GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG)
#29666
05.10.2020 18:17
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tobi11978
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Hallo,
ich habe mich bzgl. einer Ausnahme kundig gemacht und bin hierbei neben der GGAV auf die RL 2008/68/EG im ADR/RID gestossen. Diese RL ist zwar schon etwas veraltet wird aber durch die RL (EU) 2018/1846 am Leben gehalten. Da in der 2008 bei den Ausnahmen auf die GGAV verwiesen wird und die Beschreibung dort ohnehin präziser und allgemein verständlicher ist, brauche ich meiner Meinung nach auch nicht auf diese RL verweisen bzw. referenzieren? Oder wie seht ihr das?
Ich verstehe nicht ganz wieso diese RLn nicht eingedampft werden, oder gibt es das ganze doch einen Sinn?
Danke Gruss Mr. Safety
Mr. Safety
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Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG)
[Re: tobi11978]
#29667
05.10.2020 19:13
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Gerald
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Hallo tobi, brauche ich meiner Meinung nach auch nicht auf diese RL verweisen bzw. referenzieren? Oder wie seht ihr das? Ich gehe mal davon aus, dass es bei Dir um die Fahrerschulung geht. Und da verweise ich auch nicht auf diese RL, sondern nur auf die GGAV. Unter dem Link findest Du die Begründung, warum auf die RL 2008/68/EG noch verwiesen wird. Gleichzeitig findest Du auf der Seite den Link zum Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1241 vom 28. August 2020.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG)
[Re: tobi11978]
#29672
06.10.2020 08:33
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DJSMP
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Die EU Richtlinie sollte ja ursprünglich mal dazu dienen, jemanden aus dem Ausland einen Überblick über die nationalen Abweichungen der einzelnen Mitgliedsstaaten im Bezug auf das Gefahrgutrecht zu geben.
Ich habe mir die neue RL noch nicht durchgelesen. Die 2008/68 fand ich, diplomatisch formuliert, wenig gelungen. Mir war nicht klar, warum man sich einige Ausnahmen aus der GGAV raus pickt und die dort angibt, andere wiederum nicht. Wer hat da an Hand welcher Kriterien die Auswahl getroffen? Ich durfte einige Jahre als Gb in Frankreich tätig sein. Dort ergab sich das gleiche Bild. Nicht alle nationalen Abweichungen waren eingearbeitet. Und in Italien steht von den zahlreichen nationalen Ausnahmen so gut wie gar nichts drin (z.B. eine Gastransportlizenz für giftige Gase, von der außerhalb Italiens keiner was weiß).
Ich finde den ursprünglichen Zweck der Richtlinie lobenswert. Die Umsetzung war bisher in meine Augen eine Katastrophe.
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GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG)
[Re: DJSMP]
#35283
25.06.2023 10:33
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M.A.T.
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Hallo, passend hierzu war am 21.6.23 im EU-ABl. die Ausnahmen-Aufstellung neu. Zusammenfassung (wg. GGAV ohne D) hier:
B Straße Leerverpackungen, 5.4.1.1.6 Verweis auf RO-a-HU-2 Rauchdetektoren, 1.7.1.4.e) Abfälle zur Entsorgung, div. Verweise auf schwedische Ausnahmen Öffnen von Verpackungen, div. Umfeld Standorte, div. Butan-Propan-Flaschen, 5.2.2.1.1 UN 3509 in Schüttgutcontainern, 7.3.2.1 DOT-Gasflaschen, 6.2
DK Straße Zusammenladung Kl.1, 7.5.2.2 Abfälle zur Entsorgung, diverse Beförderungspapier Kl.2, 5.4.1 Verweis auf schwedische Ausnahme Naheliegende Privatgelände, div. Abfallentsorgung, div. Öffentliche Ladevorgänge, 7.5.11, 8.5 DK Eisenbahn Tunnels unter Seestraßen, 7.5
IRL Straße Beförderungspapier Pestizide, 5.4.0 Schankanlagen, div. Gasflaschen und Druckfässer, 6.2 und 4.1 Pyrotechnika, 1.1.3.6 Verweis auf RO-a-HU-2 Öffentliche Ladevorgänge, 7.5.11, 8.5 Tankausrüstung, 4.3.4.2.2 Ammoniumnitratdünger, 5.4, 7.5 Naheliegende Privatgebäude und Fahrzeuge, div.
E Straße Großzettel Container, 5.3.1 Ausrüstung für Ammoniak, 6.8
EL Straße Alte Tanks, 1.6 und 6.8
F Straße Klinikabfälle, div. Öffentlicher Personenverkehr, div. Kleinmengen, 5.4.1 Stoffproben, div. Medikamente-Auslieferung, div. IMO als Beförderungspapier, 5.4.1 Ortsfeste Lagertanks, div. Verweis auf belgische Ausnahmen Asbestabfälle, 4.1.4 F Eisenbahn Eigenmengen des Frachführers, 5.4.1 Kennzeichnung Postwagen, 5.3.1
H Straße Verweis auf RO-a-DE-2 RO-a-HU-2 Verteilerverkehr (hierauf wird von anderen verwiesen), 6.1.3 Verweis auf schwedische Ausnahme
A Straße Begrenzte Mengen bestimmter Klassen, 3.4
PT Straße Verweis auf RO-a-HU-2 Beförderungspapier UN 1965, 5.4.1 Beförderungspapier leere ungereinigte TK udn Container, 5.4.1 Verweis auf belgische Ausnahme
FIN Straße Beförderung in Bussen, div. Beförderungspapiere leere Tanks, Teil 5 Großzettel Kl.1, 5.3.2.1.1 Beförderungspapier Kl.1, 5.4.1 Verweis aufdeutsche und schwedische Ausnahmen
NL Straße Haushaltsabfälle, div. Verweis auf schwedische Ausnahme
SE Straße Kleinmengen, div. Abfälle zur Entsorgung, div. Beförderungspapier, 5.4.1 Umfeld Standorte, div. Häfen und Umfeld, 8.1, 9.1 Schulung Prüfpersonal, 8.2.1 Verteilverkehr Brennstoffe, 5.4 Landwirtschaftliche Beförderung, div. Kl.1 in Tanks, 4.1.4 Fahrzeuge für Fahrerschulung, 8.2.1 Feuerwerkskörper, 7.2.4 Verweis auf dänische Ausnahme SE Eisenbahn Gefahrzettel Expreßgut, 5.3.1 Abfälle zur Entsorgung, div.
Zu DJSMP: Ja, die Umsetzung spricht Bände was die Praxiskenntnis angeht. Gruß M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 25.06.2023 12:54. Bearbeitungsgrund: Zusammenfassung ergänzt
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Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG)
[Re: M.A.T.]
#35284
25.06.2023 11:44
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Gerald
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Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG)
[Re: Gerald]
#35285
25.06.2023 11:47
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M.A.T.
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Hallo Gerald, yep. Gruß M.A.T.
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Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG)
[Re: M.A.T.]
#35506
04.08.2023 10:06
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matigol
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Hallo,
weiß jemand ob es eine Möglichkeit gibt, leere ungereinigte IBCs ohne Beförderungspapier von unserem Standort in Deutschland an unseren Standort in Frankreich zu transportieren?
Oder gibt es sonstige Erleichterungen für diesen Werkverkehr?
Grüße Matigol
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Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG)
[Re: matigol]
#35508
04.08.2023 10:19
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Claudi
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Ohne Beförderungspapier sehe ich nicht, da die Ausnahme 18 GGAV ja nur in D greift (wenn nicht an Dritte übergeben). Ein Beförderungspapier für leere ungereinigte IBC ist aber wirklich kein Aufwand:
Leeres Großpackmittel (IBC), ... Bef.kat. 4, 0 Punkte
Erleiterung nach 1.1.3.6 ADR (außer es war vorher etwas aus der Bef.kat 0 drin, unwahrscheinlich), d.h. unbegrenzt <1000 Punkten transportierbar, kein kennzeichnungspflichtiger Transport.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 04.08.2023 11:03. Bearbeitungsgrund: Korrektur, natürlich Ausnahme 18, nicht 15
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Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG)
[Re: matigol]
#35509
04.08.2023 10:35
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M.A.T.
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Hallo, matigol, nicht daß ich wüßte; eine Multi dazu zwischen diesen Staaten gibt es auch nicht. Gruß M.A.T.
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Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG)
[Re: Claudi]
#35510
04.08.2023 10:54
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matigol
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Vielen Dank für die Info! Vermutlich meinten Sie Ausnahme 18 Klar, wenn ich das Beförderungspapier manuell erstelle ist das kein Problem. Automatisiert wird das schon schwieriger, wenn ich das Beförderungspapier über unsere Software erstellen lassen möchte. Die gibt ansich nur die komplette Gefahrgut Kennzeichnung aus(mit UN Nummer, techn. Benennung usw) Dennoch danke und schönes WE
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