Wartens nach der Schulung bestimmt nicht!!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324 [Re: Gerald] #28699 07.04.2020 07:52
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GertenF Offline
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Hallo Gerald,

ich hab zum "Einstieg" GBA Straße gemacht, das war im Juni 2019, aus betrieblichen Gründen wurde Seeschiff dann erst im Oktober 2019 dazugenommen.
Prüfung sollte ich über beides gemeinsam machen, das war da wurde es dann wegen laufenden Projekten schon Januar 2020 und hier war der erste Termin dann März 2020 :-)
Und dann kam eben Corona ^^

Wir haben trotz zahlreicher Produkte (>10.000) nur wenig Gefahrgut und mein Hauptarbeit sind Bereichsübergreifende Projekte (u.a. Stoffrecht REACH), da gab es jede Menge Dinge mit Priorität...

Als ich die IHK direkt darauf hingewiesen hab, war noch keine Antwort möglich.
Ich frag mal nochmal nach wie es aussieht, da bis Anfang Juni, wenn die Frist um ist, die ganze Corona-Geschichte noch nicht ausgestanden sein wird.


UPDATE:

Es wurde sich auf keine offizielle Regelung berufen, aber meine IHK sagt, ich hätte nichts befürchten.

Zuletzt bearbeitet von GertenF; 07.04.2020 09:33.
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