Hallo zusammen, muss beim Versand von UN 3373 nach IATA-DGR unter Einsatz von Trockeneis als Kühlmittel das Versandstück zusätzlich das Label für Trockeneis UN 1845 und ein Hinweis auf Trockeneis aufgeklebt werden. Ist eine Versanderklärung notwendig? Die Verpackung erfüllt sowohl die Verpackungsvorschrift 650 für die UN 3373 und die 904 für das Trockeneis. Kennzeichnung für UN 3373 ist selbstverständlich.
Gem. PI 650 "Spezifische Anforderungen" sind bei Verwendung von Trockeneis zur Kühlung alle anwendbaren Vorschriften der IATA einzuhalten. Beispiel für Verpackung siehe Anhang, Beispiel für Eintrag in der "shippers" siehe z.B. Abbildung 8.1.I oder 8.1.J (dann natürlich mit UN 3373).
Gruß aus München Günther Homann
Re: Versand UN 3373 mit Trockeneis nach IATA DGR
[Re: G. Homann]
#1222119.01.201110:58
da bin ich anderer Meinung, von mir gibts nur 1 mal ein JA. Angabe der UN 1845 + Label 9 + Angabe der Menge an Trockeneis ist eindeutig erforderlich.
Was die Shippers betrifft, so wird diese hier nicht benötigt sh.Verpackungsanweisung 954 (c) Die Anforderungen für die Versendererklärung der Unterabschnitte 8.1 und 10.8.1 sind nur anzuwenden, wenn das Trockeneis als Kühlmittel für gefährliche Güter verwendet wird, welche eine Versendererklärung erfordern (Bei UN 3373 ist eine Shippers nicht erforderlich)
Gruß
Flughafen-Frachtzentrum Modul C, 1. OG, Zimmer 135 85356 MUNICH
Re: Versand UN 3373 mit Trockeneis nach IATA DGR
[Re: avs]
#1222219.01.201111:21
ist schon richtig. Wir hatten aber schon Fälle, wo das Packstück stehen blieb, weil die (eigentlich nicht erforderliche) shippers fehlte!!! Äußerst ärgerlich, wenn die Probe dann nicht mehr zu gebrauchen ist. Wenn es zeitkritisch und dringend ist, empfehle ich, die shippers beizulegen.
Gruß Günther Homann
Re: Versand UN 3373 mit Trockeneis nach IATA DGR
[Re: G. Homann]
#2930403.08.202010:38
Ich möchte an dieser Stelle gleich noch eine weitere Frage loswerden. Wäre ein 2-welliger Karton als Außenverpackung für eine Styroporbox mit Trockeneis ausreichend? Gehe ich recht in der Annahme, dass keine UN-Codierung/Bauartzulassung erforderlich ist? Ich lese es zumindest aus den IATA-DGR, Sonderbestimmung A48 so heraus.
Danke!
Re: Versand UN 3373 mit Trockeneis nach IATA DGR
[Re: tree787]
#2930503.08.202013:22
Ich möchte an dieser Stelle gleich noch eine weitere Frage loswerden. Wäre ein 2-welliger Karton als Außenverpackung für eine Styroporbox mit Trockeneis ausreichend? Gehe ich recht in der Annahme, dass keine UN-Codierung/Bauartzulassung erforderlich ist? Ich lese es zumindest aus den IATA-DGR, Sonderbestimmung A48 so heraus.
Danke!
Hallo! Für Trockeneis wird ledigliche ein Verpackung verlangt dei den Druckaufbau verhindet. Diese muss nicht bauartgeprüft sein. Wird diese für UN3373 genutzt muss die Außenverpackung aber die Vorgaben nach PI 650 verlangen "Das vollständige Versandstück muss in der Lage sein, die Fallprüfung nach 6.5.4.4, wie festgelegt in 6.5.4.2, erfolgreich zu bestehen, außer dass die Fallhöhe nicht weniger als 1,2 m betragen darf. Nach der jeweiligen Fallversuchsreihe darf aus dem (den) Primärgefäß(en), das (die), sofern vorgeschrieben, durch das Aufsaugmaterial geschützt werden muss (müssen), nichts in die Sekundärverpackung gelangen. "
Ich habe viele Kunden die UN3373 mit UN 1845 versenden und es ist gsd noch nie passiert, dass die Sendung wegen "fehlender DGD" gestoppt wurde. Ein solcher Checker hätte meiner Meinung nach kein Zertifikat verdient! Es steht klipp und klar in der IATA-DGR 8.0.1.2 Die folgenden Gegenstände und Stoffe benötigen keine „Versendererklärung für gefährliche Güter“:
• UN 3373, Biologischer Stoff, Kategorie B (siehe Verpackungsanweisung 650); • UN 1845, Kohlendioxid, fest (Trockeneis), wenn es als Kühlmittel für andere als gefährliche Güter verwendet wird (siehe Verpackungsanweisung 954 (c));
Die in der IATA-DGR DGD Abbildungen mit Trockeneis sind jeweils für Sendungen mit gefährlichen Gütern die eine DGD verlangen und dann Trockeneis zur Kühlung. Nur in diesem Fall muss das Trockeneis auf die DGD.
lg Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Versand UN 3373 mit Trockeneis nach IATA DGR
[Re: Nico]
#2935110.08.202007:14
Ich hatte den Fall auch schon, dass jemand bei der Kühlung von Nicht-Gefahrgut eine DGD wollte, so ist das nicht.
Aber hier kann ich den Vorrednern nur beipflichten: Nur aus Vorsicht eine DGD zu erstellen, würde ich hier auch nicht tun. Sowas muss dann ausgefochten werden.
Danke für die Antwort. Als wir jetzt verpackt haben war ich stutzig geworden, dass bei der Isolierverpackung ein Label Overpack/Umverpackung dabei war. Wir nutzen nur die Styroporbox gefüllt mit Trockeneis und einer Probe (kein Gefahrgut) und den Karton außen. Dann dürfte neben Shiper, Consignee, ggf. Ausrichtungspfeilen, Nettogewicht Trockeneis die UN 1845 Dry Ice doch ausreichend sein, oder? Oder ist der Pappkarton eine Overpack (es ist eine übliche G-Box).
Danke.
Re: Versand UN 3373 mit Trockeneis nach IATA DGR
[Re: tree787]
#2936610.08.202015:43
Hallo, ein Overpack ist es nur dann, wenn die Styroporbox ebenfalls komplett gekennzeichnet und markiert ist und dann in den Pappkarton kommt. Dann ist der Pappkarton eine Umverpackung und müsste nochmal mit allem gekennzeichnet werden. Ausrichtungspfeile sind für Trockeneis nicht nötig.
lg
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.