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Vorlauf zum Luftverkehr #29702 08.10.2020 12:20
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Denys Offline OP
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Hallo liebe Gefahrgutcommunity,

ich habe zwei spezifische Fragen an die Experten für den Verkehrsträger "Luft". Mein Kunde macht unter anderem auch Vorlauf auf der Straße für den Verkehrsträger "Luft", d.h. die Ware wird mit dem LKW zum Flughafen gebracht und dort als Luftfracht weitertransportiert. Der Kunde vermittelt die komplette Transporkette und fährt die Ware auch mit eigenen Fahrzeugen bis zum Flughafen.

1. Ich bin nur in ADR / RID / ADN / IMDG-Code ausgebildet. Darf ich den Kunden in Bezug auf den Vorlauf beraten und als Gefahrgutbeauftragter auftreten, obwohl es sich um Ware handelt, die den Vorschriften IATA DGR entsprechen muss? Oder muss ich auch eine Schulung in einer bestimmten PK vorweisen können?
2. Muss das komplette Personal (also auch Sachbearbeiter), das direkt oder indirekt mit Gefahrgut nach IATA DGR in Berührung kommt, eine Schulung in der entsprechenden PK bekommen?

Danke im Voraus für Eure Hilfe.

Grüße aus Süddeutschland,

Denys

Re: Vorlauf zum Luftverkehr [Re: Denys] #29706 08.10.2020 12:55
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Michael Offline
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Moin,

wenn ich das richtig verstehe bist Du freier GB?

Nach meinem Verständnis darfst Du den Kunden für den Vorlauf beraten. Dennoch muss der Kunde für das Verpacken der Ware ja einen PK2-geschulten MA haben.

Wenn Ihr mit der entsprechenden Freistellung im Vorlauf arbeiten wollt, dann muss halt sicher gestellt sein, dass das Paket richtig belabelt wurde, dafür hat der MA dann die Schulung.

Re: Vorlauf zum Luftverkehr [Re: Denys] #29707 08.10.2020 13:22
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gefahrgutbaer Offline
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Hallo Denys,

wie sehen denn die Verantwortlichkeiten Deines Kunden aus und was betreust Du in Bezug auf Deinen Kunden?
Übernimmt Dein Kunde Verpacker- und/oder Versendertätigkeiten im Bereich Luftfracht?
Dann wären für die damit beauftragten Mitarbeiter Schulungen nach PK 1 und 2 erforderlich. Diesen Part würdest Du nicht als Gefahrgutbeauftragter begleiten müssen da diese Tätigkeiten mit den vorne genannten Schulungen abgedeckt sind.

Tritt Dein Kunde ausschließlich als Beförderer in der Form auf, das für Luftfracht vorbereitete Sendung beim Versendern übernommen werden und dann zum Flughafen transportiert werden, begleitest Du als GB nur den Part des Straßentransports.

Re: Vorlauf zum Luftverkehr [Re: gefahrgutbaer] #29709 08.10.2020 16:14
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Claudi Offline
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Zum Thema Lufttransport kannst du deinen Kunden quasi ohne Schein beraten, denn er muss, wenn er entsprechende Tätigkeiten als Versender/ Verpacker etc. durchführt, selbst geschult und wissend sein. Ein "zweites Paar Augen" in Form eines GB Luft gibt es in Deutschland nicht mehr. Wenn dieser Kunde trotz Schulung noch Fragen hat (was ja völlig normal ist) und von dir beraten werden möchte, kannst du das also tun. Wäre natürlich sinnvoll, dich selbst nach PK1 oder PK6 schulen zu lassen, damit du weißt, worum es geht und mittels eines Stücks Papieres etwas vorweisen kannst...

Und im Grunde darf jeder beraten - nur für die Funktion als GB brauchst du "den Schein" für Vor- und Nachlauf. Schlau daher reden geht auch ohne GB-Schein grin

MitarbeiterInnen beim Kunden, die Verpackungstätigkeiten durchführen, müssen nach PK2 geschult sein. Nicht jeder, der die Verpackung berührt, aber jeder, der daran etwas ändert, Aufkleber kleben, Packen, Overpacks bauen... PK1 für die Personen, die die DGD/ Shippers erstellen/ unterschreiben.

Anderer Aspekt ist ggf. Luftsicherheit: jeder, der mit der Sendung in Berühung kommt, müsste überprüft und geschult sein, sofern der Kunde als bekannter Versender oder Reglementierter Beauftragter zertifiziert ist.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 08.10.2020 16:18.
Re: Vorlauf zum Luftverkehr [Re: Denys] #29714 09.10.2020 12:05
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Denys

1. Ich bin nur in ADR / RID / ADN / IMDG-Code ausgebildet. Darf ich den Kunden in Bezug auf den Vorlauf beraten und als Gefahrgutbeauftragter auftreten, obwohl es sich um Ware handelt, die den Vorschriften IATA DGR entsprechen muss? Oder muss ich auch eine Schulung in einer bestimmten PK vorweisen können?


Wie Claudi das schon ausgeführt hat, gibt es den Gb Luft in Deutschland nicht mehr. Wenn ich mich aber Berater dafür schimpfe, dann muss ich dazu auch ausgebildet sein. Wir bieten beispielsweise die Dienstleistung "Gb Luft" weiterhin mit an. Denn im Lager kann ich nicht nach Verkehrsträgern überwachen und sagen: Die Sendung ist Straße, die überwache ich und die nächste Sendung ist Luft, da mach ich einen Bogen drum. Können kann ich das schon, aber das empfinden wir als sinnlos.

Re: Vorlauf zum Luftverkehr [Re: Denys] #29715 09.10.2020 12:08
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Denys

2. Muss das komplette Personal (also auch Sachbearbeiter), das direkt oder indirekt mit Gefahrgut nach IATA DGR in Berührung kommt, eine Schulung in der entsprechenden PK bekommen?


Jeder, der an der Beförderung oder Vorbereitung von Sendungen beteiligt ist, beim Versender z.B.
- Mitarbeiter, die das Gefahrgut für den Luftverkehr klassifizieren/einstufen und Systeme pflegen
- Mitarbeiter, die das Gefahrgut verpacken und Versandstücke und Umverpackungen kennzeichnen
- Mitarbeiter, die die Dokumente (z.B. Shipper's declaration) erstellen bzw. ausdrucken und unterschreiben

Re: Vorlauf zum Luftverkehr [Re: DJSMP] #29716 09.10.2020 21:00
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Denys Offline OP
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Allen herzlichen Dank für die aufschlussreiche und detaillierte Antworten. Ich denke mit diesen Informationen bin ich schon einen riesen Stück weiter wink Ein schönes Wochenende!


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