Transport von UN1845 Trockeneis
#29004
07.06.2020 18:23
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MDB
OP
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Hallo, ich habe eine Frage zum Versand von Trockeneis. Wenn ich z.B. 300kg in einer Styroporbox in einem Kofferfahrzeug transportieren möchte ohne Kennzeichnung nach 5.5.3.6 und 5.5.3.7, dann geht das ja nur nach 5.5.3.1.5 Jetzt ist die Frage, wie kann ich berechnen ob ein tatsächliches Erstickungsrisiko besteht ? Ich stoße zwar auf den Gefahrgut-Rechner, aber dazu muss ich mich anmelden. Das wollte ich jetzt eigentlich verhindern. Hier kann mir doch bestimmt auch jemand weiterhelfen, oder ? Das Kofferfahrzeug hat die Innenmaße 400x200x200cm Der Transport würde max. 1h dauern. Das Warnkennzeichen 5.5.3.6.2 habe ich mit magnetischer Rückseite, aber die Kofferfahrzeuge sind leider nicht metallisch... Vielen dank schon mal für die Hilfe.
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Re: Transport von UN1845 Trockeneis
[Re: MDB]
#29005
07.06.2020 19:19
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M.A.T.
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Hallo, Anhaltspunkte für die Vorgehensweise bei der Abschätzung / Berechnung finden Sie in 5.5.3.3.3. Ob allerdings der Aufwand für diesen einen Transport angesichts der Einsparungen bei der Vorschrifteneinhaltung sich lohnt und das entsprechende Haftungsrisiko bei Fehlkalkulation durch den Beteiligten (speziell Verlader) erträglich ist, können nur Sie selbst beurteilen. Viel Erfolg M.A.T.
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Re: Transport von UN1845 Trockeneis
[Re: MDB]
#29006
07.06.2020 21:22
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Gerald
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Hallo, ganz so einfach, wie Du Dir das vorstellst ist das nicht. Denn in Absatz 5.5.3.1.5 steht: "Den betroffenen Beteiligten obliegt es, dieses Risiko unter Berücksichtigung der von den für die Kühlung oder Konditionierung verwendeten Stoffen ausgehenden Gefahren, der Menge der zu befördernden Stoffe, der Dauer der Beförderung, der zu verwendenden Umschließungsarten und der in der Bem. zu Absatz 5.5.3.3.3 angegebenen Gaskonzentrationswerte zu beurteilen."Es gab schon mehrere Unfälle mit tödlichem Ausgang, weil die Reaktion des Trockeneises unterschätzt wurde, wie - 08.07.2013 Trockeneis im PKW führt zum Tod eines Gastronomen in Wiesbaden - 29.02.2020 Tote und Verletzte bei Trockeneis-Party in Moskauer Sauna. Unter Trockeneis und Stickstoff als Kühlmittel bzw. Sicherheitshinweis von Linde - Umgang mit Trockeneis - findest Du weitere Informationen. Und wie M.A.T. schon schrieb, lohnt sich der Aufwand für nur einen Transport eher nicht, oder Du besorgst Dir den Trockenrechner! Dann brauchst Du nur die Werte eingeben und der Rechner macht den Rest, ist aber wie gesagt eben nicht umsonst. Ich habe den Rechner und somit kann ich den Teilnehmern z.B. an einem Basiskurs am Beispiel (vor allen wenn man die Menge verändert) zeigen, welche Gefahr eben von Trockeneis ausgeht. Dieser Abschnitt wurde nicht umsonst ins ADR aufgenommen! Auch wenn die Beiträge schon etwas älter sind, findest Du hier viele Informationen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Transport von UN1845 Trockeneis
[Re: MDB]
#29010
08.06.2020 14:12
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Hallo, danke für die schnellen Antworten. Dann werd ich mir mal was überlegen müssen wie ich die Kennzeichnung da ran bekomme. Zur Not muss ich dann ein Planenfahrzeug nehmen, das wollte ich nur verhindern, da die Menge so gering ist.
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Re: Transport von UN1845 Trockeneis
[Re: MDB]
#29012
08.06.2020 14:20
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Gerald
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Hallo, Zur Not muss ich dann ein Planenfahrzeug nehmen, Wieso zur Not? Erstens gibt es auch kleinere bedeckte Fahrzeuge und bei Plane hast Du auch eine bessere Belüftung!!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Transport von UN1845 Trockeneis
[Re: Gerald]
#29014
08.06.2020 14:25
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Das wollte ich auch gerade tippen. Belüftung ist immer am Besten!
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Re: Transport von UN1845 Trockeneis
[Re: Gerald]
#29016
08.06.2020 16:10
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Wieso zur Not? Erstens gibt es auch kleinere bedeckte Fahrzeuge und bei Plane hast Du auch eine bessere Belüftung!!! Ich bin Gefahrgutbeauftragter und Disponent in einer Spedition, da achte ich natürlich auch auf die Größenverhältnisse der eingesetzten Fahrzeuge. Deshalb versuche ich die möglichst klein zu halten. Einen Planensprinter haben wir leider nicht im Fuhrpark.
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Re: Transport von UN1845 Trockeneis
[Re: MDB]
#29017
08.06.2020 16:38
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Gerald
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Hallo, in der Ausgangslage stand: Ich stoße zwar auf den Gefahrgut-Rechner, <Klugscheißermodus> (Habe ich mir aus einem anderen Beitrag mal geborgt) Da verstehe ich Deine Frage nicht, wenn Du Gefahrgutbeauftragter bist. Denn in der GbV steht in §9 Abschnitt 2 Ziffer 2. "alle zur Wahrnehmung seiner Tätigkeit erforderlichen sachdienlichen Auskünfte und Unterlagen erhält, soweit sie die Beförderung gefährlicher Güter betreffen, ..." und in Ziffer 3. die notwendigen Mittel zur Aufgabenwahrnehmung erhält, ! Dann dürfte die Anschaffung des "Trockeneisrechners" kein Problem sein, und Du kannst diesen dann immer nutzen, wenn es nicht bei den einen Auftrag bleibt. Mir hat der Rechner in der Ausbildung sehr guten Dienst geleistet!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Transport von UN1845 Trockeneis
[Re: MDB]
#29018
09.06.2020 06:04
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Skypainter
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Ich bin Gefahrgutbeauftragter und Disponent in einer Spedition, da achte ich natürlich auch auf die Größenverhältnisse der eingesetzten Fahrzeuge. Deshalb versuche ich die möglichst klein zu halten. Einen Planensprinter haben wir leider nicht im Fuhrpark.
Jetzt schalte iich auch mal den [ Klugscheißermodus an]: GB und Disponent in einer Person, d.h. du überwachst dich selbst. Meiner Meinung nach ein ganz heißes Eisen in Sachen Interessenskonflikt. [Klugscheißermodus aus] Wie Gerald schon geschrieben hat, stehen dir laut GbV schon gewisse Rechte zu, darunter auch die Bereitstellung von Hilfsmittel um deine Aufgabe zu erfüllen. Das deckt sich natürlich wieder mit dem o.a. Interessenskonflikt. Der Arbeitgeber könnte dir als Disponent die Kosten für den Rechner verweigern. In deiner Position als Gb muss er dir aber die Hilfsmittel, die zur Ausübung deiner Überwachungs- und Beratertätigkeit notwendig sind, zur Verfügung stellen. Gruß Skypainter
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
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Re: Transport von UN1845 Trockeneis
[Re: Skypainter]
#29019
09.06.2020 14:34
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Bei Beförderern trifft man die Konstellation "20% Stelle Gefahrgutbeauftragter" leider häufiger an.
Ich hoffe, dass bei der aktuellen Beurteilung der Gefahrgutbeauftragte mit seinem Sicherheitsempfinden den Disponenten mit seinem Kostenbewusstsein überstimmt. Hat ein wenige das Bild "Engelchen und Teufelchen".
Ja zum belüfteten Fahrzeug UND ja zum Trockeneisrechner, egal welche Kosten entstehen! Ansonsten drück ich die Antwort an den Chef mal so aus, wie ich es meinem Sohn sagen würde: "Dann können wirs ne machen!"
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