Hallo!
mit der IATA-DGR lässt es sich nicht begründen. Aber es gibt, wie Sie richtig erkannt haben, vom LBA eine Bekanntmachung dernach am Luftfrachtbrief die Stückzahl angeführt werden muss. Nur weil sie von 20215 ist und zusätzlich von einem nicht mehr vorhandenen Begleitdokument spricht, macht die Bekanntmachung nicht ungültig.
Diese Bekanntmachung besagt: "Bei gemischten Sendungen, welche Packstücke mit Lithium-Batterien und normale Fracht (nicht-eingeschränkt/not-restricted) enthalten, muss die Anzahl der Packstücke mit Lithium-Batterien auf dem Beförderungsdokument (Luftfrachtbrief) angegeben werden. Ohne diese Angabe der zutreffenden Packstückzahl deklariert der Ersteller automatisch die komplette Sendung als Versandstücke mit Lithium-Batterien."
Und ich habe es schon mehrmals erlebt, dass es (nicht in Deutschland) aufgrund der fehlenden Stückzahlangabe zu Sendungsstoppungen kam, denn am AWB steht der Satz der besagt, dass eine Kennzeichnung vorhanden ist. Dieser AWB ist auf jedem Versandstück oben und dann gibts zwangsläufig Versandstücke wo der Satz oben ist, aber keine Markierung angebracht ist, daher wird die Sendung gestoppt weil man davon ausgeht, dass die Markierung fehlt.
IATA-DGR 8.2.3 ist dahingehend nicht zutreffend, da die VA ja einen expliziten Wortlaut verlangt und der beinhaltet weder die UN-Nummer noch die richtige Versandbezeichnung und 8.2.5 ist für Gefahrgut in freigestellter Menge, das ist ein ganz andres Thema.
Siehe Abbildung 8.2 C in der IATA-DGR
Würde ich jetzt aber auch nicht mit dem Thema in Zusammenhang bringen, hier geht es um Gemischte Sendungen mit voll deklarierungspflichtigem Gefahrgut (also mit DGD) und ungefährlichen Versandstücken.
Außerdem steht in den Verpackungsanweisungen von Lithiumbatterien bei Teil II immer:
Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien, die den Anforderungen dieses Teils entsprechen,
unterliegen keinen weiteren Anforderungen dieser Vorschriften, mit Ausnahme der Folgenden:
Ich empfehle es in jeder Unterweisung die Anzahl dazuzuschreiben einfach um ungewollte Verzögerungen zu vermeiden.(und in DE ist es sogar durch das LBA vorgeschrieben).
lg
Nico