Hallo liebe Gefahrgutexperten,
Kurz zu mir: ich arbeite in einem größeren Chemie Betrieb und kontrolliere täglich mehrere LKW´s (von Tankzüge über PlanenLKW bis Mulden) aus unterschiedlichsten Herkunftsländer auf Gefahrgut.
Ich habe eine Frage, bei uns haben wir mehrere TankContainer die mit GFG gefüllt werden.
Hier gibt es ja das Tankschild mit den P und L Prüfungen (alle 2,5 Jahre und 5 Jahre), welche auch im Gefahrgutrecht hinterlegt ist unter 6.7.3.15.
Was ist jedoch, wenn das CSC Datum (insofern der TC kein ACEP aufweist) abgelaufen ist? Sprich in dem Feld „Date of next Examinition“ das Datum nicht mehr stimmt.
Jedoch die P und L Prüfung in Ordnung ist... (insofern das Möglich ist, hatte den Fall zwar noch nicht)
Darf der TankContainer gefüllt werden?
Wenn nein, wo ist das rechtlich hinterlegt? Ist das überhaupt im GFG Recht hinterlegt oder wo anders? Oder reicht die gültige P und L Prüfung?
Danke für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Maxi