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Pflichten des ........ nach GGVSEB #29319 05.08.2020 12:10
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Niko_Prepp Offline OP
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Moin,

heute hätte ich mal eine Frage zu den Rollen die nach GGVSEB definiert sind und in wie weit diese auf das Unternehmen passen in welchem ich tätig bin.

Kurz zur Struktur des Unternehmens, vielleicht sind diese ja wichtig zur Klärung.
Das Unternehmen besteht aus vielen einzelnen GmbHs die eine übergeordnete Handelsgesellschaft hat. Wir sind im Sondermaschinenbau für Verpackungsanlagen und Abfüller jeglicher Art tätig. Jede GmbH hat einen eigenen Firmensitz/Anschrift und ist für eine Produktsparte (interne Kunden) zuständig. So ist auch die Materialwirtschaft/Logistik eine eigene GmbH und zuständig für den Einkauf, Lagerhaltung und die Versorgung der Produktionsstandorte. Zum Zentrallager gehört auch noch mal ein Außenlager in den Mustermaterialien aufbewahrt werden. Soweit zur ungefähren Struktur.
Nun habe ich die Aufgabe bekommen ein Materialflussdiagramm für Gefahrstoffe/Güter zu erstellen. Nach dem Diagramm sollen die beauftragten Personen sowie die in Verantwortung handelnde Personen erkannt und bestimmt werden. Dies ist auch schon fertig Skizziert und bedarf nur noch der Transformation in ansehnlich 
Meine Frage geht jetzt in den Bereich der Rollen, nehmen wir mal das Musterlager (wir sprechen immer von GFG) als Beispiel zur Hand.

Anlieferung von Kunde/Spedition: Empfänger
Anlieferung durch Werksverkehr: ???
Versenden über Spedition an Externen Kunden: Verlader
Versenden über Spedition an internen Kunden: ???
Versenden über Werksverkehr an interne Kunden: ???


Wie gesagt, beim Transport zu den internen Kunden, Wege von 10 bis 30 Minuten pro Tour, bin ich mir nicht sicher.

Schon einmal vorab Danke für die Hilfe und Antworten

Niko

Re: Pflichten des ........ nach GGVSEB [Re: Niko_Prepp] #29321 05.08.2020 12:41
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ralfgrahneis19 Offline
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Moin Niko,

wir haben eine ähnlich gelagerte Konstellation.

Versand (egal ob per werkseigenem LKW bzw. Spedition) von Werk A nach Werk B (bei uns ca. 15 km auseinander), sobald der Transport im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet, muss das ADR vollumfänglich beachtet werden.

Heißt: Ihr, bzw. die versch. Werke "treten" wie folgt auf:

Anlieferung von Kunde/Spediteur --> Empfänger (und evtl. Entlader, wenn einer eurer Mitarbeiter den LKW entlädt)
Anlieferung durch Werksverkehr --> Werk A (Absender, Verpacker, Verlader, Beförderer) Werk B (Empfänger, Entlader)
Versenden über Spedition an externe Kunden -->Absender, Verpacker, Verlader
Versenden über Spedition an internen Kunden --> Werk A (Absender, Verpacker, Verlader) Werk B (Empfänger, Entlader)
Versenden über Werksverkehr an interne Kunden --> Werk A (Absender, Verpacker, Verlader, Beförderer) Werk B (Empfänger, Enlader)

Gruß
Ralf

Re: Pflichten des ........ nach GGVSEB [Re: ralfgrahneis19] #29329 06.08.2020 06:27
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Niko_Prepp Offline OP
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Hallo Ralf,

so habe ich es aktuell auch eingetragen. Lag also mit meiner Einschätzung richtig und kann es nun in eine Präsentationsfähige Form bringen.
Vielen Dank

Grüße Niko

Re: Pflichten des ........ nach GGVSEB [Re: Niko_Prepp] #29330 06.08.2020 06:29
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ralfgrahneis19 Offline
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Guten Morgen Niko,

aber gerne.

Wünsche noch einen guten Start in den Tag.

Gruß
Ralf

Re: Pflichten des ........ nach GGVSEB [Re: ralfgrahneis19] #29791 23.10.2020 10:43
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Niko_Prepp Offline OP
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Hallo Ralf,

sieht das dann in etwas auch so bei euch aus?

vg Niko

Ursprünglich geschrieben von: ralfgrahneis19
Guten Morgen Niko,

aber gerne.

Wünsche noch einen guten Start in den Tag.

Gruß
Ralf

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