Transformatoren mit PCB
#30184
08.01.2021 13:22
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Speedy
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Hallo zusammen,
bei uns im Unternehmen ist die folgende Frage aufgekommen.
Fällt ein Transformator der mit PCB haltigem Isolieröl (UN 2315) gefüllt ist unter die Vorschriften des ADR. Ausserdem stellt sich die Frage ob dieser wenn er Restentleert ist als ungereinigte leere Verpackung zählt. Muss der Transport in diesem Fall gekennzeichnet werden weil er einen gefährlichen Stoff enthält ?
Über ein kurze Info hierzu wäre ich sehr dankbar
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Re: Transformatoren mit PCB
[Re: Speedy]
#30185
08.01.2021 13:34
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Michael
Großmeister
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Ich würde mal UN 3548 prüfen.
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Re: Transformatoren mit PCB
[Re: Speedy]
#30204
12.01.2021 19:58
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UM
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Glückauf Speedy,
schau einmal unter 2.2.9.1.5 ADR. Danach kannst (solltest) du den Transformator unter der UN 2315 usw. einstufen. Im Bef-papier allerdings noch angeben: Transformator, leer, ungereinigt Das ganz gehört in die Klasse 9, VG II, Beförderungskategorie: 0 Auch eine leere ungereinigte Verpackung mit Restinhalten von UN 2315 bleibt Beförderungskategorie 0.
UN 3548 wäre BK 4, M.E. nicht zutreffend für euren Transport.
Gruß UM
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Re: Transformatoren mit PCB
[Re: UM]
#30206
13.01.2021 09:19
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Claudi
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Definitiv UN2315, ggf. hilft die SV 305 weiter, das Öl/ den Trafo freizustellen.
Der Trafo ist keine Verpackung, sondern er muss gem. Verpackungsanweisung P906 verpackt werden. Demensprechend kann ein leerer, aber nicht gereinigter Trafo auch keine leere ungereinigte Verpackung sein.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 13.01.2021 09:20.
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Re: Transformatoren mit PCB
[Re: Claudi]
#30212
13.01.2021 18:30
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UM
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Glückauf Claudi, das ist falsch rübergekommen. Natürlich ist der Transformator keine Verpackung. Mein Hinweis bezog sich mehr auf die Beförderungskategorie für leere ungereinigte Verpackungen mit PCB-Resten. Da diese schon BK 0 ist. Bei der UN 3548 wäre es BK 4. Eben ein großer Unterschied, daher würde die UN 3548 schon nicht passen.
MfG UM
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Re: Transformatoren mit PCB
[Re: Speedy]
#30213
13.01.2021 18:32
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UM
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Glückauf Speedy,
hier auch etwas aus dem ADR 2021: Macht es noch deutlicher. 2.1.3.4.3 Gebrauchte Gegenstände, wie z. B. Transformatoren und Kondensatoren, die eine in Absatz 2.1.3.4.2 genannte Lösung oder ein in Absatz 2.1.3.4.2 genanntes Gemisch enthalten, sind immer derselben Eintragung der Klasse 9 zuzuordnen, vorausgesetzt:
a) sie enthalten darüber hinaus keine anderen gefährlichen Bestandteile mit Ausnahme von polyhalogenierten Dibenzodioxinen und -furanen der Klasse 6.1 oder von Bestandteilen der Verpackungsgruppe III der Klasse 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 6.1 oder 8 und
b) sie weisen nicht die in Absatz 2.1.3.5.3 a) bis g) und i) angegebenen Gefahreigenschaften auf.
MfG UM
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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