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IATA Overpack #29764 20.10.2020 09:22
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Fireangel77 Offline OP
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Hallo zusammen,

wir haben aktuell ein Problem bzgl. der Definition des Overpacks bei Luftfrachtsendungen, hier wäre eure Einschätzung sehr hilfreich. Leider sind m.E. die Definitionen in den Vorschriften dabei nicht sehr hilfreich.

Beispiel:
Das Produkt ist in 1A2-Gebinden (ca. 20 L) abgefüllt und wird jeweils einzeln in Kartons verpackt, welche dann wieder auf eine Palette gestellt werden. Die Kennzeichnung der Fässer, der Umverpackung und das Thema Sichtbarkeit ist soweit klar. Die Frage ist, ob die Kartons oder erst die Palette die Umverpackung sind. Durch den Karton ist die Kennzeichnung auf den Fässern ja nicht mehr erkennbar und nach meinen Verständis und der Info aus 7.1.7.1 wären die Kartons entsprechend jeweils als Umverpackung zu kennzeichen. Das heißt also, es wären 12 Overpacks (Kartons) und die Palette ist das Ladehilfsmittel o.ä.. Der Checker war eben natürlich aber anderer Meinung als wird. Natürlich wäre es für den Ablauf auch einfacher, nur die Palette zu kennzeichnen, das halte ich aber auch rein logisch nicht für richtig.

Vielen Dank für eurer Feedback dazu.

Re: IATA Overpack [Re: Fireangel77] #29766 20.10.2020 09:46
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Claudi Online
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Die Kartons sind zweifelsfrei Overpacks. Die Fässer darin sind zugelassen, in Übereinstimmung mit den blauen Seiten Packing Instructions etc.

Die Kartons können keine Außenverpackungen sein, dazu müssten sie auch bauartgeprüft UN4G... sein, die Menge 20 L in den dann als Innenverpackung betrachteten Fässern müsste mit der PI konform sein und die UN4G müssten überhaupt mit den Fässern als Innenverpackung gemäß Zulassungsschein nutzbar sein oder sogar 4GV-Verpackung mit weiterem erhöhten Verpackungsaufwand sein... das sind nicht alles erfüllt sein, also was sollen die Kartons anderes sein als Overpacks? Zwischenverpackungen gibt es an der Stelle nicht.

Die reine Holzpalette ist kein Overpack, aber da die Kartons da nicht von alleine drauf stehen bleiben und man Spannbänder, Folie etc. benutzt, ist eben diese z. B. Folie nochmal ein Overpack. Also ein Overpack, was 12 Overpacks enthält. Nur die Folie zu kennzeichnen geht nicht, denn wenn man diese öffnet, müssten sich darin korrekte Packstücke befinden, was nicht der Fall ist, da keine Kennzeichnung. Wenn also bei einem Zwischenfall die Folie weg ist, ist auch die GG-Info weg, da innerhalb der Karton-Overpacks versteckt...

Mögliche Lösungen:

Müssen die Kartons sein? Kann man nicht die Fässer vernünftig auf die Palette packen und diese als einziges Overpack behandeln?

Muss die Palette mitfliegen? Könnte man nicht auch die Sendung, bestehend aus 12 Overpacks, ohne Palette anliefern zw. am Flughafen die Palette abpacken und denen 12 Overpacks hinstellen? Wobei man dann auch wieder die Kartons weglassen und einfach 12 1A2-Fässer verschicken könnte.

Ganz stur ausgehend von den Fässern die Kartons als Overpacks kennzeichnen/markieren (alphanumerische IDs nicht vergessen!). Diese nun alle auf die Palette, Folie drum, wieder stur nach Vorgabe das Paletten-Overpack kennzeichnen. Empfehlung und nicht verboten: draufschreiben "This overpack contains 12 overpacks # ... # ..." <-- da die IDs auflisten und lieber detaillierte Gewichtsangaben zum Inhalt machen.
Die DGD entsprechend erstmal als overpack used # ... # ... ausfüllen und darunter nochmal "overpack used (contains 12 fibreboard overpacks as described above)"

Es ist nicht verboten, mehr Angaben zu machen und bei dieser Verpackungsweise muss man es halt so beschreiben, dass für Dritte verständlich ist, was man da gebaut hat.

Re: IATA Overpack [Re: Fireangel77] #29767 20.10.2020 10:01
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Korrektur: Es ist 1A1 nicht 1A2

Re: IATA Overpack [Re: Fireangel77] #29768 20.10.2020 10:08
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Guten Tag Fireangel77

"UMVERPACKUNG (OVERPACK) Eine Umschließung, verwendet von einem einzelnen Versender, um ein Versandstück oder mehrere Versandstücke aufzunehmen und um damit zur Erleichterung von Abfertigung und Lagerung eine Umschlagseinheit zu bilden. "

Diese Definition ist wahrscheinlich bekannt.
Zu Deiner Frage -
Wird die Versendererklärung auf 12 Umverpackungen aufgemacht dann müssen alle 12 Umverpackungen mit eindeutigen ID-Markierungen versehen sein und mit allen für eine Umverpackung erforderlichen Kennzeichnungen und Markierungen versehen sein. Werden somit als 12 Packstücke der Airline übergeben
Natürlich dürfen für den Vorlauf zum AP diese Umverpackungen, aus Gründen der Ladungssicherung, nochmal auf einer Palette zusammengefasst werden.
Beispiele für das weitere Vorgehen bei der Anlieferung:
- Palette ist bei der Anlieferung vom Fahrer wieder aufzubrechen
- Palette wir im Vorfeld über eine zusätzliche Markierung eindeutig als Ladungssicherung für den Vorlauf (ADR) kenntlich gemacht.

Bei der von Dir beschriebene Variante - ordnungsgemäß markierte und gekennzeichnete Einzelverpackung (12 x 1A2) wird zum erweiterten Schutz in einen Karton gegeben und dann auf einer Palette zusammengefasst, welche dann auch so zur Beförderung aufgegeben wird.
In diesem Moment handelt es sich um EINE Umverpackung auf welcher alle auf den Einzelverpackungen befindlichen Kennzeichen und Markierungen reproduziert werden müssen. Die zusätzlichen Verpackungen (Kartonagen) müssen in diesem Fall nicht nochmal gekennzeichnet und markiert werden.
Das Wort "Umverpackung/Overpack" impliziert das alle in der Umverpackung befindlichen Verpackungen allen anwendbaren Vorschriften der Beförderungsbedingungen entsprechen

Gruß Markus

Re: IATA Overpack [Re: Claudi] #29769 20.10.2020 10:15
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Hallo Claudi,

vielen Dank für deine umfangreiche Antwort.

Gut zu wissen, das wir vom Grundsatz her einer Meinung sind. wink Aufgrund von Beschädigungen und anderen Themen haben wir entschieden, die Kartons zu verwenden. Das gilt sowohl für die Fässer auf der Palette, als auch den palettierten Versand. Bin schon lange dabei, aber doch immer wieder sehr interessant, in welchem Zustand Fässer bei der Anlieferung manchmal aussehen können. Daher kommt auch der einzelne/lose Transport der Kartons nicht in Frage.

Habt Ihr Erfahrungen mit der Deklaration von Overpacks im Overpack? Ich würde vermuten, was der Checker nicht kennt, mag er auch nicht.


Viele Grüße

Re: IATA Overpack [Re: gefahrgutbaer] #29771 20.10.2020 10:29
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Hallo Markus,

auch danke für deine Antwort. Leider hatte ich das befürchtet. Zwei Antworten, zwei Meinungen.

Ich denke, dieser Fall ist nicht unüblich, aber wohl nicht eindeutig in den Vorschriften niedergeschrieben. Oder weiß jemand ob das so oder ähnlich irgendwo vermerkt ist?
Im aktuellen Fall hätte der Checker auch gerne die Palette als Overpack

Gruß
Thorsten

Re: IATA Overpack [Re: Fireangel77] #29772 20.10.2020 10:46
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Ursprünglich geschrieben von: Fireangel77
Hallo Markus,

auch danke für deine Antwort. Leider hatte ich das befürchtet. Zwei Antworten, zwei Meinungen.

Ich denke, dieser Fall ist nicht unüblich, aber wohl nicht eindeutig in den Vorschriften niedergeschrieben. Oder weiß jemand ob das so oder ähnlich irgendwo vermerkt ist?
Im aktuellen Fall hätte der Checker auch gerne die Palette als Overpack

Gruß
Thorsten


Das Problem bei dieser Sichtweise ist doch, dass, wenn die Folie verloren geht, aufreisst und der Inhalt rausfällt etc., die Information weg ist und nicht auf der nächsten Verpackungsschicht wiederum zu sehen ist, d.h. dann stehen da plötzlich 12 neutrale Kartons. Oder ist das gar nicht die Intention einer Overpackkennzeichnung sondern einfach nur die Information auf der äußersten Schicht - was sich drinnen abspielt, ist egal, da die Vorschriften natürlich nicht für den Fall eines Unfalls gemacht sind sondern für normale Beförderungsbedingungen?

Re: IATA Overpack [Re: Fireangel77] #29773 20.10.2020 11:07
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Ursprünglich geschrieben von: Fireangel77
Ich denke, dieser Fall ist nicht unüblich, aber wohl nicht eindeutig in den Vorschriften niedergeschrieben. Oder weiß jemand ob das so oder ähnlich irgendwo vermerkt ist?
Im aktuellen Fall hätte der Checker auch gerne die Palette als Overpack

Moin,
im Anhang A der IATA-DGR ist eine Umverpackung eine Umschlags-Einheit, welche mehrere Versandstücke enthält, zur leichteren Handhabung - das meint wohl der Checker.
Liesst man jetzt weiter - was der Checker auch einmal machen sollte - kommt der Part mit der Stimmigkeit der Regeln was die Versandstücke betrifft - somit haben die Vorredner Recht, dass das nur der Kanister sein kann wegen der Bauartprüfung. Somit sind die Kartons die Umverpackung und in die DGD gehört: 1 pastic jerrican x 20L, overpack used x 12, marked A1, A2,...

Liesst man am Ende die Anmerkung, wo eine Bänderung als Umverpackung betrachtet werden kann, bedeutet das nicht dass das so sein muss.
Ihr habt somit gute Argumente gegen eine Ablehnung.
gruss..aw

Re: IATA Overpack [Re: aw_] #29775 20.10.2020 15:23
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Fireangel77 Offline OP
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Hallo zusammen,

wir versuchen es nun mit der Empfehlung von aw, wobei es nach erneuter Nachfrage danach aussieht, als wären wohl doch "nur" die Daten im AWB abweichend.
Das ist ja aber Aufgabe des Spediteurs. Schauen wir mal.

Viele Grüße
Thorsten

Re: IATA Overpack [Re: Fireangel77] #29804 26.10.2020 14:36
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Was wäre denn in dem Fall, dass die Fässer hier in Kartons (Overpacks) und diese nochmal in einen großen Karton als "Over-Overpack" gepackt worden wären, also die äußere Schicht keine bloße Bänderung wäre...

Also kann ich im Luftverkehr ein oder mehrere Overpacks in ein Overpack packen?
Oder lässt man das lieber, weil das sowieso Rückfragen gibt und der Checker dann Puls kriegt?

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