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Eintrag AWB für freigestellte Lithium Batterien #28965 28.05.2020 09:20
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JoeSt Offline OP
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Hallo,

hier ist gerade eine Frage aufgetaucht, die ich auf Anhieb nicht schlüssig beantworten/begründen kann. Vielleicht habt ihr eine Idee.

Ausgangslage:
3 Packstücke - Lithium Batterien mit Ausrüstung verpackt / VA966 Teil II
5 Packstücke - Kein Gefahrgut

Sollen auf einen AWB geschrieben werden.

Muss für die Lithium Batterien die Anzahl der Packstücke vermerkt werden?
Lithiium ion batteries in compliance with section II of PI966 / 3 packages
oder nicht?
Ich denke ja, aber wie kann ich das mit den DGR begründen? 8.2.3 bzw. 8.2.5 treffen meiner Meinung nach nicht zu.
Es gibt zwar eine Veröffentlichung des LBA "Angabe der Stückzahl für gemischte Gefahrgutsendungen mit Lithium-Batterien nach Teil II im Luftfrachtbrief", die ist allerdings von 2015 und spricht noch das Begleitdokument an ...

LG
JoeSt

Re: Eintrag AWB für freigestellte Lithium Batterien [Re: JoeSt] #28966 28.05.2020 09:53
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StefanMUC1 Offline
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Ursprünglich geschrieben von: JoeSt
Hallo,

hier ist gerade eine Frage aufgetaucht, die ich auf Anhieb nicht schlüssig beantworten/begründen kann. Vielleicht habt ihr eine Idee.

Ausgangslage:
3 Packstücke - Lithium Batterien mit Ausrüstung verpackt / VA966 Teil II
5 Packstücke - Kein Gefahrgut

Sollen auf einen AWB geschrieben werden.

Muss für die Lithium Batterien die Anzahl der Packstücke vermerkt werden?
Lithiium ion batteries in compliance with section II of PI966 / 3 packages
oder nicht?
Ich denke ja, aber wie kann ich das mit den DGR begründen? 8.2.3 bzw. 8.2.5 treffen meiner Meinung nach nicht zu.
Es gibt zwar eine Veröffentlichung des LBA "Angabe der Stückzahl für gemischte Gefahrgutsendungen mit Lithium-Batterien nach Teil II im Luftfrachtbrief", die ist allerdings von 2015 und spricht noch das Begleitdokument an ...

LG
JoeSt



Hallo!
Wir separieren die Teil II Batterien immer. D.h. wir machen eine eigene Sendung dafür. Deshalb geben wir keine Anzahl der Packstücke an.

Aber bei Deinem Fall macht das durchaus Sinn. Siehe Abbildung 8.2 C in der IATA-DGR

Re: Eintrag AWB für freigestellte Lithium Batterien [Re: JoeSt] #28967 28.05.2020 10:05
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Nico Offline
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Hallo!

mit der IATA-DGR lässt es sich nicht begründen. Aber es gibt, wie Sie richtig erkannt haben, vom LBA eine Bekanntmachung dernach am Luftfrachtbrief die Stückzahl angeführt werden muss. Nur weil sie von 20215 ist und zusätzlich von einem nicht mehr vorhandenen Begleitdokument spricht, macht die Bekanntmachung nicht ungültig.
Diese Bekanntmachung besagt: "Bei gemischten Sendungen, welche Packstücke mit Lithium-Batterien und normale Fracht (nicht-eingeschränkt/not-restricted) enthalten, muss die Anzahl der Packstücke mit Lithium-Batterien auf dem Beförderungsdokument (Luftfrachtbrief) angegeben werden. Ohne diese Angabe der zutreffenden Packstückzahl deklariert der Ersteller automatisch die komplette Sendung als Versandstücke mit Lithium-Batterien."

Und ich habe es schon mehrmals erlebt, dass es (nicht in Deutschland) aufgrund der fehlenden Stückzahlangabe zu Sendungsstoppungen kam, denn am AWB steht der Satz der besagt, dass eine Kennzeichnung vorhanden ist. Dieser AWB ist auf jedem Versandstück oben und dann gibts zwangsläufig Versandstücke wo der Satz oben ist, aber keine Markierung angebracht ist, daher wird die Sendung gestoppt weil man davon ausgeht, dass die Markierung fehlt.
IATA-DGR 8.2.3 ist dahingehend nicht zutreffend, da die VA ja einen expliziten Wortlaut verlangt und der beinhaltet weder die UN-Nummer noch die richtige Versandbezeichnung und 8.2.5 ist für Gefahrgut in freigestellter Menge, das ist ein ganz andres Thema.

Antwort auf
Siehe Abbildung 8.2 C in der IATA-DGR
Würde ich jetzt aber auch nicht mit dem Thema in Zusammenhang bringen, hier geht es um Gemischte Sendungen mit voll deklarierungspflichtigem Gefahrgut (also mit DGD) und ungefährlichen Versandstücken.

Außerdem steht in den Verpackungsanweisungen von Lithiumbatterien bei Teil II immer:
Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien, die den Anforderungen dieses Teils entsprechen, unterliegen keinen weiteren Anforderungen dieser Vorschriften, mit Ausnahme der Folgenden:

Ich empfehle es in jeder Unterweisung die Anzahl dazuzuschreiben einfach um ungewollte Verzögerungen zu vermeiden.(und in DE ist es sogar durch das LBA vorgeschrieben).
lg
Nico

Zuletzt bearbeitet von Nico; 28.05.2020 10:26.

Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Eintrag AWB für freigestellte Lithium Batterien [Re: JoeSt] #28980 02.06.2020 12:10
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JoeSt Offline OP
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OP Offline
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Beiträge: 6
Hallo und vielen Dank für die Antworten.
Ich habe jetzt auch empfohlen auf jeden Fall die Anzahl der Packstücke zu vermerken.
Werde mal versuchen herauszubekommen, ob eine Bekanntmachung von 2015, die sich auf veraltete Informationen bezieht, tatsächlich noch gültig ist. (Auch wenn es im Endeffekt uninteressant ist, mit der Anzahl ist es eine sauberere, klarere Information)


VG
JoeSt


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