Verkleinerung LiBa Markierung
#28990
03.06.2020 13:18
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Nico
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Halli Hallo,
wie seht ihr folgendes: 7.1.5.5.3 Die Markierung muss in Form eines Rechtecks mit schraffierter Umrandung sein. Das Symbol (eine Ansammlung von Batterien, von denen eine beschädigt ist und Flammen entwickelt) muss in Schwarz auf weißem oder passend kontrastierendem Hintergrund sein. Die Schraffierung muss in Rot sein. Die Mindestabmessungen der Markierung müssen 120 mm breit und 110 mm hoch sein. Und die Mindestbreite der Schraffierung muss 5 mm betragen. Wenn es die Größe des Versandstücks erfordert, dürfen die Abmessungen und die Linienbreite auf mindestens 105 mm breit × 74 mm hoch reduziert werden. Wenn für Merkmale keine Abmessungen vorgegeben sind, müssen diese annähernd in dem Größenverhältnis sein, wie diejenigen der Markierung in Originalgröße (Abbildung 7.1.C).
Muss also bei der Verkleinerung die rote Schraffierung 5mm breit bleiben, da ja eine Abmessung vorgegeben wurde oder darf die verkleinert werden? (Könnte man auch in der Rubrik "Checker sind eine eigene Art Menschen". posten xD) lg Nicole
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Verkleinerung LiBa Markierung
[Re: Nico]
#28991
03.06.2020 14:01
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Skypainter
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Hallo Nico, um der Sache noch einen obendrauf zu setzen. In der Breite darf die Markierung auf 87,5% und in der Höhe auf 67,27% verringert werden. Folglich ändert sich dadurch auch das Erscheinungsbild . Die Markierung wirkt gestaucht. Man könnte jetzt mal mit einer Schraffierung an den kurzen Seiten mit einer Breite von 4,375 mm und an den langen Seiten mit 3,36mm kontern. Vielleicht misst der Checker ja nach................... Also ich würde sagen, du kannst die Schraffierung entsprechend der Verkleinerung anpassen, da ja sonst der freie Platz zur Darstellung des Symbols bei verminderter Gesamtfläche nochmals kleiner werden würde. Gruß Skypainter
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
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Re: Verkleinerung LiBa Markierung
[Re: Nico]
#28992
03.06.2020 16:51
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M.A.T.
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Hallo, Nico, Angesichts der bekannten "Checker"-Auslegungen plädiere ich hier für die Mindestgröße von 5 mm auch bei ansonsten zulässiger Verkleinerung.Jede andere Auslegung bringt unter Garantie graue Haare am Flughafen. Kann aber Skypainters Argumentation gut nachvollziehen, denn die Kernaussage der Markierung ist ja das Symbol. Ehrlich gesagt, ich zweifle langsam, ob diese Orgie der Detailhuberei bei Liba-Bestimmungen irgendeinen Sicherheitsgewinn bringt. Schöner Gruß M.A.T.
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Re: Verkleinerung LiBa Markierung
[Re: Skypainter]
#28993
04.06.2020 06:51
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Nico
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Oha ich seh schon, in den Vorschriften in denen wir nichts interpretieren sollen ist wieder mal ein Satz aufgetaucht der zum Interpretieren einlädt Folglich ändert sich dadurch auch das Erscheinungsbild . Die Markierung wirkt gestaucht. Da freun wir uns doch schon auf nächstes Jahr oder? Wenn die Markierung auf 10 x 10 cm geändert wird, die Verkleinerung dann aber aus einem Quadrat ein Rechteck (10 x 7 cm) macht xD Interessanterweise wird nächstes Jahr das Wort "Linienbreite" aus dem Satz gestrichen. Vielleicht finden sich hier ja noch ein paar Sichtweisen. Bei der Behörde hab ich auch mal nachgefragt, aber da sind grad all meine Kontaktpersonen bis Mitte Juni auf Urlaub. #GefahrgutanarchieinÖsterreich
Zuletzt bearbeitet von Nico; 04.06.2020 06:54.
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Re: Verkleinerung LiBa Markierung
[Re: Nico]
#28999
05.06.2020 06:39
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Das ist bei uns bei der BAM in der Regel in den Monaten Juli-August der Fall (je nachdem, wie die Schulferien im Bundesland Berlin so liegen). Ketzerische Frage: Wäre denn eine Aussage der Austro Control in Österreich für einen Checker bindend? In Deutschland würde der Checker sagen: Was interessiert mich das LBA?
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Re: Verkleinerung LiBa Markierung
[Re: DJSMP]
#29001
05.06.2020 07:04
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Nico
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Das ist bei uns bei der BAM in der Regel in den Monaten Juli-August der Fall (je nachdem, wie die Schulferien im Bundesland Berlin so liegen). Ketzerische Frage: Wäre denn eine Aussage der Austro Control in Österreich für einen Checker bindend? In Deutschland würde der Checker sagen: Was interessiert mich das LBA? Also die Checker die ich kenne würden sich an das halten was die Austro Control zu dem Thema sagt. Liegt vermutlich daran, dass die ACG ja überall immer wieder Audits macht (also auch bei Kunden und Expressdienstleistern, nicht nur am Flughafen) und eben rechtlich auch die Möglichkeit hat einen Betrieb "stillzulegen".
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Re: Verkleinerung LiBa Markierung
[Re: Nico]
#29011
08.06.2020 13:20
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So eine Behörde wünsche ich mir in Deutschland auch! Also erstmal wünsche ich mir überhaupt eine Behörde, die die Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr überwacht bzw. überwachen darf.
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Re: Verkleinerung LiBa Markierung
[Re: DJSMP]
#29063
18.06.2020 09:25
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So, falls es wen interessiert, habe ich nun eine behördliche Aussage dazu erhalten.
Da im 2. Absatz nicht explizit die 5 mm nochmal erwähnt werden, muss die Schraffierung in der Verkleinerung nicht ebenfalls 5 mm breit sein sondern muss annähernd den Größenverhältnissen entsprechen. Man muss es sich quasi so vorstellen, dass man ein Foto verkleinert und dann ja auch alles entsprechend reduziert wird.
lg aus dem windigen Wien Nico
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Re: Verkleinerung LiBa Markierung
[Re: Nico]
#29064
18.06.2020 09:55
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Antwort des Checkers: Hi Nicole, dieser Auffassung nach müsste man das Verhältnis tatsächlich berechnen. Mit dieser Antwort stellen sich mir folgende Fragen: v Die Seitenlängen (120mmx110mm) dürfen auf 105mmx74mm verkürzt werden, die Schraffierung jedoch hat immer eine Breite von 5mm. * Auf welches Verhältnis darf dann die Schraffierung reduziert werden? * Muss man das Verhältnis der Seitenlängen errechnen und anhand diesem die Schraffierung verringern? Das Thema ist echt nicht einfach, wie kann man hier auf einen globalen Standard kommen?
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Re: Verkleinerung LiBa Markierung
[Re: Nico]
#29114
30.06.2020 12:28
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Manchmal bin ich dafür, die Todesstrafe wieder einzuführen...
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