Hallo,
als Verlader/Befüller sichert sich man mit einer Checkliste, in der auch das Leergewicht (vom Fahrer unterschrieben) dokumentiert wird, ab. Zu dem Leergewicht sind die Angaben über das Gewicht des Ladegutes auf der Checkliste, zu dokumentieren (alles mit Unterschriften der Beteiligten). Das wichtigste Instrument eines Kaufmannes, die WAAGE, sollte in deinem Unternehmen installiert sein. Mit der Verknüpfung zu, z.B. SAP, wird eine Überladung somit unmöglich!!
Zuständig/Verantwortliche siehe GGVSEB §§23, 26 z.B.: Einhaltung Füllungsgrad
Alles Wissen besteht in einer sicheren und klaren Erkenntnis R. Descartes