Hallo zusammen,
apple hat sich was "tolles" ausgedacht: das iPhone 18 Pro Max hat einen besonders großen Akku - zu groß.
https://www.heise.de/news/iPhone-18...aege.bs_beitraege&utm_source=blueskyDie Akkus von u.a. iPhones bestehen aus 1 Zelle und bei diesem Modell liegt die Nennenergie wohl bei >20 Wh.
Am liebsten hätte ich ja die UN38.3-Prüfzusammenfassung von dem Akku... edit: ich habe mal eine Anfrage an deren Dienstleister Chemtrec geschickt. Es gibt bei denen ein Formular, wo man die UN38.3 test summaries anfordern kann.
Apple ist anscheinend der Meinung, dass man das mittels Entladung in einem speziellen "Versandmodus" (
https://support.apple.com/en-us/127848) regeln kann, aber das dürften die Gefahrgutvorschriften anders sehen. Wie der heise-Artikel richtig schreibt, ist die Nennenergie maßgeblich, egal wie der Ladezustand im Versand ist. Bei außerhalb des Gerätes im Luftversand verschickten Geräten kommt eine Ladezustandsbegrenzung dazu (SoC max. 30%), aber für die Grenze der Nennenergie ist das unerheblich.
D.h., dass damit diese iPhone 18 Pro Max nur nach PI 967 Section I geflogen werden dürfen bzw. im See- und Straßentransport "normales" Gefahrgut sind. Das schließt dann den üblichen B2C-Paketversand und v.a. auch den Rückversand (Rückgabe Onlinekauf/ Rücksendung wegen Reparaturen etc.) aus.
Wenigstens im Handgepäck (Flugzeug) macht der Akku keine Probleme: da unterscheiden die Gepäckregelungen nicht zwischen Zellen und Batterien, sondern sprechen generell von Batterien bis 100 Wh.
Noch ein edit: apple/ Chemtrec rückt die UN38.3 test summaries nicht raus ("available only to Apple’s supply chain and distribution channel"), aber hier stehen die offiziellen Angaben drin:
https://chemtrec.blob.core.windows.net/criterion/APIS_BPIS_Current.pdfVor Aktivierung <20 Wh, nach Aktivierung > 20 Wh.
Mit dem Transportmodus wird der Akku wohl wieder in den "vor Aktivierung"-Modus versetzt.
Sowas sehen die Gefahrgutvorschriften aber nicht vor...