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Desinfektionsmittel lagern und UN ? #29398 14.08.2020 10:47
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Nikkitaspahn Offline OP
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Hallo,

ich bin hier der komplette Laie (Laiin 😊), also bitte seid gnädig.

Habe eine wichtige Frage, die ich hoffentlich hier beantwortet kriege...

Wir vertreiben und stellen Desinfektionsmittel her, diese füllen wir in Gebinde bis max. 5 Liter ab,
Zusammensetzung Ethanol, 96% Wasserstoffperoxid , Glycerin, dest. Wasser....

Das Desinfektionsmittel wird von uns Palettenweise an unsere Kunden (Händler, Städte,Gemeinden.
Gewicht pro Palette ca max. 564 Kg.

Nun wurden wir von einem Kunden angeschrieben, dass wir das so nicht liefern dürfen, da hier eine Lagerung von über 200 Kg gemäß TRGS 510 nicht erlaubt ist.

Also versenden ja, da die Gebinde ja alle unter LQ ADR 3.4. (?) fallen.... aber lagern nicht?!?

Wir produzieren seit Jahren aus Ethanol (ca 90%)ebenfalls Brennpaste/Pyrogel für die Gastronomie, haben hierzu noch nie Hinweise bzw. Probleme gehabt.

Kann mir hierzu jemand eine Auskunft geben?

Desweiteren gibt es Unstimmigkeiten bzgl. der UN, ...welche Einstufung eurer Meinung nach dir richtige?

Vielen Dank vorab!!

Iris

Re: Desinfektionsmittel lagern und UN ? [Re: Nikkitaspahn] #29399 14.08.2020 14:12
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Michael Offline
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Hallo,

ich denke nicht, dass dieses Forum die Arbeit von qualifizierteren Fachkräften/Dienstleistern ersetzen sollte, darum werde ich die Fragen auch nicht alle beantworten. Dafür bitte ich schon jetzt um Verzeihung.

Welche Mengen der Empfänger lagern darf, kann nicht die Frage des Absenders sein und wenn der Empfänger zu viel bestellt, kann das auch nicht Dein Problem sein. Es würde in der Lagerung auch keinen Unterschied machen, wenn Ihr die Ware auf 3 Paletten verteilt versenden würdet, es sei denn der Empfänger spart sich die Mühe des Umpackens und kann die Ware in 3 verschiedenen Brandabschnitten verteilen.

Alle anderen Fragen solltet Ihr mit Eurem Gefahrgutbeauftragten besprechen. Wenn Ihr keinen haben solltet, dann solltet ihr Euch bitte mal die GBV (z.B. In Gesetzte-Online) durcharbeiten und schauen, ob ihr nicht einen bräuchtet. Von Deiner Beschreibung ausgehend denke ich nämlich beinah ja.

Gruß
Michael

Re: Desinfektionsmittel lagern und UN ? [Re: Nikkitaspahn] #29402 14.08.2020 18:27
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M.A.T. Offline
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Hallo,
für alle Stoffe braucht man eine Klassifizierung (UNNR, VG, evtl. weitere Unterteilungen), um sie nach Gefahrgut- oder Lagerrecht beurteilen zu können. Ohne die kann man nur raten. Da Sie ja Hersteller sind, erstellen Sie auch die SDB und müßten damit auch die GG- und Lagereinstufung abklären, bevor die Sendungen vom Hof gehen.
Darum schließe ich mich der Empfehlung des Kollegen, Ihren internen Gb zu Rate zu ziehen, an. Oder Sie bestellen einen externen mit Sachkunde in diesem Bereich.
Die Lagerbedürfnisse dieses Kunden könnten Anlaß sein, mit ihm die Sendungsgrößen und -konfektionierung einvernehmlich festzulegen. Das hat ja sowohl sicherheits- als auch kosten- und technische Aspekte.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Desinfektionsmittel lagern und UN ? [Re: Nikkitaspahn] #29406 17.08.2020 08:16
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Bergmannsheil Offline
Methusalem
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Methusalem
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Guten Morgen,

die Rezeptangabe ist nicht ganz richtig und führt in der Diskussion vielleicht etwas in die Irre. Es dürfte sich um ein alkoholisches Desinfektiosnmittel handeln, dem ein Schuss Wasserstoffperoxid (gegen sporenbildende Bakterien) und Glycerin (gegen Hautentfettung) beigemischt ist. Hauptbestandteil dürfte Ethanol oder Propan-2-ol sein, das ergibt ein WHO-Desinfektionsmittel. Dann landen wir in der Gefahrgutklassifizierung in Klasse 3 VP II und müssen die Auflagen des ADR einhalten, was hier mit 3.4 ADR recht einfach ist und sicher auch richtig durchgeführt wird. Es darf so beschrieben befördert werden.

Der Empfänger hat jetzt kein (Gefahrgut-) Empfängerproblem, sondern ein Lagerproblem. Die 200 kg kommen aus der TRGS 510 und resultieren daraus, dass Stoffe mit H225 bis 20 kg, mit Gefährdungsbeurteilung bis 200 kg außerhalb von Lagern gelagert werden können.
Die richtige Fachkraft ist hier also nicht der/die Gefahrgutbeauftragte, sondern die FaSi.
Haben die Empfänger also ein geeignetes Lager, können sie sich das Zeug palettenweise einlagern.

Die Frage kann also beantwortet werden, wenn sich Besteller und Vertrieb einmal über die Liefermöglichkeiten unterhalten, wie M.A.T. bereits schrieb.


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.

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