Hallo UM,
vielen Danke für deine Bestätigung. Bzgl. F&B von dem Entsorger folgende Info erhalten, siehe Anlage.
Grüße aus dem Schwarzwald
Peter
Die Diskussion mit UN 3509 in Schüttgutcontainer und umweltgefährdend hatte ich auch schon lang und breit. Wir im Fachbereich sehen das so, dass das Kennzeichen nach 5.3.6 eh nur für Stoffe, die den Kriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 entsprechen, anzubringen ist. Altverpackungen sind aber keine Stoffe.
"2.2.9.1.10.1.1 Umweltgefährdende Stoffe umfassen unter anderem flüssige oder feste gewässerverunreinigende Stoffe sowie Lösungen und Gemische mit solchen Stoffen (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle).
Im Sinne des Absatzes 2.2.9.1.10 sind "Stoffe" chemische Elemente und deren Verbindungen, wie sie in der Natur vorkommen oder durch ein Herstellungsverfahren gewonnen werden, einschließlich notwendiger Zusatzstoffe für die Aufrechterhaltung der Stabilität des Produkts und durch das verwendete Verfahren entstandene Verunreinigungen, ausgenommen jedoch Lösungsmittel, die ohne Beeinträchtigung der Stabilität des Stoffes oder ohne Änderung seiner Zusammensetzung extrahiert werden können.“
Dementsprechend ist die Diskussion Kennzeichen umweltgefährdend an Versandstücken mit UN 3509 bzw. am Container mit UN 3509 anbringen eigentlich gelöst. Das ist generell nicht zutreffend, weil Altverpackungen keine Stoffe sind. Die enthalten maximal Rückstände solcher Stoffe. Aber das ADR führt nicht aus, dass Verpackungen und Container mit Gegenständen, die solche Stoffe enthalten ebenfalls gekennzeichnet werden müssten.
Nun habe ich aber keine Lust, mich andauernd mit Behörden und auch einigen Berufskollegen zu streiten. Es gibt da sicher auch wichtigere sicherheitsrelevantere Dinge. Also ist es bei den meisten Kunden so, dass der Entsorger neben Ziffernwarntafel und Placard Kl. 9 auch noch das vergrößerte Kennzeichen für umeltgefährdende Stoffe an die Container pappt und "umweltgefährdend" ins Beförderungspapier schreibt.
Und alle sind zufrieden...