Hallo!
Im GHS "existieren" entzündliche Flüssigkeiten bis 93°C Flammpunkt (Kat. 4)
Im CLP nur bis 60°C.
In der österreichischen Verordnung über brennbare Flüssigkeiten § 5 gilt allerdings Gefahrenklasse III von 55°C bis 100°C
Wir haben jetzt ein Produkt das bald zu uns geliefert werden soll mit einem Ethanolgehalt von 0,5% -> Flammpunkt geht dann wahrscheinlich Richtung 100 °C
Wieso geht hier die österreichische Verordnung so weit hinauf? Ich frage mich wie man zB einen flüssigen Stoff mit Flammpunkt 95°C hier noch nachvollziehbar auf dem Radar haben soll für die Lagergrenzen bei Gefahrenklasse III (1000L) wenn die Stoffe kein Gefahrensymbol mehr aufweisen lt. GHS/CLP...
Übersehe ich hier was? Für mich wäre es logischer wenn es keine Lagergrenzen gibt für Stoffe die eigentlich schon nicht mehr als gefährlich erkennbar sind.
Danke schonmal für Eure Ansichten!
