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Wer ist Verpacker/Verlader? #2872 12.05.2005 14:00
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Kiwi Offline OP
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Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zu dem immer aktuellen Thema der Verantwortlichkeiten. Die Firma F hat auf ihrem Betriebsgelände einen abgesperrten Bereich, der von dem Abfallentsorger E betrieben wird. E organisiert die gesamte Abfallentsorgung. D. h. er holt die Abfälle z.B. Aerosole aus den verschiedenen Abteilungen zu seinem Sammelplatz, beauftragt den Abfallentsorger A oder B und ist bei der Abholung anwesend. Niemand von F ist über die Einzelheiten der Abholung informiert oder gar anwesend.
Wer ist nun Verpacker und Verlader im Sinne des ADR? F oder E?

Die daran anschließende Frage ist: Sollte der Entsorger Verpacker und Verlader sein, braucht F eventuell gar keinen Gefahrgut-Beauftragten, da ansonsten nur Gefahrgüter empfangen werden?

Ich hoffe, dass Forum kann mir da weiterhelfen!
Viele Grüße
Kiwi

Re: Wer ist Verpacker/Verlader? [Re: Kiwi] #2873 12.05.2005 14:17
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Willi_Pape Offline
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Hallo Kiwi,
wie sieht denn der Entsorgungsvertrag zwischen F und E aus?
Werden die Abfälle bei der Firma F schon nach den Gefahrgutvorschriften verpackt, oder macht das die Firma E?
Die Definitionen des Verpackers und des Verladers sind in der GGVSE unter § 2 zu finden


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Wer ist Verpacker/Verlader? [Re: Willi_Pape] #2874 12.05.2005 14:28
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Kiwi Offline OP
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Hallo Willi!

Den Vertrag zwischen F und E kenne ich nicht genau. Ich gehe aber davon aus, dass dort nichts Eindeutiges über Gefahrgut drin steht. Abfallrechtlich ist F Abfallentsorger (ACHTUNG ÄNDERUNG: hier muss Abfallerzeuger stehen!), d.h. in den Entsorgungsnachweisen und Begleit-, bzw. Übernahmescheinen ist F als Erzeuger eingetragen. Ich denke aber nicht, dass sich daraus ein Rückschluss auf die gefahrgutrechtliche Einstufung ziehen läßt. Tatsächlich verpackt und verladen werden die Güter vom Entsorger. Ich tendiere dazu den Entsorger als Verpacker und Verlader zu bezeichnen.



Aber es gibt ja auch diesen Hinweis im Gefahrgutrecht (sinngemäß), dass die Firma auf dessen Gelände verladen wird, als Verlader zu sehen ist, unabhängig davon wer tatsächlich den Behälter nimmt und auf den LKW stellt. Das würde ja dafür sprechen, dass doch die Firma F als Verlader gelten würde???

Gruß Kiwi

Zuletzt bearbeitet von Kiwi; 17.05.2005 11:46.
Re: Wer ist Verpacker/Verlader? [Re: Kiwi] #2875 17.05.2005 07:49
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TDamm Offline
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Hallo KiWi,

der abfallrechtliche Erzeuger des Gefahrgutes muss nicht zwangsläufig Verlader, Absender oder Verpacker im Sinne der GGVSE sein. Ich hatte mal einen Fall, da wurde der Abfall beim Erzeuger unverpackt aufgekauft, danach vom Erwerber auf dem Betriebsgelände des Erzeugers verpackt und verladen (klingt fasst wie in Deinem Fall). Da die entscheidenden Verträger erst dem Amtsgericht in der mündlichen Verhandlung vorgelegt wurden, hat dann das Gericht den Bußgeldbescheid wegen des Verlader- und Verpackerverstoßes aufgehoben, da der dort genannte allenfalls Auftraggeber des Absenders im Sinne der GGVSE war.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Wer ist Verpacker/Verlader? [Re: TDamm] #2876 17.05.2005 11:42
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Kiwi Offline OP
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Hallo Thomas!
Der Fall scheint meinem tatsächlich einigermaßen zu entsprechen! Danke für den Hinweis.
Verstehe ich dich richtig:
"da der dort genannte allenfalls Auftraggeber des Absenders im Sinne der GGVSE war." Der "dort genannte" war der primäre Abfallerzeuger, der zunächst als Verpacker, Verlader in die Pflicht genommen wurde und dann als Auftraggeber des Absenders entlastet wurde? Oder anders gesagt: der Erwerber des Abfalls wurde belastet?
Viele Grüße
Kiwi

Re: Wer ist Verpacker/Verlader? [Re: Kiwi] #2877 17.05.2005 13:45
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TDamm Offline
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Hallo Kiwi

zur Klarstellung:
Da als Beförderungspapier der Begleitschein nach dem Abfallrecht verwendet wurde, haben die Kontrollkräfte den dort genannten Abfallerzeuger (in Deinem Fall die Firma F) wegen der fehlenden Ladungssicherung, fehlenden Angaben im Beförderungspapier und der Nichteinhaltung der Verpackungsvorschriften angezeigt. In der mündlichen Verhandlung wurde dann anhand der abgeschossenen Verträge nachgewiesen, dass der im Begleitschein genannte Beförderer den unverpackten gefährlichen Abfall auf dem Gelände des Abfallerzeugers aufkaufte, dies eigenständig verpackt und zum Entsorger befördert. Somit war der Beförderer gleichzeitig Absender, Verlader und Verpacker. Damit war der Verantwortliche des Abfallerzeugers von den Vorwürfen als Absender, Verlader, Verpacker freizusprechen und das Verfahren gegen den Beförderer neu zu betreiben. Da die Gefahrgutangaben im Bef.-Papier teilweise fehlten, könnte der Abfallerzeuger allenfalls als Auftraggeber des Absenders für einen Verstoß nach § 9 Abs. 12a GGVSE a.F verantwortlich sein.

Thomas


Freundliche Grüße
Thomas Damm

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