Armer Bertie... ich glaube, du versuchst dein Bestes, aber kämpfst gegen harte Gegner. Nur die allermeisten Sachen hinsichtlich Lithium-Batterien SIND geregelt. Vielleicht nicht zufriedenstellend, nicht abschließen, nicht rundum, aber es gibt da ne ganze Menge genau nachlesbare Regelungen. Die kann man super in Lehrgängen kennenlernen, zB von Herrn Werny bei
https://www.lithium-batterie-service.de/ oder einschlägigen Schulungsanbietern (TÜV, Dekra, ...).
Also das Foto ist totaler Bullshit. Am besten machen wir die UN-Nummer noch kleiner, damit es auch niemand mehr ohne Lupe lesen kann...

Die Nummerngröße hier ist tatsächlich nicht geregelt (aber hauptsache ab 2021 wird das Zeichen quadratisch (oder weiterhin rechteckig), das ist wichtig ;-) ) aber deutlich wäre schon schön.
Naja und unten, das ist wirklich klar im ADR, IMDG-Code, IATA DGR, US-Recht (49 CFR) geregelt, da kommt eine Telefonnummer hin für Informationen. Wessen: hatten wir schon, nicht eindeutig geregelt, aber irgendeine Telefonnummer muss.
Das 9A-Label kann sein, WENN das ein Versand nach IATA Packing Instruction P9XX Section IB war, sonst hat das 9A-Label da nix zu suchen. Aber: Bei Luftversand nach IB benötigt man IATA-geschultes Personal (PK1, PK2) und eine Shippers Declaration...
Auch die schwäbische Hausfrau muss sich übrigens an ein paar Regelungen halten, wenn sie zB Li-Batterien im Gepäck in den Flieger mitnehmen will oder per Paket ein entsprechendes Teil (Powerbank, Telefon, Akku etc.) per Paketdienst verschicken will. Steht in deren AGB, die akzeptiert man bei Vertragsschluß, ob man sie gelesen hat oder nicht.