Re: Klassifizierung basisches Gemisch
[Re: Peter Müller]
#29933
16.11.2020 08:43
|
Registriert: Jun 2019
Beiträge: 43
Nitro
Spezi
|
Spezi
Registriert: Jun 2019
Beiträge: 43 |
Hallo Zusammen
Die Unterscheidung organisch / anorganisch (Sammeleintragung) wird dann relevant, wenn man ein Gebinde auswählen will. Bei basischen Stoffen werden gerne Gebinde aus Kunststoff eingesetzt. Diese müssen für den Stoff oder eine gleichwertige Standardflüssigkeit zugelassen sein (ADR 4.1.1.21.8). Bei der Verpackungsauswahl für Sammeleintragungen (4.1.1.21.5) sind organische Bestandteile zu Berücksichtigen. Deswegen würde ich hier auch entsprechend Klassieren.
Gruss Nitro
|
|
Re: Klassifizierung basisches Gemisch
[Re: Nitro]
#29934
16.11.2020 11:26
|
Registriert: May 2008
Beiträge: 806
aw_
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 806 |
Moinsen, habe auch einmal eine Frage dazu. Ein Gemisch mit 2% Salpetersäure (neben 5% Selenium dioxide) müsste eigentlich UN3264 lauten, wegen des PH Werts von 0,4 oder? Der Hersteller hat es als UN 1760 eingestuft. Trifft hier auch die Argumentation von Skypainter zu, also das beides geht? Dann ist (oder wäre bei beiden UN-Nummern) als einziger Auslöser Salpetersäure angegeben, und wir wissen ja, dass bei namentlich genannten Stoffen gerne das Argument kommt, dass die UN-Nummer des namentlich genannten Stoffes vorzuziehen ist. Wie seht ihr das bzw. wie regelt ihr das.. so laufen lassen und jedes Mal damit rechnen sich rechtfetigen zu müssen weil die Ware ja ersteinmal so lange stehen bleibt. Selenium dioxide als zweiten Auslöser anzugeben bringt nicht wirklich etwas, da das ja kein GG ist. Aber so wäre wenigestens 'Ruhe' da Salpetersäure nicht mehr allein da steht. Bin hier etwas ratlos ..Danke schonmal und bleibt gesund. gruss..aw
|
|
Re: Klassifizierung basisches Gemisch
[Re: aw_]
#29937
16.11.2020 12:24
|
Registriert: Oct 2013
Beiträge: 228
Marco66
Methusalem
|
Methusalem
Registriert: Oct 2013
Beiträge: 228 |
Hallo
hier ist eindeutig die UN-Nummer 2031 "SALPETERSÄURE, andere als rotrauchende, mit weniger als 65 % Säure" zu nehmen. Wie Du sagtest, ist die Salpetersäure das einzige enthaltene Gefahrgut, dann ist diese Einzeleintragung zu nehmen.
Der pH-Wert ist nicht transportrelevant und hat keinerlei Auswirkung auf die Klassifizierung.
Ich empfehle dringend einen Trainingskurs im Klassifizieren. Schreib mir eine PN, wenn du mehr wissen möchtest.
Mit freundlichen Grüßen Marco66
|
|
Re: Klassifizierung basisches Gemisch
[Re: Marco66]
#29939
16.11.2020 12:44
|
Registriert: May 2008
Beiträge: 806
aw_
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 806 |
Moin Marco, danke erstmal. Das mit dem Kurs möchte ich tatsächlich machen, warte aber bis das wieder als Präsenzveranstaltung möglich ist. Das Problem ist aber, dass wir viele Stoffe einkaufen um sie zu benutzen und teilweise an Baustellen hinterherschicken, als Versender sozusagen, und da bist Du immer ein Stückweit abhängig von den Angaben des Herstellers. Was möchte ich damit sagen? Ich klassifiziere nicht! Habe übrigens Dein Argument bei unserem Beispiel hervorgebracht, das interessiert den Herr Hersteller aber hezlich wenig. Jetzt haben wir ein SDB mit falschen Angaben welches keine Reederei akzeptiert, und nun? Das Problem kennen wohl (fast) alle. Heute morgen fällt mir die ge-la 11/20 in die Hände und da lese ich einen Artikel über Salpetersäure (Seite 15) und der Autor hat da eine Tabelle zur Einstufung reingepackt und da ist bis 5% UN3264 eingetragen. Gestaffelt von 0,1% bis kleiner 5% nur mit abweichenden H-Sätzen. Erst grösser/gleich 5% kommt die UN2031. Deshalb meine Mail heute morgen.. ersma..aw
|
|
Re: Klassifizierung basisches Gemisch
[Re: Marco66]
#29940
16.11.2020 15:24
|
Registriert: May 2015
Beiträge: 287
Skypainter
Urgestein
|
Urgestein
Registriert: May 2015
Beiträge: 287 |
Hallo hier ist eindeutig die UN-Nummer 2031 "SALPETERSÄURE, andere als rotrauchende, mit weniger als 65 % Säure" zu nehmen. Wie Du sagtest, ist die Salpetersäure das einzige enthaltene Gefahrgut, dann ist diese Einzeleintragung zu nehmen.
Hallo Marco 66, diese Aussage ist richtig, da Salpetersäure als einzig enthaltener Gefahrstoff das Klassifizierungsergebnis bestimmt. @ aw_ weder die UN 1760 noch die UN 3264 sind möglich. UN 1760 ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF N.A.G. (Salpetersäure) verbietet sich, da Salpetersäure eine eigene UN-Nummer hat und hier als alleiniger Auslöser genannt ist. Der pH-Wert ist nicht transportrelevant und hat keinerlei Auswirkung auf die Klassifizierung.
Das kann ich so nicht stehen lassen. Ich kenne sehr viele Gemische, die aufgrund der vielen Bestandteile ausschließlich über den pH-Wert klassifiziert wurden.
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
|
|
Re: Klassifizierung basisches Gemisch
[Re: Skypainter]
#29947
16.11.2020 22:06
|
Registriert: Nov 2005
Beiträge: 45
Peter Müller
Spezi
|
Spezi
Registriert: Nov 2005
Beiträge: 45 |
Hallo Zusammen,
der Aussage von Skypainter muss ich hier widersprechen.
Ob Salpetersäure hier gefahrgutrechtlich der einzige Gefahrauslöser ist, spielt keine Rolle. Es handelt sich um ein Gemisch oder Zubereitung, ist also keine "reine" Salpetersäure.
Die richtige Einstufung wäre hier "UN 3264 ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (enthält Salpetersäure)"
Ich wünsche einen gefahrlosen Abend.
|
|
Re: Klassifizierung basisches Gemisch
[Re: Skypainter]
#29948
17.11.2020 08:16
|
Registriert: Oct 2013
Beiträge: 228
Marco66
Methusalem
|
Methusalem
Registriert: Oct 2013
Beiträge: 228 |
Hallo Skypainter Der pH-Wert ist nicht transportrelevant und hat keinerlei Auswirkung auf die Klassifizierung.
Das kann ich so nicht stehen lassen. Ich kenne sehr viele Gemische, die aufgrund der vielen Bestandteile ausschließlich über den pH-Wert klassifiziert wurden. Vielleicht sollte ich das konkretisieren. Ich meinte ausschließlich die Einstufung im Gefahrgutbereich. Der pH-Wert ist in GHS ein valides Kriterium.
Mit freundlichen Grüßen Marco66
|
|
Re: Klassifizierung basisches Gemisch
[Re: aw_]
#29949
17.11.2020 09:21
|
Registriert: Oct 2013
Beiträge: 228
Marco66
Methusalem
|
Methusalem
Registriert: Oct 2013
Beiträge: 228 |
Hallo aw Das Problem ist aber, dass wir viele Stoffe einkaufen um sie zu benutzen und teilweise an Baustellen hinterherschicken, als Versender sozusagen, und da bist Du immer ein Stückweit abhängig von den Angaben des Herstellers. Was möchte ich damit sagen? Ich klassifiziere nicht!
Ja, das Problem kenne ich. Die Herstellerangaben sind oft nicht korrekt. Wenn Du magst, dann schaue Dir mal das Ablaufdiagramm in der IATA Abbildung H.5.B an. Dort sind die Arbeitsschritte des Klassifizierens dargestellt. Ich vermute, Du fällst in diesen Bereich. Habe übrigens Dein Argument bei unserem Beispiel hervorgebracht, das interessiert den Herr Hersteller aber herzlich wenig. Jetzt haben wir ein SDB mit falschen Angaben welches keine Reederei akzeptiert, und nun? Das Problem kennen wohl (fast) alle.
Das tut mir leid. Was sagt denn der Hersteller dazu, dass ihr sein Produkt nicht nutzen könnt. Habt ihr die Möglichkeit über Euren Einkauf sanften Druck auszuüben? Heute morgen fällt mir die ge-la 11/20 in die Hände und da lese ich einen Artikel über Salpetersäure (Seite 15) und der Autor hat da eine Tabelle zur Einstufung reingepackt und da ist bis 5% UN3264 eingetragen. Gestaffelt von 0,1% bis kleiner 5% nur mit abweichenden H-Sätzen. Erst grösser/gleich 5% kommt die UN2031. Deshalb meine Mail heute morgen.. ersma..aw
Der von mir sehr geschätzte Autor, für den ich größten Respekt empfinde und den ich persönlich kenne, hat eine Praxis der Übertragung von CLP-Daten in das Transportrecht, die ich nicht teile. Er hat in diesem Fall die stoffspezifischen Grenzwerte im CLP mit den daraus resultierenden H-Sätzen als Grundlage für die Gefahrguteinstufungen genommen. Wir kennen die kompromisslose Klarstellung in allen Transportvorschriften, dass nur die Informationen aus den Kapiteln der Gefahrgutvorschriften selbst als Grundlage für Einstufungen dienen dürfen und dass eine namentlich genannte Eintragung nur mit behördlicher Genehmigung verändert werden darf. Es existiert im Transportrecht keine Grenze bei 5% und Salpetersäure ist namentlich genannt. Verunreinigungen und Verdünnungen sind explizit im Transportrecht als zu ignorieren anzusehen, es sei denn, sie verändern die Eigenschaften des Stoffes, Gemisches oder Artikels. Wenn das so ist, muss meines Erachtens mit den Methoden des Transportrechts ein Nachweis erbracht werden.
Mit freundlichen Grüßen Marco66
|
|
Re: Klassifizierung basisches Gemisch
[Re: Marco66]
#29950
17.11.2020 10:12
|
Registriert: May 2008
Beiträge: 806
aw_
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 806 |
Moin Marco, danke für Deinen Input! Vermute mal die Entscheidung zu UN3264 erfolgt anhand der VGIII - diese gibt es bei UN2031 nicht. gruss..aw
|
|
Re: Klassifizierung basisches Gemisch
[Re: Peter Müller]
#29951
17.11.2020 10:15
|
Registriert: Apr 2017
Beiträge: 36
_cK_
Spezi
|
Spezi
Registriert: Apr 2017
Beiträge: 36 |
Ob Salpetersäure hier gefahrgutrechtlich der einzige Gefahrauslöser ist, spielt keine Rolle. Es handelt sich um ein Gemisch oder Zubereitung, ist also keine "reine" Salpetersäure.
Die richtige Einstufung wäre hier "UN 3264 ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (enthält Salpetersäure)"
Das würde ich aber im Widerspruch zu Kapitel 2.1.3.3 ADR sehen. Die Ausnahme "b) aus der Benennung und der Beschreibung des in Kapitel 3.2 Tabelle A namentlich genannten Stoffes geht hervor, dass die Eintragung nur für den reinen Stoff gilt;"kann hier nicht zutreffen, da eine Prozentangabe immer auf ein Gemisch hinweist.
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|
|
|