Hallo Nico,
Wer muss das Formular unterzeichnen?
In der VERORDNUNG (EU) 2019/1148 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 steht im:
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ANHANG III MUSTER FÜR EINE GENEHMIGUNG Muster einer Genehmigung für ein Mitglied der Allgemeinheit für den Erwerb, die Verbringung, den Besitz oder die Verwendung von beschränkten Ausgangsstoffen für Explosivstoffe nach Artikel 6 Absatz 8. und im
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ANHANG IV ERKLÄRUNG DES KUNDEN zu der bzw. den speziellen Verwendung(en) eines beschränkten Ausgangsstoffs für Explosivstoffe gemäß der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 )
dass heist für mich, dass die beauftragte Person aus dem Anhang III, die Unterschrift im Anhang IV zeichnet.
Du solltest Dich aber mal mit der zuständige Behörde gemäß AusgStG gemäß §3 Abschnitt 1 bzw. §5 in Verbindung setzen, und da in der EU-Verordnung im Artikel 3 Begriffsbestimmungen in Ziffer 5. der Begriff
"Verbringung" steht, gehe ich mal davon aus, dass es in dem jeweiligen Bundesland die Behörde ist, welche auch nach Sprengstoffrecht verantwortlich ist.
Unter
LAGetSi-Info erhälst Du ein Merkblatt in welchen Hinweise zum AusgStG der Behörde in Berlin stehen.
Im Anhang habe ich als PDF-Datei einige Informatione im Bezug AusGStg und der EU-Verordnung zusammengefasst. Ich hoffe, dass hilft Dir weiter.