Erleichterte Beförderungsbedingungen
#28830
05.05.2020 10:01
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Achdorfer
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Hallo zusammen, wir haben vom Ablauf im Seeschiffsverkehr nicht so richtig viel Ahnung. Wir befördern sehr selten einen Stoff der unter die 2.3.2.5 des IMDG Code fällt Diesen Satz "Transport in acccordance with 2.3.2.5 of the IMDG Code schreiben wir zurzeit auf den Speditionsauftrag der geht aber irgendwo zwischen Spedition und Reederei unter (denke ich) wie ist die Kommunikation zwischen Spediteur (Absender) und Reederei es ist das einzige "Gefahrgut" im Container
müssten wir hier eine IMO erstellen ?
gruß
Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken. Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
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Re: Erleichterte Beförderungsbedingungen
[Re: Achdorfer]
#28831
05.05.2020 10:51
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Jacob Madsen
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Hallo Achdorfer,
ja, es muss eine verantwortliche Erklärung durch den Versender erstellt werden. Das ist sowohl in 2.3.2.5 IMDG vermerkt, als auch unter 5.4.1.5.10 IMDG "Werden viskose Stoffe gemäß 2.3.2.5 befördert, muss die folgende Erklärung in das Beförderungsdokument aufgenommen werden: Beförderung gemäß 2.3.2.5 des IMDG-CodesTransport in accordance with 2.3.2.5 of the IMDG Code."
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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Re: Erleichterte Beförderungsbedingungen
[Re: Achdorfer]
#28853
07.05.2020 00:42
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DJSMP
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In 2.3.2.5 gibt es nur Erleichterungen, die die Kennzeichnung, Bezettelung und Prüfung von Verpackungen betreffen. 2.3.2.5 befreit, so wie es Jacob Madsen schon ausgeführt hat, NICHT vom Beförderungspapier (IMO Erklärung). Dieses ist zu erstellen und zusätzlich zu den normalen Angaben mit dem Hinweis zu versehen, damit weitere Beförderungsbeteiligte wissen, warum die Verpackungen beispielsweise nicht bauartgeprüft sind.
Und selbstverständlich steht auch immer die Schulung nach 1.3 IMDG-Code für jeden beteiligten Mitarbeiter an, auch wenn der Versand nur sporadisch erfolgt. Und mir scheint, dass die hier dringend nachzuholen ist.
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Re: Erleichterte Beförderungsbedingungen
[Re: DJSMP]
#28891
12.05.2020 10:39
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Achdorfer
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Guten morgen, vielleicht hab ich mich etwas unglücklich ausgedrückt Selbstverständlich sind wir geschult und wir schreiben diesen Satz ja auch auf das Beförderungspapier. Was aber meines Erachtens nach nicht so deutlich aus dem IMDG Code hervorgeht ist doch reicht dieser Satz oder müssen wir tatsächlich die IMO komplett ausfüllen also UNNR Technischer Name VP Klasse u.s.w und diesen Satz bei den Eigenschaften eintragen.(ähnlich LQ) Sollte also dieser Satz alleine reichen und wir gemäß IMDG 5.4.2.1 den Satz auf den z.B. Lieferschein schreiben wäre doch der Dokumentation genüge getan.
gruß
Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken. Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
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Re: Erleichterte Beförderungsbedingungen
[Re: Achdorfer]
#28892
12.05.2020 11:45
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aw_
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Moin Achdorfer, DJSMP hats ja geschrieben: IMO ist nötig und zusätzlich der Eintrag gem. 5.4.1.5.10. Einzige Erleichterung ist die Kennzeichnung und Bauartprüfung. gruss..aw
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Re: Erleichterte Beförderungsbedingungen
[Re: Achdorfer]
#28909
14.05.2020 15:39
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DJSMP
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Guten morgen, vielleicht hab ich mich etwas unglücklich ausgedrückt Selbstverständlich sind wir geschult und wir schreiben diesen Satz ja auch auf das Beförderungspapier. Was aber meines Erachtens nach nicht so deutlich aus dem IMDG Code hervorgeht ist doch reicht dieser Satz oder müssen wir tatsächlich die IMO komplett ausfüllen also UNNR Technischer Name VP Klasse u.s.w und diesen Satz bei den Eigenschaften eintragen.(ähnlich LQ) Sollte also dieser Satz alleine reichen und wir gemäß IMDG 5.4.2.1 den Satz auf den z.B. Lieferschein schreiben wäre doch der Dokumentation genüge getan.
gruß Vielleicht war meine Aussage auch nicht 100%ig verständlich. Daher nochmal deutlich formuliert: Die IMO-Erklärung muss VOLLSTÄNDIG mit allen Gefahrgutangaben, Versandstücken, Mengen usw. erstellt werden und auf dieser VOLLSTÄNDIGEN IMO-Erklärung muss AUSSERDEM ZUSÄTZLICH dieser Satz eingetragen werden. Und wenn du schreibst, dass ihr genau dazu geschult seid, dann sollte diese Frage eigentlich nicht auftauchen. Wenn, dann war die Schulung Murks oder nicht spezifisch auf das Thema ausgerichtet. Deshalb ja immer die Forderung nach "aufgabenbezogen".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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