Hallo Thomas,
Eine Begrenzung der Verwendungsdauer gibt es nur bei Kunststofffässern und Kunststoff-IBC für 5 Jahre.
Stimmt vom Prinzip, aber zum Beispiel bei
UN 1790 und UN 2031 stimmt es
nicht, da im Kapitel 3.2 bei diesen UN-Nummern, die Verpackungsanweisung
P001 (Spalte 8) und die Sondervorschrift
PP81 (Spalte 9a) steht, und da sind es nur
zwei Jahre vom Datum der Herstellung!