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SDB Klassifizierung #29570 16.09.2020 14:18
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TEK30163 Offline OP
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Hallo zusammen ich hätte eine Frage zu einem Sicherheitsdatenblatt, dass wir von einem US-Hersteller beziehen.

Beim Material handelt es sich um einen keramischen Hochtemperatur Klebstoff auf Quarz-Basis.

[img]https://www.bilder-upload.eu/bild-b71977-1600257195.jpg.html[/img] [img]https://www.bilder-upload.eu/bild-ffa137-1600257302.jpg.html[/img]

Unter Abschnitt 2 im SDB wurde eine GHS Classification vorgenommen, wobei das Gemisch auch als Karzinogen; Kat 1A; H350 und STOT RE, Atemwege; Kat 2; H 373 eingestuft wurde, unter Vorbehalt.

In einem Zusatz wird klar gestellt, dass bei diesem Gemisch alle Pulver eingekapselt sind und sich die Karzinogenität und STOT nur darauf bezieht, wenn getrocknetes pulvriges Material als Staub eingeatmet wird.

Als Piktogramm und Signalwort sind GHS07 (Ausrufezeichen) und Achtung angegeben.

Mit dieser Klassifizierung stimme ich nicht überein, nach meinem Verständnis müsste auch das Piktogramm GHS08 (Mensch) und als Signalwort Gefahr verwendet werden.

Dieses Material trocknet sehr schnell ab, sodass bereits bei der Reinigung der Werkzeuge die Staubbildung berücksichtigt werden muss.
Auch die Nachbearbeitung (Schleifen oder ähnliches) des ausgehärteten Klebstoffs ist keine Seltenheit.

Würde mich sehr über weiter Meinungen zu diesem Fall freuen. Danke im Voraus..

Re: SDB Klassifizierung [Re: TEK30163] #29571 17.09.2020 08:31
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Bergmannsheil Offline
Methusalem
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Methusalem
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Beiträge: 237
Guten Morgen,

ich denke, die Klassifizierung des Klebstoffes durch den Hersteller ist plausibel. Sie gilt, wenn die Originalsubstanz frisch verwendet wird.
Jetzt beschreiben Sie aber die weitere Verwendung des Stoffes in mehreren Verfahren. Dabei kann duchaus eine andere und möglicherweise höhere Gefährdung resultieren. Die dann nötigen Schutzmaßnahmen werden in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Beim Schleifen müssen also Maßnahmen gegen die krebserzeugende Wirkung des Staubes beim Einatmen getroffen werden. Diese ist bei der flüssigen Originalsubstanz (noch) nicht nötig.
Ein anderes Beispiel: Beim Schweißen ergeben Schweißelektroden (kein Gefahrstoff) und ein öliges metallisches Werkstück (vielleicht hautreizend durch das Öl) einen krebserzeugenden, gesundheitsschädlichen Gefahrstoff, den Schweißrauch.


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.

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