kann mir jemand sage ob an einem Container (Mulde) ein Hinweis auf den Typ (BK1, BK2, BK3) sein muss, analog der Baumusterzulassung oder Tankcodes an anderem Equipment ? Habe mir schon diverse Mulde angesehen aber keinen Hinweis gefunden. Bin ich auf dem Holzweg ? Ich möchte gebrauchte ungereinigte Verpackungen in loser Schüttung entsorgen und möchte dazu das richtige Equipment auswählen.
Danke im voraus für Eure Kommentare
Re: Transport in loser Schüttung / BK1, BK2, BK3
[Re: Feuerstein]
#2951401.09.202010:47
falls die Verpackungen unter der UN 3509 transportiert werden sollen, ist der Transport auch in einem "normalen" Container ( nicht BK ... ) möglich. Deswegen fehlt bei diesen Containern das Schild.
Gruß Wolfgang
Zuletzt bearbeitet von Wolfgang; 01.09.202014:54.
Re: Transport in loser Schüttung / BK1, BK2, BK3
[Re: Wolfgang]
#2951601.09.202015:44
nach meinem Rechtsverständnis können beide Transportmöglichkeiten angewendet werden. Wenn deren jeweilige Bedingungen ( für BK ... die Spalte 10- Vorgaben und bei "normalen" Containern die Spalte 17 Vorgaben) eingehalten werden. Der Anwender kann also entscheiden, ober er einen BK- Container (mit Schild) oder einen Container ohne Schild einsetzt.
Gruß Wolfgang
Re: Transport in loser Schüttung / BK1, BK2, BK3
[Re: Wolfgang]
#2952602.09.202013:28
( für BK ... die Spalte 10- Vorgaben und bei "normalen" Containern die Spalte 17 Vorgaben) eingehalten werden.
Das musst Du mir noch mal erklären, wie Du darauf kommst.
Im ADR 2019 gib es zwar eine Änderung im Unterabschnitt 7.3.3.1, durch Aufnahme Bemerkung, wo steht: "Wenn in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 17 der Code VC 1 angegeben ist, darf daher für den Landverkehr auch ein BK 1-Schüttgut-Container verwendet werden, sofern die ergänzenden Vorschriften des Unterabschnitts 7.3.3.2 erfüllt werden. ..."
Aber, dass hat mit der Ausgangslage nichts zu tun. Oder habe ich da was Falsch gelesen?
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Transport in loser Schüttung / BK1, BK2, BK3
[Re: Feuerstein]
#2953002.09.202014:01
Ausgangsvorschrift für den Transport in loser Schüttung ist Kapitel 7.3 ADR. Nach 7.3.1.1 ADR haben wir 2 Möglichkeiten zu verfahren nach a) oder b). Verfahren ich nach a) muss der eingesetzte Container den Anforderungen für BK ... Container genügen, die in 6.11 ADR stehen. Da braucht der Container auch das genannte Schild etc. pp.Verfahre ich nach Option b) brauche ich keinen Container BK .... Das steht unter 7.3.3 i.V.m. 7.3.3.1. Hier wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nach den Vorschriften dieses Abschnittes verwendeten ... Container nicht den Vorschriften des Kapitels 6.11 (wo die Anforderungen für BK1, BK2 und BK3 Container beschrieben sind) entsprechen müssen.
Gruß Wolfgang
Zuletzt bearbeitet von Wolfgang; 02.09.202014:21.
Re: Transport in loser Schüttung / BK1, BK2, BK3
[Re: Wolfgang]
#2953302.09.202015:31
Hallo Wolfgang, besten Dank für die Erläuterung, habe es jetzt verstanden. Damit macht es auch Sinn, dass im ADR 2019 die Bemerkung in Unterabschnitt 7.3.3.1 neu dazugekommen ist, und keine Änderung bei der entsprechenden UN-Nummer in Kapitel 3.2 in den entsprechenden Spalten .
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Transport in loser Schüttung / BK1, BK2, BK3
[Re: Gerald]
#2954107.09.202008:13
Vielen Dank Wolfgang und Gerald für Euren Input und die Diskussion, diese zeigt mir nur mal wieder wie nützlich diese Foren sind, aber erdet mich auch immer wieder und zeigt mir wie weit mein Weg noch ist ...