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Verordnung (EU) 2019/1148 #30277 25.01.2021 15:43
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Niko_Prepp Offline OP
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Hallo zusammen,

wir haben in der vergangenen Woche von einem unserer Lieferanten für Wasserstoffperoxide (an den Einkauf gerichtet) eine Aufforderung bekommen ein Formular, wie es in dieser Verordnung verlangt wird, auszufüllen.

Das Thema hängt gerade bei uns an der Tischgruppe, genauer beim Gefahrstoffbeauftragten, etwas fest.

Wir fragen uns zum einen, wer muss das Formular unterzeichnen?
Und zum anderen, wer muss dafür sorgen das dieses Dokument an unseren Kunden weitergeleitet wird?



https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32019R1148

Viele Grüße
Niko

Re: Verordnung (EU) 2019/1148 [Re: Niko_Prepp] #30281 25.01.2021 17:24
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Gerald Offline
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Hallo Nico,
Antwort auf
Verordnung (EU) 2019/1148


Diese Verordnung der EU wurde in dem Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 umgesetzt, und das findest Du im Bundesanzeiger Nr. 59 vom 09.12.2020, Seite 2678.

In der 994. Bundesratsitzung vom 09.10.2020 unter Top 30 findest Du die entsprechenden Dokumente, in welchen Du die entsprechenden Erläuterungen findest.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verordnung (EU) 2019/1148 [Re: Gerald] #30282 26.01.2021 08:26
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Niko_Prepp Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo Nico,
Antwort auf
Verordnung (EU) 2019/1148


Diese Verordnung der EU wurde in dem Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 umgesetzt, und das findest Du im Bundesanzeiger Nr. 59 vom 09.12.2020, Seite 2678.

In der 994. Bundesratsitzung vom 09.10.2020 unter Top 30 findest Du die entsprechenden Dokumente, in welchen Du die entsprechenden Erläuterungen findest.


Hallo Gerald,

vielen Dank für das raussuchen. Sinn und Herkunft ist mir bekannt. Mir ging es eher um die beiden Fragen.

Wer muss das Formular unterzeichnen?
Wer kümmert sich um das weitergeben an seine Kunden?
(Wohl eine interne Regelung, hier sind Erfahrungswerte gefragt)


Viele Grüße
Niko

Re: Verordnung (EU) 2019/1148 [Re: Niko_Prepp] #30294 27.01.2021 14:37
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Gerald Offline
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Hallo Nico,
Antwort auf
Wer muss das Formular unterzeichnen?


In der VERORDNUNG (EU) 2019/1148 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 steht im:

- ANHANG III MUSTER FÜR EINE GENEHMIGUNG Muster einer Genehmigung für ein Mitglied der Allgemeinheit für den Erwerb, die Verbringung, den Besitz oder die Verwendung von beschränkten Ausgangsstoffen für Explosivstoffe nach Artikel 6 Absatz 8. und im

- ANHANG IV ERKLÄRUNG DES KUNDEN zu der bzw. den speziellen Verwendung(en) eines beschränkten Ausgangsstoffs für Explosivstoffe gemäß der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 )

dass heist für mich, dass die beauftragte Person aus dem Anhang III, die Unterschrift im Anhang IV zeichnet.

Du solltest Dich aber mal mit der zuständige Behörde gemäß AusgStG gemäß §3 Abschnitt 1 bzw. §5 in Verbindung setzen, und da in der EU-Verordnung im Artikel 3 Begriffsbestimmungen in Ziffer 5. der Begriff "Verbringung" steht, gehe ich mal davon aus, dass es in dem jeweiligen Bundesland die Behörde ist, welche auch nach Sprengstoffrecht verantwortlich ist.

Unter LAGetSi-Info erhälst Du ein Merkblatt in welchen Hinweise zum AusgStG der Behörde in Berlin stehen.

Im Anhang habe ich als PDF-Datei einige Informatione im Bezug AusGStg und der EU-Verordnung zusammengefasst. Ich hoffe, dass hilft Dir weiter.

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
Erläuterung zum AusgStG.pdf (19.56 KB, 449 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verordnung (EU) 2019/1148 [Re: Gerald] #30302 27.01.2021 17:08
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Niko_Prepp Offline OP
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Hallo Gerald,

vielen Dank für die Erläuterungen. Ich geh das ganze mal mit unserem Gefahrstoff- und Abfallbeauftragten durch und schaue dann wie wir damit umgehen.

Spontan wurde es wohl so abgesprochen, das die Projektierung diese Erklärung für unseren Lieferanten unterzeichnet. Wie wir es weiterreichen, muss noch geklärt werden.


Viele Grüße
Niko


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