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Lithium-Ionen-Batterien in 40-Fuß Containern #29370 11.08.2020 15:04
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marieerol97 Offline OP
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Hallo, ich bin neu im Forum und habe ein paar Fragen zu den Vorschriften von Lithium-Ionen-Batterien in 40-Fuß Containern. Diese sollen zum Beispiel als Notstromaggregat dienen.
Ich schreibe zur Zeit meine Bachelorthesis und benötige Hilfe bei den Vorschriften für die Straße, Schiene und Binnenschifffahrt. Klar ist, dass die Vorschrift 38.3 die Wichtigste ist. Dennoch habe ich leider die Übersicht verloren, welche Vorschriften, wie UN 3090, 3091, 3480, 3481, 3536 und deren Sondervorschriften usw. relevant sind und inwiefern sich diese auf der Straße, Schiene und Wasser unterscheiden.

LG Marie

Zuletzt bearbeitet von marieerol97; 11.08.2020 15:05.
Re: Lithium-Ionen-Batterien in 40-Fuß Containern [Re: marieerol97] #29378 12.08.2020 08:57
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Skypainter Offline
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Hallo Marie,

deine Anfrage ist etwas ungenau. Versuche mal deine Fragen etwas genau zu stellen, dann bekommst du auch eine Antwort. Denn auf deine jetzige Frage könnte ich seitenweise kommentieren.

Gruß
Skypainter


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
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Re: Lithium-Ionen-Batterien in 40-Fuß Containern [Re: Skypainter] #29381 12.08.2020 11:19
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marieerol97 Offline OP
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Hallo Skypainter,

Für die Lithium-Ionen-Batterien in 40-Fuß Containern benötige ich alle relevanten Vorschriften aus der ADR, RID und ADN.
Ich habe etwas die Übersicht verloren und weiß nicht, welche dieser Vorschriften wirklich relevant und unabdingbar sind. Ich hoffe, dass Du/Ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt:

Aus der ADR, RID und ADN habe ich bis jetzt die Vorschriften: 38.3, UN 3090, UN 3091, UN 3480, UN 3481, UN 3635 und die dazugehörigen Sondervorschriften: 188, 230, 310, 348 376, 377, 387, 636, 670, 389 herausgearbeitet. Aus den Sondervorschriften kann ich weitere Vorschriften wie 1.6.1.29, 2.2.9.1.7, 4.1.4.1, 4.1.4.3, 5.3.1.1 und 5.3.2.2 herauslesen.

Jedoch sind in meinen Augen die folgenden Vorschriften 38.3, UN 3536, SV 389, 2.2.9.1.7, 5.3.1.1 und 5.3.2.2 die wichtigsten in Bezug auf den Transport von Lithium-Ionen-Batterien in 40-Fuß Containern. Liege ich damit richtig?

Meine Frage ist, ob die Vorschriften wirklich für die Straße, Schiene und auf dem Wasser identisch sind oder ob es Unterschiede gibt? Denn die Unterschiede kann ich nicht wirklich herauslesen.

Meine nächste Frage ist, ob vielleicht bestimmte Vorschriften für mein Thema überflüssig sind, wie z.B. die SV 188?
Eine meiner Befürchtungen ist, dass ich wichtige Vorschriften vergessen haben könnte!?

LG Marie

Re: Lithium-Ionen-Batterien in 40-Fuß Containern [Re: marieerol97] #29382 12.08.2020 13:16
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Skypainter Offline
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Hallo Marie,
es ist für mich schwierig hierzu etwas zu schreiben. Mit deiner Fragestellung zeigst du, dass du sehr wenig Ahnung von der Materie hast und versuchst anhand von ein paar Dokumenten eine Bachelorthesis zu schreiben. Ganz ehrliche Meinung: Das wird nichts.

z.B. UN 3090, 3480, 3481, 3635 sind keine Vorschriften sondern einfach "Zahlen" die in der Nomenklatur der Gefahrgutbranche ein Gefahrgut oder eine Gefahrgutgruppe beschreiben. Die angeführten SV (Sondervorschriften) sind nichts weiter als Erklärungen, Erleichterungen beim Transport oder genauere Definitionen des Gefahrguts.

Um es mal ganz grob zu sagen: UN 3090, UN3091, UN3480, UN3481, UN 3635 sind verschiedene Typen von Lithiumbatterien. Diese Typenbezeichnungen sind weltweit normiert und gelten sowohl beim Straßen- als auch Luft- oder Seetransport.
Zu diesen Typbezeichnungen gibt es dann grob gesagt für alle Verkehrsträger einheitliche Basisvorschriften (sonst wäre ein multimodaler Transport gar nicht möglich) und dann nochmals für jeden Verkehrsträger spezifische Vorschriften. Das kann man unmöglich herauslesen, weil man sich ein paar Vorschriften angeschaut hat und die Zusammenhänge nicht interpretieren kann.

Teil mir doch mal mit, ob du während der Studienzeit Lehrgänge im Bereich Gefahrgut besucht hast. Ganz einfach um zu wissen, auf welchem Niveau wir hier miteinander kommunizieren müssen. Denn bis jetzt sehe ich da nur Faktensammeln aber kein Verständnis.
Sorry, wenn das etwas hart klingt, aber ich habe gerade einen Studenten mit seiner Bachelorthesis betreut und weiß, dass viele Studenten da sehr blauäugig ans Thema gehen und dann eine komplette Bauchlandung veranstalten.

Also wir helfen gerne, aber dann brauchen wir mehr Information.

Gruß
Skypainter

Zuletzt bearbeitet von Skypainter; 12.08.2020 13:17.

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Re: Lithium-Ionen-Batterien in 40-Fuß Containern [Re: Skypainter] #29384 12.08.2020 13:56
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marieerol97 Offline OP
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Hallo Skypainter,

danke für deine harten und ehrlichen Worte.
Aufgrund der Pandemie habe ich dieses Thema von meinem Professor zugeteilt bekommen und muss mich selbständig in dieses Thema einarbeiten. Während meines Logistikstudiums hatte ich keine Lehrgänge über Gefahrenguttransporte und bin ein Neuling auf diesem Gebiet.
Bisher war ich damit beschäftigt mir Literatur zu beschaffen. Ich dachte, dass ADR, ADN und RID die Bücher sind, die die Grundlagen für dieses Thema darstellen. Da lag ich wohl falsch.

Mit welcher Literatur sollte ich Eurer Meinung nach beginnen bzw. was sollte meine Grundlage sein?
Ich bin für alles offen und dankbar für jeden Hinweis!

Vielen Dank und LG Marie

Re: Lithium-Ionen-Batterien in 40-Fuß Containern [Re: marieerol97] #29385 12.08.2020 14:19
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Hallo, für Einsteiger kann ich diese Literatur empfehlen.
Die genannten Vorschriften haben Sie ja schon, aber die enthalten keine Erklärungen zur Anwendung.
Gruß
M.A.T.

Re: Lithium-Ionen-Batterien in 40-Fuß Containern [Re: M.A.T.] #29387 12.08.2020 15:50
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Hallo M.A.T,

vielen Dank für diesen Tipp. Das Heft habe ich bestellt.

LG Marie

Zuletzt bearbeitet von marieerol97; 12.08.2020 15:51.
Re: Lithium-Ionen-Batterien in 40-Fuß Containern [Re: marieerol97] #29388 12.08.2020 19:55
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Hallo, bin sicher, Sie finden es hilfreich. Die Autorin ist eine der Fachleute, die hier im Forum speziell zu Liba immer wieder beitragen.
Ein allgemeiner Hinweis ergänzend zu Skypainters Post: die Gefahrgutvorschriften setzen sich immer aus zwei Teilen zusammen. Die stoffspezifischen Dinge stehen in den sog. Sondervorschriften (deren Nummern Sie genannt haben) und den Zellen der UNNR-Zeile, und die allgemeinen Dinge stehen in den Teilen 1 bis 9 der Vorschriftenwerke. Man muß also immer beides zusammen sehen (und immer bis zum Ende lesen), wobei generell die speziellen Bestimmungen Vorrang vor anderslautenden allgemeinen Bestimmungen haben.
Viel Erfolg, und fleißig fragen.
M.A.T.

Re: Lithium-Ionen-Batterien in 40-Fuß Containern [Re: M.A.T.] #29391 13.08.2020 10:11
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Hallo M.A.T.,

erstmal vielen Dank! Das hilft mir auf jeden Fall weiter.
Ich werde mich hier im Forum wieder melden.

LG Marie

Re: Lithium-Ionen-Batterien in 40-Fuß Containern [Re: marieerol97] #29394 13.08.2020 19:44
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Gerald Offline
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Hallo Marie,
Antwort auf
Vorschriften von Lithium-Ionen-Batterien in 40-Fuß Containern.


Ich kenne ja nicht den Inhalte, welche Deine Bachelorthesis beinnhalten soll, aber im Zusammenhang mit dem neuen Abschnitt 2.1.5 habe ich vor längerer Zeit mich mal mit UN 3536 LITHIUMBATTERIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEITEN EINGEBAUT beschäftigt.

Und da gibt es schon einige Anwender, hier mal ein paar Beispiele:

- Batteriespeichersysteme

- Container Energiespeichersysteme von Saft

- Verschiedene Batterieprojekte und

- Lithium-Batteriespeichersysteme.

Und ich denke mal, dass man sich bei den Projekten auch mit dem Gefahrgutrecht für die verschieden Verkehrsträger beschäftigt hat.

Bei UN3536 LITHIUMBATTERIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEITEN EINGEBAUT gibt es im ADR die Sondervorschrift 389, welche teilweise ein Erleichterung enthält.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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