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GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG) #29666 05.10.2020 17:17
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tobi11978 Offline OP
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Hallo,

ich habe mich bzgl. einer Ausnahme kundig gemacht und bin hierbei neben der GGAV auf die RL 2008/68/EG im ADR/RID gestossen. Diese RL ist zwar schon etwas veraltet wird aber durch
die RL (EU) 2018/1846 am Leben gehalten. Da in der 2008 bei den Ausnahmen auf die GGAV verwiesen wird und die Beschreibung dort ohnehin präziser und allgemein verständlicher ist, brauche ich meiner Meinung nach
auch nicht auf diese RL verweisen bzw. referenzieren? Oder wie seht ihr das?

Ich verstehe nicht ganz wieso diese RLn nicht eingedampft werden, oder gibt es das ganze doch einen Sinn?

Danke
Gruss
Mr. Safety


Mr. Safety
Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG) [Re: tobi11978] #29667 05.10.2020 18:13
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Gerald Offline
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Hallo tobi,
Antwort auf
brauche ich meiner Meinung nach auch nicht auf diese RL verweisen bzw. referenzieren? Oder wie seht ihr das?


Ich gehe mal davon aus, dass es bei Dir um die Fahrerschulung geht. Und da verweise ich auch nicht auf diese RL, sondern nur auf die GGAV.

Unter dem Link findest Du die Begründung, warum auf die RL 2008/68/EG noch verwiesen wird. Gleichzeitig findest Du auf der Seite den Link zum Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1241 vom 28. August 2020.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG) [Re: tobi11978] #29672 06.10.2020 07:33
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DJSMP Offline
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Die EU Richtlinie sollte ja ursprünglich mal dazu dienen, jemanden aus dem Ausland einen Überblick über die nationalen Abweichungen der einzelnen Mitgliedsstaaten im Bezug auf das Gefahrgutrecht zu geben.

Ich habe mir die neue RL noch nicht durchgelesen. Die 2008/68 fand ich, diplomatisch formuliert, wenig gelungen. Mir war nicht klar, warum man sich einige Ausnahmen aus der GGAV raus pickt und die dort angibt, andere wiederum nicht. Wer hat da an Hand welcher Kriterien die Auswahl getroffen? Ich durfte einige Jahre als Gb in Frankreich tätig sein. Dort ergab sich das gleiche Bild. Nicht alle nationalen Abweichungen waren eingearbeitet. Und in Italien steht von den zahlreichen nationalen Ausnahmen so gut wie gar nichts drin (z.B. eine Gastransportlizenz für giftige Gase, von der außerhalb Italiens keiner was weiß).

Ich finde den ursprünglichen Zweck der Richtlinie lobenswert. Die Umsetzung war bisher in meine Augen eine Katastrophe.

GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG) [Re: DJSMP] #35283 25.06.2023 09:33
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M.A.T. Online
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Hallo, passend hierzu war am 21.6.23 im EU-ABl. die Ausnahmen-Aufstellung neu.
Zusammenfassung (wg. GGAV ohne D) hier:

B Straße
Leerverpackungen, 5.4.1.1.6
Verweis auf RO-a-HU-2
Rauchdetektoren, 1.7.1.4.e)
Abfälle zur Entsorgung, div.
Verweise auf schwedische Ausnahmen
Öffnen von Verpackungen, div.
Umfeld Standorte, div.
Butan-Propan-Flaschen, 5.2.2.1.1
UN 3509 in Schüttgutcontainern, 7.3.2.1
DOT-Gasflaschen, 6.2

DK Straße
Zusammenladung Kl.1, 7.5.2.2
Abfälle zur Entsorgung, diverse
Beförderungspapier Kl.2, 5.4.1
Verweis auf schwedische Ausnahme
Naheliegende Privatgelände, div.
Abfallentsorgung, div.
Öffentliche Ladevorgänge, 7.5.11, 8.5
DK Eisenbahn
Tunnels unter Seestraßen, 7.5

IRL Straße
Beförderungspapier Pestizide, 5.4.0
Schankanlagen, div.
Gasflaschen und Druckfässer, 6.2 und 4.1
Pyrotechnika, 1.1.3.6
Verweis auf RO-a-HU-2
Öffentliche Ladevorgänge, 7.5.11, 8.5
Tankausrüstung, 4.3.4.2.2
Ammoniumnitratdünger, 5.4, 7.5
Naheliegende Privatgebäude und Fahrzeuge, div.

E Straße
Großzettel Container, 5.3.1
Ausrüstung für Ammoniak, 6.8

EL Straße
Alte Tanks, 1.6 und 6.8

F Straße
Klinikabfälle, div.
Öffentlicher Personenverkehr, div.
Kleinmengen, 5.4.1
Stoffproben, div.
Medikamente-Auslieferung, div.
IMO als Beförderungspapier, 5.4.1
Ortsfeste Lagertanks, div.
Verweis auf belgische Ausnahmen
Asbestabfälle, 4.1.4
F Eisenbahn
Eigenmengen des Frachführers, 5.4.1
Kennzeichnung Postwagen, 5.3.1

H Straße
Verweis auf RO-a-DE-2
RO-a-HU-2 Verteilerverkehr (hierauf wird von anderen verwiesen), 6.1.3
Verweis auf schwedische Ausnahme

A Straße
Begrenzte Mengen bestimmter Klassen, 3.4

PT Straße
Verweis auf RO-a-HU-2
Beförderungspapier UN 1965, 5.4.1
Beförderungspapier leere ungereinigte TK udn Container, 5.4.1
Verweis auf belgische Ausnahme

FIN Straße
Beförderung in Bussen, div.
Beförderungspapiere leere Tanks, Teil 5
Großzettel Kl.1, 5.3.2.1.1
Beförderungspapier Kl.1, 5.4.1
Verweis aufdeutsche und schwedische Ausnahmen

NL Straße
Haushaltsabfälle, div.
Verweis auf schwedische Ausnahme

SE Straße
Kleinmengen, div.
Abfälle zur Entsorgung, div.
Beförderungspapier, 5.4.1
Umfeld Standorte, div.
Häfen und Umfeld, 8.1, 9.1
Schulung Prüfpersonal, 8.2.1
Verteilverkehr Brennstoffe, 5.4
Landwirtschaftliche Beförderung, div.
Kl.1 in Tanks, 4.1.4
Fahrzeuge für Fahrerschulung, 8.2.1
Feuerwerkskörper, 7.2.4
Verweis auf dänische Ausnahme
SE Eisenbahn
Gefahrzettel Expreßgut, 5.3.1
Abfälle zur Entsorgung, div.


Zu DJSMP: Ja, die Umsetzung spricht Bände was die Praxiskenntnis angeht.
Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 25.06.2023 11:54. Bearbeitungsgrund: Zusammenfassung ergänzt
Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG) [Re: M.A.T.] #35284 25.06.2023 10:44
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Gerald Offline
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Hallo M.A.T.,
meinen Sie diesen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2023/1198 DER KOMMISSION vom 21. Juni 2023?


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG) [Re: Gerald] #35285 25.06.2023 10:47
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Hallo Gerald, yep.
Gruß
M.A.T.

Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG) [Re: M.A.T.] #35506 04.08.2023 09:06
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matigol Offline
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Hallo,

weiß jemand ob es eine Möglichkeit gibt, leere ungereinigte IBCs ohne Beförderungspapier von unserem Standort in Deutschland an unseren Standort in Frankreich zu transportieren?

Oder gibt es sonstige Erleichterungen für diesen Werkverkehr?


Grüße
Matigol

Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG) [Re: matigol] #35508 04.08.2023 09:19
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Claudi Offline
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Ohne Beförderungspapier sehe ich nicht, da die Ausnahme 18 GGAV ja nur in D greift (wenn nicht an Dritte übergeben). Ein Beförderungspapier für leere ungereinigte IBC ist aber wirklich kein Aufwand:

Leeres Großpackmittel (IBC), ...
Bef.kat. 4, 0 Punkte

Erleiterung nach 1.1.3.6 ADR (außer es war vorher etwas aus der Bef.kat 0 drin, unwahrscheinlich), d.h. unbegrenzt <1000 Punkten transportierbar, kein kennzeichnungspflichtiger Transport.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 04.08.2023 10:03. Bearbeitungsgrund: Korrektur, natürlich Ausnahme 18, nicht 15
Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG) [Re: matigol] #35509 04.08.2023 09:35
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Hallo, matigol,
nicht daß ich wüßte; eine Multi dazu zwischen diesen Staaten gibt es auch nicht.
Gruß
M.A.T.

Re: GGAV vs. RL 2008/68/EG (RL 2008/68/EG) [Re: Claudi] #35510 04.08.2023 09:54
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matigol Offline
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Vielen Dank für die Info!

Vermutlich meinten Sie Ausnahme 18 wink

Klar, wenn ich das Beförderungspapier manuell erstelle ist das kein Problem. Automatisiert wird das schon schwieriger, wenn ich das Beförderungspapier über unsere Software erstellen lassen möchte. Die gibt ansich nur die komplette Gefahrgut Kennzeichnung aus(mit UN Nummer, techn. Benennung usw)

Dennoch danke und schönes WE

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