Hallo,
so wie ich das sehe ein eindeutiges JA weil
gemäß Abschnitt 1.10.3.2.1. Die an der Beförderung beteiligten ... usw. gem. Abschnitt 1.4.2 und 1.4.3 hier speziell 1.4.2.3 (Empfänger) müssen einen Sicherungsplan erstellen.
Unter 1.2.1 finden wir ja auch eine Begriffsbestimmung für Empfänger dort steht: der Empfänger gemäß Beförderungsvertrag... so ist Empfänger das Unternehmen, welches die gefährlichen Güter bei der Ankunft übernimmt.
Ihr seid also als Empfänger im Beförderungspapier aufgeführt, und nehmt die Ware entgegen, auch wenn Ihr sie selber nicht entladet.
Also muß ein Sicherungsplan erstellt werden.
MfG
Mavo
Zuletzt bearbeitet von Mavo; 05.07.2005 13:23.