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Re: Kennzeichnung Mulde [Re: Gerald] #29235 15.07.2020 18:59
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Claudi Online
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo M.A.T.,
Antwort auf
"die übrigen Vorschriften gelten".


Den Satz habe ich total falsch gelesen, denn es steht Die übrigen Vorschriften des ADR/RID finden Anwendung. Denn meistens steht bei Hinweisen bzw. Bemerkungen "finden keine Anwendung"!

Ja, man sollte schon genau lesen und nicht fotografisch!!!

Sorry.


Das ging mir auch erst so und ich zweifelte kurz... sollte ich das all die Jahre (also solange es die UN3509 schon gibt) übersehen haben? Und die Ausarbeitungen dazu von IHKen etc. im Netz? Geht also nicht nur dir so.

Re: Kennzeichnung Mulde [Re: Claudi] #29238 16.07.2020 08:37
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Hallo zusammen,

nur um nochmal ganz sicher zu gehen, die Mulde ist also zu kennzeichnen, wie ich es vorgegeben habe ?

Grüße aus dem (noch) verregneten Schwarzwald

Peter

Re: Kennzeichnung Mulde [Re: Der Schwarzwälder] #29250 20.07.2020 17:17
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Glückauf,

ja und ein voll kennzeichnungspflichtiger Gefahrguttransport.
a) Mulde mit Gefahrzettel (25x25 cm) 9 und F&B nach 5.2.1.8.3, alle 4 Seiten --> dann Fahrzeug mit Tafeln 90/3509 vorne hinten
b) Mulde mit Gefahrzettel 9 und F&B nach 5.2.1.8.3, alle 4 Seiten und Tafeln mit 90/3509 links/ recht --> Fahrzeug vorne/ hinten mit neutralen Tafeln

Für den Schüttguttransport gibt es diese zwei Varianten.
Zu beachten sind noch Ausrüstung, Dokumente usw. --> das übliche
Da es sich wohl auch um einen Abfalltransport handelt muss noch das A-Schild vorne/ hinten vorhanden sein.

Mit freundlichem Glückauf
UM

Re: Kennzeichnung Mulde [Re: UM] #29253 21.07.2020 08:21
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Hallo UM,

vielen Danke für deine Bestätigung. Bzgl. F&B von dem Entsorger folgende Info erhalten, siehe Anlage.

Grüße aus dem Schwarzwald

Peter

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ADR Schulung 2019, UN 3509.pdf (227.82 KB, 224 Downloads)
Re: Kennzeichnung Mulde [Re: Der Schwarzwälder] #29254 21.07.2020 10:56
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Glückauf Schwarzwälder,

das ist richtig.
Der F&B wäre nicht angebracht, da für die UN 3509 nicht unbedingt die Kriterien nach 2.2.9.1.10 ADR erfüllt sind.
Nach 2.2.9.1.2 werden unter M11 "andere Stoffe und Gegenstände ... und nicht unter die Definition einer anderen Klasse fallen" definiert.
Passt auch.

F&B wäre eine Überkennzeichnung.

MfG
UM

Re: Kennzeichnung Mulde [Re: Der Schwarzwälder] #29414 19.08.2020 12:33
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Ursprünglich geschrieben von: Der Schwarzwälder
Hallo UM,

vielen Danke für deine Bestätigung. Bzgl. F&B von dem Entsorger folgende Info erhalten, siehe Anlage.

Grüße aus dem Schwarzwald

Peter


Die Diskussion mit UN 3509 in Schüttgutcontainer und umweltgefährdend hatte ich auch schon lang und breit. Wir im Fachbereich sehen das so, dass das Kennzeichen nach 5.3.6 eh nur für Stoffe, die den Kriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 entsprechen, anzubringen ist. Altverpackungen sind aber keine Stoffe.

"2.2.9.1.10.1.1 Umweltgefährdende Stoffe umfassen unter anderem flüssige oder feste gewässerverunreinigende Stoffe sowie Lösungen und Gemische mit solchen Stoffen (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle).
Im Sinne des Absatzes 2.2.9.1.10 sind "Stoffe" chemische Elemente und deren Verbindungen, wie sie in der Natur vorkommen oder durch ein Herstellungsverfahren gewonnen werden, einschließlich notwendiger Zusatzstoffe für die Aufrechterhaltung der Stabilität des Produkts und durch das verwendete Verfahren entstandene Verunreinigungen, ausgenommen jedoch Lösungsmittel, die ohne Beeinträchtigung der Stabilität des Stoffes oder ohne Änderung seiner Zusammensetzung extrahiert werden können.“

Dementsprechend ist die Diskussion Kennzeichen umweltgefährdend an Versandstücken mit UN 3509 bzw. am Container mit UN 3509 anbringen eigentlich gelöst. Das ist generell nicht zutreffend, weil Altverpackungen keine Stoffe sind. Die enthalten maximal Rückstände solcher Stoffe. Aber das ADR führt nicht aus, dass Verpackungen und Container mit Gegenständen, die solche Stoffe enthalten ebenfalls gekennzeichnet werden müssten.

Nun habe ich aber keine Lust, mich andauernd mit Behörden und auch einigen Berufskollegen zu streiten. Es gibt da sicher auch wichtigere sicherheitsrelevantere Dinge. Also ist es bei den meisten Kunden so, dass der Entsorger neben Ziffernwarntafel und Placard Kl. 9 auch noch das vergrößerte Kennzeichen für umeltgefährdende Stoffe an die Container pappt und "umweltgefährdend" ins Beförderungspapier schreibt.

Und alle sind zufrieden...



Re: Kennzeichnung Mulde [Re: DJSMP] #29415 19.08.2020 12:37
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DJSMP Offline
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Kaum habe ich das geschrieben, lese ich mir die beiden vorherigen Beiträge durch und sehe, dass das ja auch schon so bewertet wurde. wink

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