Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 4 1 2 3 4
THW Stromerzeuger UN 3528? #29723 15.10.2020 15:44
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,805
Gerald Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,805
Hallo,
beim THW gibt es u.a. Anhänger mit Stromerzeugern.

Wenn das THW nicht auf einer Einsatzfahrt ist, wo die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 d) genutzt werden könnte, dann bleibt ja bei der normalen Beförderung nur UN 3528 unter Nutzung der Sondervorschrift 363, dann müsste z.b. aber der Eintrag unter Buchstabe

j) Für die UN 3528 ….:

„… mehr als 60 l flüssigen Brennstoff bei einem Fassungsraum von mehr als 450 Litern, aber höchstens 3000 Litern enthält, ist der Motor oder die Maschine gemäß Abschnitt 5.2.2 an zwei gegenüberliegenden Seiten bezettelt.
… mehr als 60 Liter flüssigen Brennstoff bei einem Fassungsraum von mehr als 3000 Litern enthält, ist der Motor oder die Maschine an zwei gegenüberliegenden Seiten mit Großzetteln versehen. .......“


und

l) :

"Wenn der Motor oder die Maschine im Falle der UN 3528 … mehr als 1000 l flüssige Brennstoffe enthält …...,
– ist ein Beförderungspapier gemäß Abschnitt 5.4.1 erforderlich. In diesem Beförderungspapier ist zusätzlich zu vermerken:
„BEFÖRDERUNG NACH SONDERVORSCHRIFT 363“;

– müssen, wenn vor der Beförderung bekannt ist, dass ein Tunnel mit Beschränkungen für die Beförderung gefährlicher Güter durchfahren wird, an der Beförderungseinheit orangefarbene Tafeln gemäß Abschnitt 5.3.2 angebracht sein und es gelten die Tunnelbeschränkungen gemäß Abschnitt 8.6.4. UN 3528 (D) ; ... "


eingehalten werden.

Oder sehe ich das Falsch und es gibt eine andere Möglichkeit?


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: THW Stromerzeuger UN 3528? [Re: Gerald] #29724 16.10.2020 06:48
Registriert: May 2008
Beiträge: 798
aw_ Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 798
Moin Gerald,
das wäre nur bei Versorgungsfahrten der Fall.
Sonstige Fahrten, die zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit erforderlich sind, z.B. Übungs-, Beweguns- oder Überführungsfahrten fallen auch unter 1.1.3.1 d) - siehe RSEB 1-5.3 - das wurde neu aufgenommen.
gruss..aw

Re: THW Stromerzeuger UN 3528? [Re: aw_] #29726 16.10.2020 09:50
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,805
Gerald Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,805
Hallo,
besten Dank für die Antwort.

Den Hinweis in der RSEB habe ich einfach überlesen.

Aber, wenn ich jetzt eine Versorgungsfahrt mache, dann müsste ich ja über UN 3528 und Sondervorschrift 363 gehen.

Was ist jetzt eigentlich eine Versorgungsfahrt?


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: THW Stromerzeuger UN 3528? [Re: Gerald] #29728 16.10.2020 10:18
Registriert: May 2008
Beiträge: 798
aw_ Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 798
Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo,Was ist jetzt eigentlich eine Versorgungsfahrt?


Sämtliches GG im Fahrzeug außerhalb dieser Maßnahmen oder Tätigkeiten. Bei der Handwerkerregel (1.1.3.1 c)) ist das auch genannt, und dazu fallen mir Beispiele ein, aber beim THW bin ich überfragt ;-)
Z.B. mitgeführtes GG um jemandem mitzubringen, anstatt selbst zu verarbeiten bzw. für die aktuelle Tätigkeit zu benötigen oder Diesel für eine Tankanlage anstatt den Stapler direkt betanken etc.
gruss..aw

Re: THW Stromerzeuger UN 3528? [Re: aw_] #29729 16.10.2020 11:07
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 746
U
Udo Freitag Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
U
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 746
Moin, moin,

zur UN3528 i.V.m. SV 363 hätte ich auch noch eine Frage.

1. Variante:

Eine mobile Heizanlage wird von einem Fahrzeug gezogen (Sprinter). Das Heizgerät hat einen Brennstofftank mit einem maximalen Volumen von 1500 l und tatsächlich ist der Tank mit 1020 l UN1202 Heizöl, leicht, 3, III, (C/E) befüllt. Abgesehen von der Kennzeichnung der Heizanlage muss ein Beförderungspapier mitgeführt werden, hinten und vorne müssen o. Tafeln angebracht und sichtbar gemacht werden und die Tunnelbeschränkungen müssen auch noch beachtet werden.

Zweite Variante:

Nun ist der Brennstofftank nur noch mit 950 l Heizöl, leicht befüllt und auf dem Sprinter wird ein zusätzlicher IBC befördert mit darin enthaltenen 1000 l Heizöl, leicht. Beförderungspapier bleibt aber keine o. Tafeln und die Tunnelbeschränkungen müssen nicht beachtet werden.

Sehe ich das richtig???

Gruß

Udo

Re: THW Stromerzeuger UN 3528? [Re: Udo Freitag] #29731 16.10.2020 11:40
Registriert: May 2008
Beiträge: 798
aw_ Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 798
Moin Udo,
da dürftest Du Recht haben, da gem. 1.1.3.6.5 Gefahrgut des UA 1.1.3.4 bei berechnen der höchstzulässigen Menge unberücksichtigt bleibt, also Befrreiungen per Sondervorschriften.
gruss..aw

Re: THW Stromerzeuger UN 3528? [Re: Gerald] #29732 16.10.2020 11:46
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 160
U
UBurkhard Offline
Veteran
Offline
Veteran
U
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 160
Hallo, ich bin auch gerade für meine Organisation an diesen Regelungen dran.

Thema Stromerzeuger auf eigener Achse:
derartige Transporte durch das THW, obwohl Bundesanstalt, und durch Hilfsorganisationen in der öffentlichen Gefahrenabwehr nur bei konkreten Notfalleinsätzen unter ADR 1.1.3.1 d) bzw. ADR 1.1.3.1 e).
Allen anderen Fahrten - außer Versorgungsfahrten - fallen unter 1.1.3.1 c).

Unter dem Begriff Versorgungsfahrten sind faktisch alle Fahrten zur internen oder externen Versorgung subsummiert.
Also auch Fahrten, die dem Nachschub in einem laufenden Einsatz dienen.

Ist Aussage der Fachabteilung des BMVI von 2019.

Anhänger mit Stromerzeuger ist UN3528, Transport unter Sondervorschrift 363. Die Kennzeichnung würde ich grundsätzlich anbringen - erspart Arbeit ...

Die Sache mit dem Tunnelcode:
Hat das THW überhaupt Großaggregate mit mehr als 1000 Litern Tankinhalt? Die mir bekannten THW-Aggregate hören bei 400 bzw. 450 Litern auf - können also notfalls noch unter 1.1.3.1 c) bzw. 1.1.3.1.6 gefahren werden.

Interessant in dem Zusammenhang sind auch Li-Zellen bzw. Li-Akkus ... ADR 1.1.3.7 ist klar ... aber wie transportiere ich Li-Akkus/-Zellen im Nachschubbetrieb oder E-Scooter und Co.?


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: THW Stromerzeuger UN 3528? [Re: Udo Freitag] #29734 16.10.2020 12:47
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,805
Gerald Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,805
Hallo Udo,
Antwort auf
Das Heizgerät hat einen Brennstofftank mit einem maximalen Volumen von 1500 l


Bei Nutzung von UN 3528 und der Sondervorschrift 363 sind die Auflagen unter a) bis m) einzuhalten.

Bei Variante 1 ist z.b. j) einzuhalten, da geht es um die Kennzeichnung nach 5.2.2 (Gefahrzettel 100x100mm) an zwei gegenüberliegenden Seiten und l) hier kommt das Beförderungspapier zum Einsatz mit den Eintrag "BEFÖRDERUNG NACH SONDERVORSCHRIFT 363" und nur wenn ein Tunnel durchfahren wird ist die zweite Strichaufzählung zu beachten.

Das bedeutet für mich, wenn diese zweite Strichaufzählung nicht zutrifft auch keine orangefarbene Tafel!

Bei 2. Variante ist für den Brennstofftank UN 3528 und Sondervorschrift 363 nutzbar, also Kennzeichnung mit Gefahrzettel nach j) und der Eintrag unter l) entfällt, da kleiner 1000 Liter, für den IBC ist der Unterabschnitt 1.1.3.6 anzuwenden mit den Auflagen nach Absatz 1.1.3.6.2.

@Udo

Antwort auf
Allen anderen Fahrten - außer Versorgungsfahrten - fallen unter 1.1.3.1 c).


Das sehe ich nicht so, denn wie Aw in seinem Beitrag schrieb gibt es seit 2019 einen neuen Eintrag in der RSEB unter 1-5.3, welcher den Unterabschnitt 1.1.3.1 d) erläutert.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 16.10.2020 13:00. Bearbeitungsgrund: Nachtrag für @ Udo

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: THW Stromerzeuger UN 3528? [Re: Gerald] #29735 16.10.2020 13:18
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 160
U
UBurkhard Offline
Veteran
Offline
Veteran
U
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 160
Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Das sehe ich nicht so, denn wie Aw in seinem Beitrag schrieb gibt es seit 2019 einen neuen Eintrag in der RSEB unter 1-5.3, welcher den Unterabschnitt 1.1.3.1 d) erläutert.


Da musst du vorsichtig sein, was Einsatzkräfte im Sinne des 1.1.3.1.d) sind, steht in RESB 1-5.1.
Fährt das THW mit behördlichen Einsatzauftrag, sind wir unbestritten in 1.1.3.1.d), dazu zählen dann auch (genehmigte) Übungs- und Bewegungsfahrten usw.
Gleiches gilt auch für die Weißen Hilfsorganisationen ... behördlicher Auftrag in der öffentlichen Gefahrenabwehr / Katastrophenschutz = Freistellung nach 1.1.3.1 d).
Anders sieht das aus, wenn es sich beim THW um "eigene" Aufgaben handelt, z.b. der Helfervereinigung, oder bei Hilfsorganisationen die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke - da bist du dann in 1.1.3.1 c)

Das BMVI hat 2019 die (rechtstheoretische) Auffassung vertreten, das bei internen oder externen Versorgungsfahrten eben keine "Gefahr im Verzug" oder Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit" angenommen werden kann, da die Versorgung, auch im laufenden Einsatz, planbar ist. Also bleibt dafür nur 1.1.3.1.6. oder das volle Programm.

Erleichtert die Schulung der Einsatzkräfte nicht wirklich ...


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: THW Stromerzeuger UN 3528? [Re: Gerald] #29736 16.10.2020 13:35
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo,
beim THW gibt es u.a. Anhänger mit Stromerzeugern.


Um was soll es denn am Ende des Tages gehen Gerald? Um eine Beratung des THW? Um eine Schulung? Oder was ist am Ende dein Ansinnen?

Seite 1 von 4 1 2 3 4

Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Defintion Verantwortlichkeiten
von Wolfgang - 28.03.2024 14:54
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
DIN 55415
von M.A.T. - 23.03.2024 22:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3